Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend?

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Stefffi
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Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend?

Beitrag von Stefffi »

Hallo,

sofern man es könnte und der Arbeitgeber mitspielen würde und man sich von ihm eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen würde, aus der hervorgeht, dass man die Probezeit, die noch einen Monat andauert, besteht, wäre diese bindend oder könnte der Arbeitgeber trotzdem innerhalb der Probezeit kündigen?

LG

Stefffi
webelch
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Re: Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend

Beitrag von webelch »

Dies sollte mit in die Bestätigung einformuliert werden.
Celestro
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Re: Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend

Beitrag von Celestro »

Die Wartezeit bis zum Beginn des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz beträgt 6 Monate. Es ist daher völlig egal, ob die Probezeit mittels eines Schreibens abgekürzt wird. Kündigen kann der AG dennoch. Was auf so einem Schreiben steht, wäre demnach die Tinte nicht wert, mit der es gedruckt wurde.
matthias.
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Re: Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend

Beitrag von matthias. »

Wenn der AG schreibt:
Hiermit bestätige ich, auf eine fristgem. Kündigung innerhalb der 6 monatigen Wartezeit des KSchG zu verzichten. Das Recht zur ausserordentlichen Kü. bleibt dabei unberührt.
Wäre auch nicht bindend?
Celestro
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Re: Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend

Beitrag von Celestro »

matthias. hat geschrieben:Wäre auch nicht bindend?
Das wäre bindend mMn.
FM
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Re: Schriftliche Bestätigung über Probezeitbestehung bindend

Beitrag von FM »

Wäre aber problematisch wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen anderer Kollegen kommt. Diese können sagen der Kündigungsverzicht interessiert uns nicht, laut Sozialauswahl ist trotzdem der dran.
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