Arbeitsverbot im Urlaub?

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windalf
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Re: Arbeitsverbot im Urlaub?

Beitrag von windalf »

2. Es gabe keine zusammenhängende Urlaubsphase von 2 Wochen, also müssen nicht nur die 8 Tage, sondern zwei Wochen am Stück noch einmal gewährt werden.
Welche Institution hält das den nach? Der AN oder Betriebsrat? Ich habe in der Praxis noch nie erlebt, dass dies jemand kontrolliert und nachhält.

Pragmatischer Vorschlag wenn es wirklich wichtig ist. Ich gebe im Urlaub immer ein Zeitfenster von einer Stunde an in dem ich potenziell erreichbar bin (sowas zum Beispiel wie von 22 bis 23 Uhr). Wenn es wirklich wichtig ist ruft dann jemand an und ich erledige das auch noch wenn es keine große Nummer bzw. zu erklären was genau zu tun und worauf zu achten ist länger dauert als es selbst zu machen. (Oder aber die Gefahr besteht, dass jemand da blödsinn macht denn ich sonst nach meinem Urlaub direkt erbe und es dann ewig dauert dem Mist dann hinterherzuräumen).

Der Mist der sich dann von selbst erledigen sollte erledigt sich auch von selbst. Nur wenn es wirklich wichtig ist ruft auch tatsächlich jemand um 22 Uhr an...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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