Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Moderator: FDR-Team

Celestro
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von Celestro »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann gibt es auch kein gemeinschaftliches "um die Ohren hauen". In der Gewerkschaft ist auch keiner (so interpretiere ich jedenfalls das Übergehen meiner Frage, ob unter den AN des Betriebs Mitglieder sind), also entfällt auch die Unterstützung von einer Gewerkschaft. Jeder einzelne Arbeitnehmer müsste vor dem Arbeitsgericht eine Klage einreichen, um seine Rechte zu wahren. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Es kann natürlich sein, dass der AG nach einer oder 2 verlorenen Klagen aufgibt, dazu müssten sich jedoch entsprechend unter den Arbeitnehmern Vorreiter finden, die Klage einreichen.
Alles richtig ... allerdings habe ich von "gemeinschaftlich" überhaupt nicht geredet. :wink:

IHR ist nicht gleichbedeutend mit "zusammen" oder "gemeinschaftlich". Wenn jeder einzeln zum AG geht, dann haben "Sie" es getan.
karisikpizza
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von karisikpizza »

Ne, kein tarifvertrag. Aber wir können ja nach dem 1. abrechnung zum Anwalt gehen und beraten lassen. Da fällt mir aber noch was ein. Was wenn ich mich für 1 woche im neuen jahr krank melde(von montag bis samstag)? Dann muss der AG nicht 37,5 stunden oder 42,5 stunden sondern 40 Stunden bezahlen(laut Arbeitsvertrag)? (Stundenlohn*40). Und wenn der AG 37,5 zahlt hab ich ja was festes in der hand und kann vor gericht gehen wenn es sein muss
webelch
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von webelch »

Sie wissen jetzt schon, dass Sie die erste Woche im Januar krank sein werden?

Eine Frage noch: Über einen Betrieb welcher Größe sprechen wir hier? Oder habe ich das überlesen?
karisikpizza
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von karisikpizza »

Ne, nur umzusehen wie es bezahlt wird, wenn ich krank bin. Wir haben 55 mitarbeiter
Elektrikör
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

also "krank" melden, ohne krank zu sein um zu sehen, was passiert?


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
winterspaziergang

Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von winterspaziergang »

karisikpizza hat geschrieben:Ne, kein tarifvertrag. Aber wir können ja nach dem 1. Abrechnung zum Anwalt gehen und beraten lassen.
dann weiß man auch, welche Abrechnung erfolgt ist und kann dagegen vorgehen, richtig
Da fällt mir aber noch was ein. Was wenn ich mich für 1 woche im neuen jahr krank melde(von montag bis samstag)?
Bemerkenswert: Der AG soll korrekt abrechnen, der AN fühlt sich an seine Pflichten und rechtskonformes Handeln nicht gebunden
Dann muss der AG nicht 37,5 stunden oder 42,5 stunden sondern 40 Stunden bezahlen(laut Arbeitsvertrag)? (Stundenlohn*40). Und wenn der AG 37,5 zahlt hab ich ja was festes in der hand und kann vor Gericht gehen wenn es sein muss
q.e.d.
matthias.
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche

Beitrag von matthias. »

Wir war das denn bis jetzt?

Wurde denn min immer 40h gearbeitet oder gabs auch mal Freischichten?

Die 2.5 Stunden die rechnerisch zu viel sind, die sollen dann entweder bezahlt oder abgefeiert werden?
Das war ja auch jetzt schon so, wenn es mal Überstunden gab?


Rein rechtlich, wenn man z.b. mit einer 45 h Woche anfangt, hat man ja 5h zu viel.

Dann sagt der AG die nächste Woche du musst nur 37.5 h kommen, denn du hast ja Überstunden.

Das wäre in meinen Augen mit der betrieblichen Übung und dem Gesetz vereinbar.

Also so gesehen, könnte das System sogar ohne Änderung des Arbeitsvertrages gehen.
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