Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Moderator: FDR-Team
Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Wie sollte man sich verhalten, wenn man ca. 2-3Monate krankgeschrieben ist und der Chef den behandelnden Arzt ohne Wissen des krankgeschriebenen Arbeitnehmers aufsucht. Zweck des Besuchs wäre, den Arzt aufzufordern ein weiteres Attest auszustellen, daß über den bisherigen Krankheitsverlauf auf gewünschte Weise Auskunft geben soll.
Der Arzt hält sich an seine Schweigepflicht, der Arbeitnehmer ist aber dennoch verunsichert und findet das Verhalten des Chefs zumindest übergriffig. Wäre eine (und wenn welche) Reaktion empfehlenswert, sinnvoll oder sollte besser unterbleiben?
Wie ist die Rechtslage?
Der Arzt hält sich an seine Schweigepflicht, der Arbeitnehmer ist aber dennoch verunsichert und findet das Verhalten des Chefs zumindest übergriffig. Wäre eine (und wenn welche) Reaktion empfehlenswert, sinnvoll oder sollte besser unterbleiben?
Wie ist die Rechtslage?
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Die Frage, ob eine Reaktion empfehlenswert ist, ist keine, die sich mit der Rechtslage beantworten lässt.Farn hat geschrieben: Der Arzt hält sich an seine Schweigepflicht, der Arbeitnehmer ist aber dennoch verunsichert und findet das Verhalten des Chefs zumindest übergriffig. Wäre eine (und wenn welche) Reaktion empfehlenswert, sinnvoll oder sollte besser unterbleiben?
Wie ist die Rechtslage?
Bei "welche" kann man rechtlich an einen Unterlassungsanspruch denken.
Zwischenmenschlich dürfte- ohne weitere Info zu den Hintergründen und wieso der Chef sich so verhält- ein Gespräch mit ihm und u.U. mit Beistand eines Betriebsrates zunächst sinnvoller sein.
Der Chef hat natürlich ein Recht auf die Info über den weiteren Verlauf der AU (nicht welche Krankheit) und die voraussichtliche Dauer oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, aber er darf das nicht selbst in die Hand nehmen. Hierzu wäre das Einschalten des MDK möglich.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Ein Arbeitgeber kann, so wie jedermann, jedem Mitmenschen jede Frage stellen.Farn hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Der gefragte muss dann wissen.
- ob er antworten kann
- ob er antworten will
- ob er antworten darf
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Keineswegs. Das Fragerecht ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt, sofern die erhobenen Informationen für die Personalakte bestimmt sind, greift auch das Datenschutzrecht.Altbauer hat geschrieben:Ein Arbeitgeber kann, so wie jedermann, jedem Mitmenschen jede Frage stellen.Farn hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Evariste hat geschrieben:Keineswegs. Das Fragerecht ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt, sofern die erhobenen Informationen für die Personalakte bestimmt sind, greift auch das Datenschutzrecht.Altbauer hat geschrieben:Ein Arbeitgeber kann, so wie jedermann, jedem Mitmenschen jede Frage stellen.Farn hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Und ein Verstoss kann teuer werden.
Es ist keineswegs so, dass jeder einfach so jeden was fragen darf.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Was genau soll denn erreicht werden? Welches Ziel ist angestrebt?Wie ist die Rechtslage?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Kannst Du sagen, wessen sich der AG strafbar machen sollte, wenn er den Arzt etwas fragt ? Würde mich schwer interessieren.matthias. hat geschrieben:Es ist keineswegs so, dass jeder einfach so jeden was fragen darf.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Das Fragen wäre eine Erhebung von Daten §4 BDSG (hofentlich nicht erfolgreich).
Die Bussgeldvorschriften findest du da:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html
Die Bussgeldvorschriften findest du da:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Guten Tag,
mich wundert das Vorgehen des AG sehr, da der Gesetzgeber bei Zweifeln an der AU ein Verfahren vorschreibt: Der AG kann sich an die Krankenkasse wenden, diese wird dann ein Gutachten beim medizinischen Dienst MDK veranlassen.
Im Ergebnis kann der AG also schnell und unbürokratisch die erwuenschte Auskunft erhalten (AU berechtigt : ja, nein und wenn ja, vorauss. bis wann)
Noch mehr wundert mich, daß die Kasse anstandslos Krankengeld bezahlt, ohne selbst ein MDK-Gutachten angefordert zu haben. Zumindest in meinem Umkreis zahlt keine KK auch nur 1 Cent KG, ohne vorher ein AU-Gutachten vom MDK angefordert zu haben.
Vielleicht sollte der Arbeitnehmer mal bei seiner Kasse nachfragen, ob nicht doch schon (nach Aktenlage) solch ein Gutachten vorliegt. Wenn die Kasse KG zahlt, dann wurde die AU vom MDK ja bestaetigt, man koennte ja dem AG dann eine Kopie dieses Gutachtens durch die KK zuleiten lassen.
mich wundert das Vorgehen des AG sehr, da der Gesetzgeber bei Zweifeln an der AU ein Verfahren vorschreibt: Der AG kann sich an die Krankenkasse wenden, diese wird dann ein Gutachten beim medizinischen Dienst MDK veranlassen.
