Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Moderator: FDR-Team
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Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Hallo liebes Forum,
habt Ihr Ideen wie die Lage zu diesem Fall ist:
I ist seit 2 Jahren als Controllingfachkraft beim Unternehmen U unbefristet angestellt.
Bei Einstellung vor 2 Jahr hatte I der Geschäftsleitung per Email ihren Lebenslauf und ihre Abschlusszeugnisse zugesandt. Diese Email hat I immer noch.
Jetzt wird I von ihrem Chef aufgefordert ihren Lebenslauf und ihr Abschlusszeugnis erneut per Mail zuzusenden.
I versteht das nicht ganz da sich in der Zwischenzeit in ihrem Lebenslauf und in ihrem Abschlusszeugnis nichts geändert hat.
Ist I verpflichtet erneut einen Lebenslauf vorzuzeigen und (oder) erneut ihr Abschlusszeugnis?
Kann I hierzu auf die bereits versandte Email von vor 2 Jahren verweisen?
Viele Grüße
Isa
habt Ihr Ideen wie die Lage zu diesem Fall ist:
I ist seit 2 Jahren als Controllingfachkraft beim Unternehmen U unbefristet angestellt.
Bei Einstellung vor 2 Jahr hatte I der Geschäftsleitung per Email ihren Lebenslauf und ihre Abschlusszeugnisse zugesandt. Diese Email hat I immer noch.
Jetzt wird I von ihrem Chef aufgefordert ihren Lebenslauf und ihr Abschlusszeugnis erneut per Mail zuzusenden.
I versteht das nicht ganz da sich in der Zwischenzeit in ihrem Lebenslauf und in ihrem Abschlusszeugnis nichts geändert hat.
Ist I verpflichtet erneut einen Lebenslauf vorzuzeigen und (oder) erneut ihr Abschlusszeugnis?
Kann I hierzu auf die bereits versandte Email von vor 2 Jahren verweisen?
Viele Grüße
Isa
Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Was spricht dagegen die Mail nochmals zu versenden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Wenn I das nicht versteht, kann Sie Uhren Chef fragen, was der Grund dafür ist.I versteht das nicht ganz da sich in der Zwischenzeit in ihrem Lebenslauf und in ihrem Abschlusszeugnis nichts geändert hat.
Oder alternativ
Dann wird der Chef schon sagen, warum er dieZeugnisse erneut haben möchte.hierzu auf die bereits versandte Email von vor 2 Jahren verweisen?
Wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt, ist I verpflichtet die Unterlagen erneut zur Verfügubg zu stellen. Stellen Sie sich den umgekehrten Fall vor: I verlässt irgenwann das Unternehmen, erhält ein Arbeitszeugnis und das Arbeitszeugnis geht irgendwo verloren. Dann ist es gut, dass I das Zeugnis nochmal verlangen darf und die Firma nicht sagt: "Pech gehabt, Sie haben das Zeugnis von uns bereits erhalten."
Grüße, Susanne
Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Wo genau ist das rechtliche oder tatsächliche Problem dabei? Datenschutz kann es kaum sein, wenn man betont, dasselbe vor 2 Jahren schon zur Verfügung gestellt zu haben. Entstehen besonders hohe Kosten, wenn man die noch vorhandene Mail nochmals absendet?
Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
I scheint ein überragendes Verhältnis zu ihrem AG zu haben, wenn sie aus dieser Bitte ein rechtliches Problem machen will.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Einen schönen guten Abend liebes Forum.
Danke für Euren schnellen Antwort
Auf den ersten Blick scheint die Frage wirklich etwas sonderbar.
Die wirkliche Situation aber in der Tat ist etwas schwieriger. Obwohl sich seit 2 Jahren nichts geändert hat.
Deswegen war es für mich wichtig zu wissen ob es eine rechtliche Pflicht gibt das Zeugnis und den Lebenslauf zu zeigen. Bei dem Zeugnis denke ich eher ja. Bei dem Lebenslauf glaube ich eher nicht
Viele Grüße
Isa
Danke für Euren schnellen Antwort
Auf den ersten Blick scheint die Frage wirklich etwas sonderbar.
Die wirkliche Situation aber in der Tat ist etwas schwieriger. Obwohl sich seit 2 Jahren nichts geändert hat.
Deswegen war es für mich wichtig zu wissen ob es eine rechtliche Pflicht gibt das Zeugnis und den Lebenslauf zu zeigen. Bei dem Zeugnis denke ich eher ja. Bei dem Lebenslauf glaube ich eher nicht
Viele Grüße
Isa
Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
So einfach kann es sein...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Wenn Lebenslauf und Abschlusszeugnisse der I heute wie damals der Wahrheit entsprechen, ist es tatsächlich für Außenstehende nicht nachvollziehbar, welches Problem die I damit hat die Zeugnisse und den Lebenslauf dem Arbeitgeber erneut zuzusenden.Auf den ersten Blick scheint die Frage wirklich etwas sonderbar.
Die wirkliche Situation aber in der Tat ist etwas schwieriger. Obwohl sich seit 2 Jahren nichts geändert hat.
Grüße, Susanne
Re: Pflicht Zeugnis und Lebenslauf erneut zuzusenden
Ich würde sagen ... es ist völlig egal, wie nachvollziehbar es für Außenstehende ist. Der AG hat entweder ein Anrecht, dies zu fordern (dann müßte man dem nachkommen), oder er hat es nicht. Und wenn der AG dieses Recht nicht hat, ist es doch wohl vollkommen schnuppe, ob der MA hier nur einfach keinen Bock hat auf einen Knopf zu drücken, oder sonstwas.SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn Lebenslauf und Abschlusszeugnisse der I heute wie damals der Wahrheit entsprechen, ist es tatsächlich für Außenstehende nicht nachvollziehbar, welches Problem die I damit hat die Zeugnisse und den Lebenslauf dem Arbeitgeber erneut zuzusenden.
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