Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
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Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Hallo,
wenn man seinen Job wechselt, bekommt man vom alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz. Aus dieser kann der neue Arbeitgeber ablesen, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr noch hat. Angenommen, in der Zwischenzeit ist man noch für einige Monate arbeitslos (d.h. alten Job Ende März verloren, neuer Job beginnt Anfang August). Dürfte der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für diese Zwischenzeit ignorieren und nur den Anspruch für die restlichen 5 Monate ab August gewähren ?
wenn man seinen Job wechselt, bekommt man vom alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz. Aus dieser kann der neue Arbeitgeber ablesen, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr noch hat. Angenommen, in der Zwischenzeit ist man noch für einige Monate arbeitslos (d.h. alten Job Ende März verloren, neuer Job beginnt Anfang August). Dürfte der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für diese Zwischenzeit ignorieren und nur den Anspruch für die restlichen 5 Monate ab August gewähren ?
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Hallo,
wenn das Arbeitsverhältnis am 1. August beginnt, hat man beim neuen Arbeitgeber Anspruch auf 5/12 des vertraglich/tariflich zugesicherten Jahresurlaub, § 5 Abs 1 BUrlG.
wenn das Arbeitsverhältnis am 1. August beginnt, hat man beim neuen Arbeitgeber Anspruch auf 5/12 des vertraglich/tariflich zugesicherten Jahresurlaub, § 5 Abs 1 BUrlG.
Für die Zeit der Arbeitslosigkeit erwirbt man doch keinen Urlaubsanspruch!MarcoW75 hat geschrieben:Angenommen, in der Zwischenzeit ist man noch für einige Monate arbeitslos (d.h. alten Job Ende März verloren, neuer Job beginnt Anfang August). Dürfte der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für diese Zwischenzeit ignorieren und nur den Anspruch für die restlichen 5 Monate ab August gewähren ?
Das ist normal und entspricht der Rechtslage, wenn das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte begonnen wird.MarcoW75 hat geschrieben:Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 09.07.19, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Unjuristischer Rat:
Vor sie sich mit solchen Fragen mit dem neuen AG auseinandersetzen, lesen sie bitte vorsichtshalber erst im Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfristen sie während der Probezeit haben und wie lange die Probezeit ist.
Vor sie sich mit solchen Fragen mit dem neuen AG auseinandersetzen, lesen sie bitte vorsichtshalber erst im Arbeitsvertrag nach, welche Kündigungsfristen sie während der Probezeit haben und wie lange die Probezeit ist.
Man kann den Urlaub ja beim derzeitigen Arbeitgeber "Jobcenter" anmelden. Dann passt es doch. Wenn man wie hier ab August einen Job hat, hat das Amt sicher nichts gegen Urlaub.Ist ja noch 3 Wochen hin....SusanneBerlin hat geschrieben: ↑09.07.19, 11:42Für die Zeit der Arbeitslosigkeit erwirbt man doch keinen Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber!
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Kleine Korrektur: aus der Urlaubsbescheinigung ergibt sich lediglich, wieviele Urlaubstage der alte AG dem AN im laufenden Kalenderjahr gewährt und/oder abgegolten hat. Nicht wieviel Urlaubstage der AN noch hat.MarcoW75 hat geschrieben:wenn man seinen Job wechselt, bekommt man vom alten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz. Aus dieser kann der neue Arbeitgeber ablesen, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr noch hat.
Der alte AG kann doch gar nicht wissen, wieviel Urlaubsanspruch der AN beim nächsten AG haben wird. Da es u.a. darauf ankommt, wann das neue Arbeitsverhältnis beginnt. Denn man erwirbt nur einen Urlaubsanspruch für die Monate die man beim neuen AG arbeitet.
Grüße, Susanne
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Der Irrtum ist ja inzwischen aufgeklärt. Es macht auch Sinn, dass man in Zeiten der Arbeitslosigkeit keinen Urlaubsanspruch erwirbt, nach dem genannten Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient dieser dem Erholungsurlaub. Dem genannten unjuristischen Rat kann man sich bei derlei Fragen nur anschließen.
Andernfalls würde es im Extremfall so aussehen: 24 Werktage Mindesturlaub, im März ausgeschieden, nur 4 Tage Urlaub gehabt, arbeitslos bis Dezember, neue Stelle ab dem 1.12. mit 5-Tage-Woche, noch 20 Tage offen, zusammen mit den Feiertagen des Dezember, die in dem Jahr mitten in der Woche sind: AN beginnt am 01.12. und geht am 03.12. erstmal in den Erholungsurlaub
Vielleicht hat man das mit dem Erwerb des Anspruchs auf Vollurlaub verwechselt: Hätte der AN von Januar bis August bei seinem AG gearbeitet, hätte er diesen Anspruch gehabt.
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Wie wäre es denn, wenn man von Jan bis März arbeitslos war?winterspaziergang hat geschrieben: ↑10.07.19, 08:58 Vielleicht hat man das mit dem Erwerb des Anspruchs auf Vollurlaub verwechselt: Hätte der AN von Januar bis August bei seinem AG gearbeitet, hätte er diesen Anspruch gehabt.
Also einen neuen Job im April beginnt?
Klar, erstmal Wartezeit 6 Monate, aber dann Anspruch auf Vollurlaub, korrekt?
Wie sieht dieser bei einer 5-Tage-Woche aus? 20 Tage gesetzlich (bei 5-Tage-Woche) oder 30 Tage aus Arbeitsvertrag?
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Wieso sollte der neue AG Urlaub gewähren für die Monate Jan bis März?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Danke
Da ich noch nicht so häufig den AG gewechselt habe, war mir diese 6 Monatsregel so nicht bewusst.
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Meinem Chef ist diese Regelung unter Garantie auch nicht bekannt
Und vielen AN auch nicht.
Und vielen AN auch nicht.
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Im Bundesurlaubsgesetz stehen noch ganz andere Sachen, die kein Mensch ahnt. Zum Beispiel § 11 Abs. 2:
Das bedeutet: wer z.B. vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober Urlaub hat und sein Monatsgehalt laut Vertrag immer am Monatsende bekommt, musste gestern zwei Gehälter bekommen: das Monatsgehalt September und das Urlaubsentgelt Oktober.(2)Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Nachdem Teil 1 meiner Frage geklärt wurde - vielen Dank an FM!
Darf ich fragen, ob jemand eine Antwort auf Teil 2 hätte:
Darf ich fragen, ob jemand eine Antwort auf Teil 2 hätte:
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Der vereinbarte Urlaubsanspruch ist der, der im Vertrag steht. Auch im ersten Jahr.
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Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Es geht im BUrlG um den gesetzlichen Anspruch. Wenn mehr Urlaub vereinbart ist, dann gilt dieser vereinbarte Anspruch. Pacta sunt servanda.
Re: Neuer Arbeitgeber will nur anteiligen Urlaub gewähren
Das BUrlG gibt nur die Mindestanzahl an Urlaubstage, also die untere Grenze vor.Tastenspitz hat geschrieben: ↑01.10.20, 23:45 Es geht im BUrlG um den gesetzlichen Anspruch. Wenn mehr Urlaub vereinbart ist, dann gilt dieser vereinbarte Anspruch. Pacta sunt servanda.
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