Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Moderator: FDR-Team

Shaqour
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 180
Registriert: 08.03.05, 22:54

Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von Shaqour »

Kann leider keine guten Beispiele finden und im Script wird das Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers nur im Zusammenhang mit dem Betriebsrat erwähnt. Hat der Arbeitgeber auch gegenüber seinen Arbeitnehmer auch ein Letztentscheidungsrecht? Ich habe Schwierigkeiten hier Beispiele zu entwickeln.

Bedeutet das Letztentscheidungsrecht, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die letzte Entscheidung zu fällen und der Arbeitnehmer hat dann nur zu akzeptieren? Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer davon überzeugt ist, dass ein bestimmtes Projekt aus Kostengründen nicht durchgeführt werden sollte, kann sein Vorgesetzer ihn zwingen, mit dem Projekt zu beginnen? Ist das das Letztentscheidungsrecht des Arbeitgebers?

Danke.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von webelch »

Ihr Beispiel würde für mich unter den Begriff "Direktionsrecht" fallen.
ratlose mama
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 426
Registriert: 02.03.14, 17:57

Re: Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von ratlose mama »

Warum sollte der AG den AN nicht dazu zwingen dürfen ein Projekt zu beginnen? Er hat ja letztendlich die Weisungsbefugnis. Oder andersrum gesagt. Der AN dürfte ein Problem bekommen ,wenn er die Mitarbeit an dem Projekt verweigert, obwohl der AG dieses anordnet

Was er nicht dürfte ist den AN zu strafrechtlich relevanten Dingen aufzufordern.

Ob der AG ein aus der Sicht des AN (kann er es beurteilen, ist die Beurteilung Teil seiner Aufgabe, sind ihm alle Aspekte, die zu diesem Projekt führen bekannt) finaziell schlechte Projekt durchführen lässt, ist seine Entscheidung. Er hat das unternehmerische Risiko zu tragen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von FM »

Shaqour hat geschrieben:Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer davon überzeugt ist, dass ein bestimmtes Projekt aus Kostengründen nicht durchgeführt werden sollte, kann sein Vorgesetzer ihn zwingen, mit dem Projekt zu beginnen?
Zumindest diese Begründung reicht nicht aus, um die Arbeit zu verweigern. Der Arbeitnehmer muss schon einen Grund haben, der ihn selbst betrifft, etwa dass es nicht den arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben entspricht.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von SusanneBerlin »

Bedeutet das Letztentscheidungsrecht, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die letzte Entscheidung zu fällen und der Arbeitnehmer hat dann nur zu akzeptieren?
Das "Letztentscheidungsrecht" scheint ein Vokabular im Verhältnis Arbeitgeber - Betriebesrat/Personalrat zu sein, siehe auch hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 82214.html

Im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber hat immer der Arbeitgeber die Weisungsbefugnis welche Aufgaben er dem Arbeitnehmer überträgt. Der einzelne Arbeitnehmer hat keine Mitentscheidungsrechte über betriebliche und betriebswirtschaftliche Entscheidungen, welche Projekte gemacht werden usw. Weigern kann sich der AN nur, wenn es nicht seinen vertraglichen Aufgaben entspricht oder wenn er gegen Gesetze verstoßen soll.
Grüße, Susanne
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Letztentscheidungsrecht der Arbeitgebers

Beitrag von matthias. »

SusanneBerlin hat geschrieben: Im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber hat immer der Arbeitgeber die Weisungsbefugnis welche Aufgaben er dem Arbeitnehmer überträgt. Der einzelne Arbeitnehmer hat keine Mitentscheidungsrechte über betriebliche und betriebswirtschaftliche Entscheidungen, welche Projekte gemacht werden usw. Weigern kann sich der AN nur, wenn es nicht seinen vertraglichen Aufgaben entspricht oder wenn er gegen Gesetze verstoßen soll.
Wie gesagt, Direktionsrecht heißt das.

MfG
Matthias
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen