Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Moderator: FDR-Team

Lawman
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Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von Lawman »

Moin,
folgender Fall zur Diskussion:
Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1. Juli eines Jahres von einer einer Kommune im Bundesland A (TVöD) in eine Landesbehörde im Bundesland B (TVL).
Das Land B kürzt das Weihnachtsgeld um 50 % weil nur 6 Monate Beschäftigung bestand.
Laut Tarifvetrag ist das Weihnachtsgeld um 1/12 für jeden Monat zu kürzen, in dem kein Entgeltanspruch besteht. Der bestand aber 12 Monate, nur nicht bei diesem Bundesland. Ist die Berechnung so richtig, oder besteht Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld?
matthias.
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von matthias. »

Na ja Entgeltanspruch bestand aber nicht beim gleichen Arbeitgeber.

Wäre man z.b. aus der Industrie in den TV-L gewechselt hätte man dort auch einen Entgeltanspruch gehabt, trotzdem käme man wohl nicht auf die Idee, dass die Kürzung nicht rechtens wäre oder?
Das Kriterium ist auch nicht Entgeltanspruch sondern Arbeitsverhältnis (beim selben Arbeitgeber ist da gemeint, nicht irgendeins).

Es ist halt leider so, dass die Kommune in A ein andere Arbeitgeber ist als das Land B. Zumal ja auch die Tarifgemeinschaften nicht mehr dieselben sind. Einmal Kommune/Bund einmal Land.

Hier ist auch genau das Beispiel:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 06828.html

Sorry.
Beier
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von Beier »

Weder TV-L noch TVöD sehen Weihnachtsgeld überhaupt vor.
matthias.
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von matthias. »

:roll:

Es heißt Jahressonderzahlung, ja.
FM
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von FM »

Die Sonderzahlung soll auch die Betriebstreue würdigen. Die liegt beim alten Arbeitgeber nicht mehr und beim neuen erst in geringem Umfang vor.

Aber das ist eben auch ein Beispiel dafür, dass solche Gehaltsbestandteile wenig sinnvoll sind. Vernünftig wäre es, das Monatsgehalt entsprechend zu erhöhen.
matthias.
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von matthias. »

FM hat geschrieben:Vernünftig wäre es, das Monatsgehalt entsprechend zu erhöhen.
Problem ist nur, dass bei der Umstellung auf monatliche Auszahlung, mit einiger Sicherheit ein Teil bis alles von der Sonderzahlung auf wundersame Weise verschwindet :devil:
Blaise
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von Blaise »

Hallo,

man schaue in § 20 Abs. 4 TV-L:
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen
a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben,
b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz,
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.
Die Verminderung unterbleibt ferner für Kalendermonate, in denen Beschäftigten Krankengeldzuschuss gezahlt wurde oder nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist.
Zur Auslegung was als Arbeitgeber zählt:
In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2012 – 10 AZR 488/11 – hat das BAG klargestellt, dass die Jahressonderzahlung um je ein Zwölftel für jeden Monat zu kürzen ist, in dem der Beschäftigte nicht bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, zu dem am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis bestand. Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern ändern nach Auffassung des BAG an der Anspruchskürzung nach § 20 Abs. 4 TV-L auch dann nichts, wenn es sich um Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt.
Alle Fragen beantwortet?

Grüße
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
matthias.
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von matthias. »

Blaise hat geschrieben: Alle Fragen beantwortet?

Grüße

War denn noch was offen? :?:
Lawman
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Re: Weihnachtsgeld gekürzt wegen Länderwechsel

Beitrag von Lawman »

Danke für alle Infos. Die Sachlage scheint ja doch recht klar zu sein.
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