Grundkündigungsfrist

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Ralph71
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Grundkündigungsfrist

Beitrag von Ralph71 »

Ich habe hier noch eine Aufgabe aus einem Berufsschullehrbuch.
Die Lösung unterscheidet sich in 2 Büchern. Welche ist richtig?

Kündigung mit Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Kündigung soll erfolgen zum 31.10.

Variante 1:
4 Wochen = 28 Tage
Kündigung am 3.10.

Variante 2:
4 Wochen = 1 Monat
Kündigung muss schon am 30.9. erfolgen.

Danke...
matthias.
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Re: Grundkündigungsfrist

Beitrag von matthias. »

Die erste Variante stimmt natürlich.

4 Wochen sind halt kein Monat (ausser im Februar, meistens).
Ralph71
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Re: Grundkündigungsfrist

Beitrag von Ralph71 »

Vielen Dank.
SusanneBerlin
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Re: Grundkündigungsfrist

Beitrag von SusanneBerlin »

Wieso schauen Sie sich nicht den entsprechenden Paragraphen an, dann kommen Sie auch selber drauf, hat der Lehrer nicht verraten, in welchem Gesetz das steht? Es kommt darauf an, wie lange der Arbeitnehmer bereits im Betrieb beschäftigt ist, und ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigt. Schauen Sie sich die Vorgaben genau an, vielleicht sind die ja unterschiedlich, dann ist auch eine unterschiedliche Lösung richtig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 2 Jahre, aber kürzer als 5 Jahre besteht, dann verlängert sich die Kündigungsfrist die der Arbeitgeber einhalten muss, von 4 Wochen auf 1 Monat, und als Kündigungstermin gilt bloß noch der letzte Tag des Monats.
Grüße, Susanne
Ralph71
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Re: Grundkündigungsfrist

Beitrag von Ralph71 »

Ja, der Lehrer hat es verraten. Auch wo es steht und dass sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit richtet.
Das weiß ich deshalb so genau, weil ich der Lehrer bin.
Nur war das nicht die Frage. Deren Antwort steht nicht im Gesetz. Und nein, die Aufgabenstellungen waren nicht unterschiedlich. Es ging ja auch um die Grundkündigungsfrist und nicht um eine verlängerte Kündigungsfrist nach langer Betriebszugehörigkeit.

Die Frage war schlicht
1.10. + 4 Wochen
Sind wir dann am 1.11. oder am 29.10.

Der Kollege über Ihnen hatte bereits beantwortet.
Pünktchen
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Re: Grundkündigungsfrist

Beitrag von Pünktchen »

Falls sich das auf dieses Jahr bezieht, wären wir dann beim 30.10. b. zw. 31.10.;-)

Im Ausnahmefall müsste die Kündigung spätestens am 2. Oktober erfolgen.
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