ExDevil67 hat geschrieben:FM hat geschrieben:Was mich überrascht: der Bundestag, der das Haushaltsrecht hat, ist doch in der Sommerpause. Wie konnte man da innerhalb weniger Stunden einen Beschluss bekommen?
Die Frage dürfte sein wie weit da überhaupt (schon) der Bundestag zu beteiligen war. Formal ist ja die KfW der Kreditgeber und der Bund sichert das aktuell ja nur per Bürgschaft ab. Optimalfall wird sein das AirBerlin den Kredit zurückzahlt und damit der Bürge nicht in Anspruch genommen werden muss.
Und dann wäre die Frage ob nicht bereits im Haushalt "versteckt" pauschal eine Summe X für Bürgschaften bewilligt wurden die nun "nur" noch verteilt wurde.
Das erinnert an die Situation 2008 in der Finanzkrise, als die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister gemeinsam im Fernsehen eine unbegrenzte Bürgschaft des Staates für alle privaten Bankguthaben erklärten. Auch das wurde damals zwar als politisch notwendig, aber unzulässig betrachtet (so z.B. der Rechtsanwalt und Ministerpräsident a.D. Beckstein). Die Frage wäre dann, was ist die Folge? Ist eine solche Bürgschaft nach außen dennoch rechtswirksam und nur der jeweilige Politiker persönlich dem Staat zum Schadensersatz verpflichtet, oder ist das ganze offenkundig unwirksam? Im BGB gibt es zwar Regelungen für das Handeln ohne Vertretungsmacht, aber das ist nicht ohne weiteres übertragbar.
Das Haushaltsrecht betrifft nicht nur den Vollzug einer Zahlung, sondern auch schon die Verpflichtung dazu (§ 3 Abs. 1 , § 39 Abs. 1 BHO). Da müsste sich wohl irgendwo, vermutlich auch in der BHO, eine Ausnahme finden, mit der die Bundesregierung (hat diese überhaupt gestern getagt und entschieden?) oder die Bundeskanzlerin ermächtigt wird.