spontane Überstunden ohne Rücksicht

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wusel70
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von wusel70 »

die eigentlich geregelten Arbeitszeiten ergeben die festgelegten 130h..Jede Mehrarbeit ist eine Überstunde. Also es ändert nichts oder es verringert sich nichts, wenn man einen Tag mehr als üblich arbeitet.

Also laut dem Link müsste der AG die Mehrarbeit ankündigen...

Aber wenn dann eine solche Situation eintritt und der AN würde einfach gehen..dann würde er am Ende doch den Kürzeren ziehen, da er ja durch das gehen, Einbusen des Betriebes verursacht .... Also am Ende der "kleine " bleibt Klein. Man könnte sich zwar wehren, aber es wird ohne Erfolg sein.

Ich danke euch für eure Meinungen!!
matthias.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von matthias. »

webmaster76 hat geschrieben: Wenn der AG den Dienstplan aus betrieblichen Gründen (sonst müsste er ja seinen Betrieb für die Zeit dicht machen) ändert, dürfte der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gegeben sein.

Mit 5h Vorlauf?


D.h. jeder AN muss obwohl in seinem Dienstplan steht, dass er am 2.2., von von 8.00-13.00 arbeiten muss, sich bis morgens den 2.2. um 8.00 den kompletten Nachmittag frei halten, es könnte ja sein der Kollege ist krank?
Das ist verhältnismässig, in deinen Augen?

Und nehmen wir an die Morgenschicht ist krank, dann muss also der der eigentlich nachmittags kommt, morgens um 7.00 aufstehen und schauen ob der Chef angerufen hat oder gemailt, dass er die Morgenschicht auch übernehmen muss?

Und das alles natürlich komplett unentgeltlich?
webmaster76
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von webmaster76 »

wusel70 hat geschrieben:die eigentlich geregelten Arbeitszeiten ergeben die festgelegten 130h..Jede Mehrarbeit ist eine Überstunde. Also es ändert nichts oder es verringert sich nichts, wenn man einen Tag mehr als üblich arbeitet.
Was ist denn im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden geregelt?
wusel70
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von wusel70 »

das man verpflichtet ist, überstunden zu machen, wenn der Betrieb es fordert und für notwendig sieht....das man in anderen Filialen aushelfen muss....
wird bezahlt und in Freizeit abgegolten..bisher wurde es bezahlt

Die Arbeitszeit steht nicht im AV ist aber eine allgemeine betriebliche Regelung ( Im Handel üblich) und trifft auf jede Filiale zu..
die Frühschicht hat 5 h und die Nachmittagsschicht 5,75..und bei ganztägig arbeiten wird die Öffnungszeit so gekürzt oder unterbrochen , das es max 10h sind
webmaster76
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von webmaster76 »

matthias. hat geschrieben:Mit 5h Vorlauf?
Das Gesetz sieht keinerlei Fristen vor. Der Arbeitgeber kann die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.
matthias. hat geschrieben:Das ist verhältnismässig, in deinen Augen?
Seine Anweisungen müssen erforderlich und geeignet sein. Bei seiner Ermessenentscheidung muss der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände und die beiderseitigen Interessen berücksichtigen. Demgemäß hat er auch schutzwürdige familiäre Belange eines Arbeitnehmers, wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern, Rücksicht zu nehmen.
Bisher ging es "nur" um den Frisör und (wenn richtig verstanden) den aufschiebbaren Arzttermin, nicht jedoch, dass das Kind alleine vor der Kita steht, da die Mutter kurzfristig länger arbeiten muss.
matthias. hat geschrieben:Und das alles natürlich komplett unentgeltlich?
Es war keine Rede davon, dass die Überstunden nicht bezahlt werden.

