Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

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fatmerit
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Re: Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

Beitrag von fatmerit »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Bezieht sich das i.d.R. nicht auf Arbeitsverhältnisse, die unterjährig beendet werden? Im vorliegenden Fall ist der AN ja das komplette Jahr, für welches das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird, im Unternehmen angestellt. Diese Konstellation habe ich auch so im Netz noch nicht diskutiert gesehen, weshalb ich hier mal die Meinungslage hören wollte.
Das Bestehens des Arbeitsverhältnisses bis mindestens 31.3. des Folgejahrs als Voraussetzung für die Gewährung von Weihnachtsgeld ist durchaus üblich und steht in diversen Tarifverträgen, z.B. Tarifwerk IGZ-DGB
Tarifvertrag hat geschrieben:Arbeitnehmer, die bis zum 31.März des Folgejahrs aus dem Arbeitgeberbetrieb ausscheiden, haben das Weihnachstsgeld zurückzuzahlen.
Aber inwiefern ist das von Relevanz, wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet und dazu weiterhin auch keine Regelung im Vertrag existiert?
SusanneBerlin
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Re: Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Hab ich doch einen Beitrag vorher geschrieben:
Wenn kein vertraglicher Anspruch besteht und der AN sich auf "betriebliche Übung" beruft, besteht auch Spielraum für den AG, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Weihnachtgeld zu kürzen (oder sogar ganz wegfallen zu lassen), da das auch in vielen Betrieben mit vertraglicher Regelung oder Betriebsvereinbarung so gehandhabt wird, also nicht unüblich ist.
Grüße, Susanne
fatmerit
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Re: Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

Beitrag von fatmerit »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hab ich doch einen Beitrag vorher geschrieben:
Wenn kein vertraglicher Anspruch besteht und der AN sich auf "betriebliche Übung" beruft, besteht auch Spielraum für den AG, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Weihnachtgeld zu kürzen (oder sogar ganz wegfallen zu lassen), da das auch in vielen Betrieben mit vertraglicher Regelung oder Betriebsvereinbarung so gehandhabt wird, also nicht unüblich ist.
Ist das gesetzlich irgendwo geregelt?
Wenn ich das mal umformuliere: Existiert keine vertragliche Regelung, kann der AG das Weihnachtsgeld kürzen/wegfallen lassen, da es dort, wo es vertragliche Regelungen gibt, nicht unüblich ist, bei einer Kündigung so vorzugehen.

Das müsste ja dann irgendwo niederschrieben sein oder mal in einem Urteil erörtert worden sein, oder?
Pünktchen
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Re: Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

Beitrag von Pünktchen »

Dig hat geschrieben:Weihnachtsgeld
einmalige Sonderzahlung
Gratifikation

Als AN wirft man hier gerne alles durcheinander.
Wer hat etwas von einer einmaligen Sonderzahlung behauptet? Und Weihnachtsgeld ist eine Gratifikation. Welchen Unterschied soll es dabei geben?

In Fach Deutsch haben wir gelernt, dass man in einem Schreiben nicht immer dieselbe Bezeichnung verwenden soll. Wo ist das Problem
SusanneBerlin
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Re: Kürzung des Weihnachtsgeldes nach Kündigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Vor Arbeitsgerichten endet es meistens mit einem Vergleich, und Vergleiche werden nicht veröffentlicht.
Grüße, Susanne
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