Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

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cobalt
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Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von cobalt »

Guten Tag.


Es gab eine Güteregelung am Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber muss Geld an den ehemaligen Arbeitnehmer überweisen.
Auf dem Schreiben vom Gericht steht keine Frist bis wann das Geld überweisen werde muss.

Mittlerweile sind 4 Wochen vergangen und nichts hat sich auf dem Konto getan.
Wie lange muss sich der ehemalige AN gedulden?

Frohes Fest ...
winterspaziergang

Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von winterspaziergang »

cobalt hat geschrieben: Auf dem Schreiben vom Gericht steht keine Frist bis wann das Geld überweisen werde muss.

Mittlerweile sind 4 Wochen vergangen und nichts hat sich auf dem Konto getan.
Wie lange muss sich der ehemalige AN gedulden?
Soweit man die Rechtslage überblickt, muss der AN mit Fristsetzung mahnen, um den AG/Schuldner in Verzug setzen und weiter Schritte tätigen zu können- wenn nötig
cobalt hat geschrieben:Frohes Fest ...
Bisschen früh, am 26.11. :D
cobalt
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von cobalt »

...und das obwohl das Gericht festgestellt hat das der AN zahlen muss. Sollte doch selbstverständlich sein das er zahlen muss und nicht noch ein weiteres Mal aufgefordet werde muss. Ich geh davon aus das der Richter davon ausgeht, dass nicht erst in 10 Jahren Geld fliessen soll, sondern eben zeitnah.
Froggel
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von Froggel »

Davon mag der eine oder andere ausgehen, der AG tut es offensichtlich nicht. Mit einer Fristsetzung ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn dann ist der AG definitiv in Zugzwang.
Ich bin kein Jurist.
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FM
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von FM »

Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt (und das kann auch ein gerichtlicher Vergleich sein), muss man weder mahnen noch Frist setzen. Man schickt den Gerichtsvollzieher hin, pfändet das Geschäftskonto, oder Forderungen gegen Kunden des Arbeitgebers.

Wer mit der Zwangsvollstreckung ewig lange wartet, landet auf der Warteliste in einem Insolvenzverfahren und bekommt gar nichts mehr.
cobalt
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von cobalt »

Der AG will dem AN nur ärgern, es handelt sich auch.nur um 200 €. Keine Spur von Insolvenz oder ähnlichem.
Wie beginnt man diese Pfändungssache?
FM
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von FM »

Dazu findet man mit dem Suchwort Zwangsvollstreckung in Internet-Suchmaschinen viele Infos.
matthias.
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Re: Güteregelung, Vergleich, AG zahlt trotzdem nicht

Beitrag von matthias. »

Die Zwangsvollstreckungskosten zahlt im übrigen der Schuldner, so kann man den AG auch mal schön zurück ärgern.

Oder man schreibt ihm als letzte Chance, wenn er seinem guten Geld nicht noch weitere hinter her werfen will, soll er bis Freitag überweisen oder er trägt die Kosten.
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