Für das Juristische Referendariat in Hamburg gilt die Regelung, dass sich ein Referendar sonstige Einkünfte, die 510 Euro übersteigen, zur Hälfte auf seine Unterhaltsbeihilfe anrechnen lassen muss.
Meine Fragen:
Wenn ich mit einem Nebenjob 800 Euro/Monat verdiene, reduziert sich die Unterhaltsbeihilfe demnach von 950 auf 805 Euro?
Gibt es ein Problem bei anderen Einkünften wie z.B. Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen in geringem Umfang?
Wenn ich in einem Monat besonders viel zuverdiene, erfolgt die Kürzung denn nur für einen Monat?
Im Gesetz steht etwas von einer Anrechnungsmöglichkeit im "Folgemonat": http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... .origin=bs
Unterhaltsbeihilfe Referendariat Hamburg
Moderator: FDR-Team
Re: Unterhaltsbeihilfe Referendariat Hamburg
Gehört wohl eher in das Forum Beamtenrecht.
Re: Unterhaltsbeihilfe Referendariat Hamburg
800 € Netto sind gemeint?
-
- Letzte Themen