Im Ergebnis kann der AG also schnell und unbürokratisch die erwuenschte Auskunft erhalten (AU berechtigt : ja, nein und wenn ja, vorauss. bis wann)
Noch mehr wundert mich, daß die Kasse anstandslos Krankengeld bezahlt, ohne selbst ein MDK-Gutachten angefordert zu haben. Zumindest in meinem Umkreis zahlt keine KK auch nur 1 Cent KG, ohne vorher ein AU-Gutachten vom MDK angefordert zu haben.
Vielleicht sollte der Arbeitnehmer mal bei seiner Kasse nachfragen, ob nicht doch schon (nach Aktenlage) solch ein Gutachten vorliegt. Wenn die Kasse KG zahlt, dann wurde die AU vom MDK ja bestaetigt, man koennte ja dem AG dann eine Kopie dieses Gutachtens durch die KK zuleiten lassen.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Ich denke ganz so weit geht das Datenschutzrecht nicht. In § 1 BDSG wird der Anwendungsbereich des Gesetzes geregelt. Das bloße Nachfragen ohne den Zweck der Speicherung oder Verarbeitung in Datenverarbeitungsanlagen/Dateien dürfte nicht unter das Gesetz fallen. Das Gedächtnis ist nicht vom Gesetz erfasst.matthias. hat geschrieben:Das Fragen wäre eine Erhebung von Daten §4 BDSG (hofentlich nicht erfolgreich).
Dem Auskunftsersuchen kann natürlich trotzdem nicht stattgegeben werden.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Evariste hat geschrieben:Keineswegs. Das Fragerecht ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt
Diese beiden Aussagen sind ganz einfach falsch. Jeder darf jeden fragen was er will.matthias hat geschrieben:Es ist keineswegs so, dass jeder einfach so jeden was fragen darf.
Gesetzlichen Einschränkungen unterliegt nicht die Frage, sondern vielmehr die Antwort.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Wo steht denn in dem Sachverhalt, dass es sich um einen gesetztlich Versicherten handelt?Der AG kann sich an die Krankenkasse wenden, diese wird dann ein Gutachten beim medizinischen Dienst MDK veranlassen.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
In der Regel werden die Antworten dann auch irgendwo in der Personalakte (§1 BDSG spricht auch von "nicht automatisierten Daten") erfasst, und dann ist das BDSG doch wieder einschlägig.gmmg hat geschrieben:Ich denke ganz so weit geht das Datenschutzrecht nicht. In § 1 BDSG wird der Anwendungsbereich des Gesetzes geregelt. Das bloße Nachfragen ohne den Zweck der Speicherung oder Verarbeitung in Datenverarbeitungsanlagen/Dateien dürfte nicht unter das Gesetz fallen. Das Gedächtnis ist nicht vom Gesetz erfasst.matthias. hat geschrieben:Das Fragen wäre eine Erhebung von Daten §4 BDSG (hofentlich nicht erfolgreich).
Dieses "Fragen" nennt man im Datenschutzrecht "Erheben". Und das Erheben von persönlichen Daten unterliegt sehr wohl gesetzlichen Einschränkungen.hambre hat geschrieben:Jeder darf jeden fragen was er will.
Unabhängig davon, ob die erfragten Informationen nun für die Personalakte oder nur für das Gedächtnis des Arbeitgebers bestimmt sind, liegt m. E. hier auch eine gesetzwidrige Nutzung von persönlichen Daten durch den AG vor. Die Information, bei welchem Arzt der AN in Behandlung ist, gehört nämlich ebenfalls zu den geschützten persönlichen Daten des AN.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Und wenn der AG die AU bekommt muss er dann die Augen zusammenkneifen um den Stempel vom Arzt nicht zu sehen oder wie?Die Information, bei welchem Arzt der AN in Behandlung ist, gehört nämlich ebenfalls zu den geschützten persönlichen Daten des AN.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Arbeitgeber sucht Arzt von Arbeitnehmer auf
Er darf die AU-Bescheinigung sogar einscannen und den Scan auf einem (selbstverständlich entsprechend abgesichertem) Computersystem speichern.windalf hat geschrieben:Und wenn der AG die AU bekommt muss er dann die Augen zusammenkneifen um den Stempel vom Arzt nicht zu sehen oder wie?Die Information, bei welchem Arzt der AN in Behandlung ist, gehört nämlich ebenfalls zu den geschützten persönlichen Daten des AN.
Es geht nicht ums Speichern, sondern um die Nutzung der Daten. Die Adresse heraussuchen und den Arzt anrufen ist eine bestimmte Nutzung der Daten, diese ist vom Gesetz nicht abgedeckt.
§4 Abs. 4 BDSG:
Bei der Einwilligung - dies nur vorsichtshalber - ist wiederum zu beachten, dass eine datenschutzrechtliche Einwilligung sich stets auf eine bestimmte Nutzung erstreckt. Eine Blankvollmacht "hier hast Du meine Daten, mach damit, was Du willst" gibt es nicht.Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
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