Ich rede ja nicht davon, dass es lustig ist jederzeit für den AG unplanmäßig verfügbar zu sein. Wenn die ANin jedoch auf planbare Arbeitszeiten in der Frühschicht zwingend angewiesen ist, müsste sie dies halt nur vertraglich vereinbaren.
webmaster76
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von webmaster76 »

wusel70 hat geschrieben:das man verpflichtet ist, überstunden zu machen, wenn der Betrieb es fordert und für notwendig sieht....das man in anderen Filialen aushelfen muss....
wird bezahlt und in Freizeit abgegolten..bisher wurde es bezahlt
Damit verfährt der AG doch dann konform mit den gesetzlichen Regelungen.
wusel70 hat geschrieben:Die Arbeitszeit steht nicht im AV ist aber eine allgemeine betriebliche Regelung ( Im Handel üblich) und trifft auf jede Filiale zu..
die Frühschicht hat 5 h und die Nachmittagsschicht 5,75..und bei ganztägig arbeiten wird die Öffnungszeit so gekürzt oder unterbrochen , das es max 10h sind
Dann müsste man sich die allgemeine betriebliche Regelung (Betriebsvereinbarung) näher anschauen. Schließt diese Überstunden aus? Oder regelt diese nur die allgemein üblichen Schichtzeiten?
wusel70
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von wusel70 »

eine flexible Anwesenheit steht zwar nicht im AV , aber dennoch sollte die Bereitschaft doch ständig vorhanden sein ....da ein privater Termin..egal welcher ( Ohne Kita) nicht für voll genommen wird...und das Gesetzt da anscheinend dem AG eine Willkür ermöglicht....

denn die Praxis zeigt, das man sehr oft Termine kurzfrsitig absagen und verschieben muss....leider :-(..also man nie zu seinem privaten Recht kommt...
und man bekommt keine Termin kurzfrsitig...egal ob Frisör oder Arzt...
matthias.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von matthias. »

webmaster76 hat geschrieben:
Es war keine Rede davon, dass die Überstunden nicht bezahlt werden.

Ich rede ja nicht davon, dass es lustig ist jederzeit für den AG unplanmäßig verfügbar zu sein. Wenn die ANin jedoch auf planbare Arbeitszeiten in der Frühschicht zwingend angewiesen ist, müsste sie dies halt nur vertraglich vereinbaren.

Es ging mir darum, dass die Bereitschaft unentgeltlich ist. Die Bereitschaft sich den ganzen Tag frei zu halten, obwohl man nur eine Arbeitstag von 5h hat.

Im übrigen ging es ja gar nicht darum zwingend jeden Nachmittags frei zu haben, sondern darum dass man einfach auch seine Freizeit genießen will und nicht ständig damit rechnen muss, doch zu arbeiten.

In meinen Augen um mal auf den Punkt zu kommen, muss der AG min eine Vorlauf von 4 Tagen einhalten, zur Änderung des Dienstplanes.

Dazu gibt es Urteile:

https://www.kanzlei-hecht.de/Aktuelles/ ... erung.html
Was ist aber mit kurzfristigen Änderungen? Ohne Weiteres darf der Arbeitgeber keine kurzfristige Änderung am Dienstplan vornehmen. Er ist verpflichtet, auf das Privatleben seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und muss eine angemessene Ankündigungsfrist für eine Umstellung des Dienstplans einhalten. Das Arbeitsgericht Berlin hat geurteilt, dass diese Frist in der Regel vier Tage beträgt (Az.: 28 Ca 10243/12).


Will er das alles anders, dann muss er Bereitschaftsdients einrichten und den auch bezahlen.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von Evariste »

Laut Sachverhalt geht es um eine Kette mit mehreren Filialen, da wäre es für den AG durchaus machbar, andere Lösungen zu finden, z. B. einen Springer einzusetzen. Eine Notlage liegt also schon mal nicht vor.
matthias.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von matthias. »

Evariste hat geschrieben:Laut Sachverhalt geht es um eine Kette mit mehreren Filialen, da wäre es für den AG durchaus machbar, andere Lösungen zu finden, z. B. einen Springer einzusetzen. Eine Notlage liegt also schon mal nicht vor.

Den Springer muss es eh geben. Man kann keinen Laden betreiben mit 2 Mitarbeiter, einer vormittags einer nachmittags. Allein beim Urlaub geht das nicht auf? Was ist wenn beide krank sind usw. usw..

