Kündigung vom AN während der AU

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jumanji
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Kündigung vom AN während der AU

Beitrag von jumanji »

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer ist seit 06/2017 erkrankt. Noch bestehender Urlaubsanspruch von 20 Tagen, sowie 47 Überstunden. Arbeitnehmer möchte im Januar zum 31.03.2017 kündigen. Momentaner Gesundheitszustand lässt absehen, das eine Arbeitsaufnahme erst zum 01.03.2018 erfolgen kann. Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn eine Auszahlung vertraglich nicht vorgesehen ist. Überstunden müssen gemäß Betriebsvereinbarung als Freizeitausgleich genommen werden. Müssen die restlichen Urlaubstage ausgezahlt werden?

Betrieb hat 1.800 Angestellte und einen BR.

Danke im Voraus.
Gruß,

jumanji
Biggi0001
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Re: Kündigung vom AN während der AU

Beitrag von Biggi0001 »

Urlaubstage, die nicht genommen werden konnten, müssen ausbezahlt werden. Die gehen Ihnen also nicht verloren, speziell wenn sie wegen Krankheit nicht genommen werden konnten.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
matthias.
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Re: Kündigung vom AN während der AU

Beitrag von matthias. »

jumanji hat geschrieben: Überstunden müssen gemäß Betriebsvereinbarung als Freizeitausgleich genommen werden.

Es gibt keine Ausnahmeregelung wenn es nicht möglich ist?
Es gibt Verfallsregelungen für die Überstunden?
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