Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

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Taurec
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Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von Taurec »

Eine Frage zu Kündigungsfristen in Kleinbetrieben.
- Jemand ist seit 25 Jahren durchgängig in einer Apotheke als Helferin mit Arbeitsvertrag halbtags angestellt.
- nie mehr als 4 Mitarbeiter, Apotheke schließt wegen Betriebsaufgabe aus Altersgründen des Apothekers.
- Dieser Jemand hat Ende Sep. 2017 die Kündigung zum 31.01.2018 bekommen. (Text: Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.01.2018, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Dann folgt der Arbeitsamthinweis)
- Im Arbeitsvertrag von 1992 steht noch eine Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber von 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag ist kein Bezug zum Tarifrecht vereinbart.
Frage:
Kündigung wegen Betriebsaufgabe ist akzeptiert, aber ist die Kündigungsfrist so in Ordnung ?
Da es sich um einen Kleinbetrieb (nur vier Mitarbeiter) handelt, greift wohl nicht das KschG.
Zählt noch die Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag von 1992 oder gibt es eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist in Kleinbetrieben bzw. ändert die lange Betriebszugehörigkeit etwas? oder wäre die Kündigungsfrist nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht bei 7 Monaten ?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Hilfe.
ExDevil67
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von ExDevil67 »

Das Kündigungsschutzgesetz ist was die Berechnung der Kündigungsfristen angeht nicht von Bedeutung. Zumal auch wenn es greifen würde, die Entscheidung des Apothekers zur Betriebsaufgabe ist darüber nicht angreifbar.

Ob die Frist passt, muss ich so spontan passen. Eine gute Quelle dürfte aber das BGB sein, da gibt's eine Stelle wie sich die Kündigungsfrist durch den AG verlängert in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit. Die 2 Wochen aus dem Arbeitsvertrag sollen nicht zufällig in einer Probezeit gelten?
SusanneBerlin
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

Sie haben recht mit der Annahme, dass die gesetzliche Kündigungsfrist (nach § 622 BGB Abs 2 Satz 7) für den Arbeitgeber 7 Monate beträgt, wenn der Arbeitnehmer länger als 20 Jahre im Betrieb beschäftigt ist.

Nach Abs 5 Satz 2 des genannten § hätte einzelvertraglich im Kleinbetrieb eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart werden können. Da aber nicht 4 Wochen, sondern nur 2 Wochen vereinbart war, kann dieser § mAn. nicht in Anspruch genommen werden und es gelten die 7 Monate.
ExDevil67 hat geschrieben:2 Wochen aus dem Arbeitsvertrag sollen nicht zufällig in einer Probezeit gelten?
Dieser Verdacht hat sich auch mir aufgedrängt.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei §622(5) BGB hier nicht relevant sein dürfte. Das Arbeitsverhältnis dauerte mehr als 3 Monate und eine Apotheke wird kaum nur Mitarbeiter zur Ausbildung beschäftigen.
SusanneBerlin
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von SusanneBerlin »

ExDevil67 hat geschrieben:Wobei §622(5) BGB hier nicht relevant sein dürfte. Das Arbeitsverhältnis dauerte mehr als 3 Monate und eine Apotheke wird kaum nur Mitarbeiter zur Ausbildung beschäftigen.
Sie verstehen den Abs.5 falsch.
BGB hat geschrieben:wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt
Damit ist gemeint, dass bei der Ermittlung der Mitarbeiteranzahl die Azubis nicht mitgezählt werden.

Wie soll das auch funktionieren, nur Azubis einzustellen ohne Meister der die Azubis ausbildet. Das haut nicht nur in einer Apotheke nicht hin, sondern in keinem Betrieb.
Grüße, Susanne
Dummerchen
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von Dummerchen »

SusanneBerlin hat geschrieben:
ExDevil67 hat geschrieben:2 Wochen aus dem Arbeitsvertrag sollen nicht zufällig in einer Probezeit gelten?
Dieser Verdacht hat sich auch mir aufgedrängt.
Manchmal lohnt es sich bei Lesen von Gesetzen ganz vorne anzufangen:
Das BGB hat geschrieben:BGB

Ausfertigungsdatum: 18.08.1896

Vollzitat:

"Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist"
Die gesetzlichen Kündigungsfristen haben sich schlicht und ergreifen in den letzten 25 Jahren geändert. Soweit die im Vertrag festgehaltenen 2 Wochen die damalige Gesetzeslage wiederspiegeln, sollten heute ebenfalls die derzeitigen gesetzlichen Fristen greifen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
matthias.
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Re: Kündigungsfristen in Kleinbetrieben

Beitrag von matthias. »

Dummerchen hat geschrieben:
Die gesetzlichen Kündigungsfristen haben sich schlicht und ergreifen in den letzten 25 Jahren geändert.
Erst 1993 wurden die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellt komplett angeglichen. Davor waren die für Angestellt, auch gesetzlich länger als für Arbeiter. Nur mal so am Rande :-)
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