Es muss eine Springer/Bereitschafts/Notfalldienst geben und das kostet natürlich Geld oder der LAden ist öfter zu, wenn er nicht genug abwirft um den Springer zu bezahlen.
wusel70
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von wusel70 »

Natürlich gibt es Springer....5 auf 60 Filialen....aber die reichen nicht und können nicht überall sein....

sehe ich auch alles ein und ich bin 100% für meine Filiale da.....aber ich habe es satt, jeden Tag auf Arbeit zu gehen ( speziell die Frühschicht) und Angst haben zu müssen...hoffetlich ist deine Kollegin gesund und du musst nicht den ganzen Tag stehen. Denn bist du einmal im Laden, kann ich ihn ja wohl nach 5 h nicht einfach verlassen.....und da liegt das Problem..in dieser spontanen Sache.

Man macht das schon mal mit..aber ich schreibe jetzt hier auch für andere Filialen..wird es zur Gewohnheit und man kann nix machen.
Ich befürchte ganz stark, das wenn z.b. ich jetzt einfach auf meinen Termin pochen würde, oder auf die mind. 4 tage Vorher-Regelung und würde nach meinen 5h gehen und den Laden schließen..das ich vorm Arbeitsgericht keine Chance hätte?????????
Oktavia
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von Oktavia »

Gibt es einen Betriebsrat? Ist man Mitglied in einer Gewerkschaft? Beide unterstützen in solchen Fällen und verhandeln ggf mit dem AG. Allein hält man eben oft dem entstehenden Druck nicht stand auch wenn man im Recht ist.
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand. Daher kann hier niemand sagen wie ein Arbeitsgericht entschiede. Allerdings sehe ich für den AG im Kündigungsfall wenig Chancen, wenn der AN einige Dinge beachtet. Dazu sollte vorher aber tatsächlich Gewerkschaft oder Rechtsbeistand befragt werden.
Natürlich darf man nicht einfach so gehen aber wenn man spontane Überstunden nicht leisten will/kann, muss man den AG kontaktieren und ihn informieren, dass man schließen wird wenn keine Ablösung kommt.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
matthias.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von matthias. »

wusel70 hat geschrieben: Ich befürchte ganz stark, das wenn z.b. ich jetzt einfach auf meinen Termin pochen würde, oder auf die mind. 4 tage Vorher-Regelung und würde nach meinen 5h gehen und den Laden schließen..das ich vorm Arbeitsgericht keine Chance hätte?????????

Natürlich hättest du die.Deutsche Gerichte halten sich an deutsche Gesetze.

Und wenn 5 Springer zu wenig sind, muss der AG mehr einstellen.

IMHO bringst du für den AG viel zu viel Verständnis aus. Dann musst du aber auch mit der Situation leben.

Ansonsten wie schon gesagt, gründet eine Betriebsrat oder such dir nen anderen Job.
So ist das halt. Vielleicht merkt der AG wenn ihm die Leute davon laufen, dass er was falsch macht.
matthias.
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von matthias. »

Oktavia hat geschrieben: Natürlich darf man nicht einfach so gehen aber wenn man spontane Überstunden nicht leisten will/kann, muss man den AG kontaktieren und ihn informieren, dass man schließen wird wenn keine Ablösung kommt.
Und das macht man 1 oder 2 mal und bleibt dann auch noch und danach ist Ende Gelände mit Rücksicht und man macht einfach zu, wenn der AG nichts an der Situation geändert hat.
Es geht hier ja auch nicht um ein Krankenhaus mit leidenden Patieten die man nicht allein lassen kann. Wenn der AG kein Personal für seine Fillialen hat, kann er nichts verkaufen, so einfach ist das. Dann soll er eine Onlineshop aufmachen.

MfG
Matthias
wusel70
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Re: spontane Überstunden ohne Rücksicht

Beitrag von wusel70 »

Ok..werde mir eure Tips im Kopf behalten.
Vielen Dank
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