Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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Oktavia
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Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von Oktavia »

Argh
Da weiss ich jetzt garnicht was ich sagen soll... spinnen die?
Im Weihnachtsgeschäft an einem Wochenende dürfen die Leute in Stuttgart und München keine Flaschen, Getränkedosen, Fahrrad und Motorradhelme sowie viele andere normale Gegenstände per ÖPNV nach Hause transportieren. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei gilt nämlich für ALLE.
Mittlerweile hat die Polizei so viel Macht, dass sie solche Blüten problemlos erlassen kann.
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winterspaziergang

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben: Da weiss ich jetzt garnicht was ich sagen soll... spinnen die?
...Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei gilt nämlich für ALLE.
Mittlerweile hat die Polizei so viel Macht, dass sie solche Blüten problemlos erlassen kann.
was ist das Problem? es steht doch da, worum es geht.
Und wenn die Polizei wirklich soviel Macht hätte, wären ganz andere "Blüten" denkbar.
freemont
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von freemont »

Oktavia hat geschrieben:Argh
Da weiss ich jetzt garnicht was ich sagen soll... spinnen die?
Im Weihnachtsgeschäft an einem Wochenende dürfen die Leute in Stuttgart und München keine Flaschen, Getränkedosen, Fahrrad und Motorradhelme sowie viele andere normale Gegenstände per ÖPNV nach Hause transportieren. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei gilt nämlich für ALLE.
Mittlerweile hat die Polizei so viel Macht, dass sie solche Blüten problemlos erlassen kann.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04A ... onFile&v=2
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Bundespolizeidirektion München, Infanteriestraße 6
in 80797 München schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis: Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat ein Widerspruch gegen
diese Verfügung somit keine aufschiebende Wirkung. Der Sofortvollzug ist hier im
öffentlichen Interesse, insbesondere auch im Interesse Dritter zum Schutz des
höherwertigen Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den persönlichen
Belangen Einzelner erforderlich.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ein Antrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht München, 80335 München Bayerstraße 30, zulässig (§ 80 Abs. 5 der VwGO).
Ich verstehe zwar nicht, wie man an der Rechtmäßigkeit zweifeln kann. Wenn man die Gewalt mal selbst erlebt hat oder gar selber den Kopf hinhalten muss, sieht man das vielleicht anders. Das VG München ist ja da und wird Zweifelsfragen ggf. entscheiden.

Ich hoffe, dass Niemand zu Schaden kommt.
ExDevil67
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von ExDevil67 »

freemont hat geschrieben:
Ich verstehe zwar nicht, wie man an der Rechtmäßigkeit zweifeln kann.
Das Problem ist das die FÜR ALLE gilt. Sprich Oma Meier mit ihrem Wocheneinkauf und Max Meier der sich für die Skiferien ausstattet, sind davon genauso betroffen wie der Möchtegernfusballfan der meint jedem der einen anderen Verein gut findet ein's auf die 12 geben zu dürfen.

Solange die Bundepolizei bei der Durchsetzung das nötige Augenmaß anwendet wird das sicher auch gut gehen. Aber nur dann.
freemont
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von freemont »

ExDevil67 hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:
Ich verstehe zwar nicht, wie man an der Rechtmäßigkeit zweifeln kann.
Das Problem ist das die FÜR ALLE gilt. Sprich Oma Meier mit ihrem Wocheneinkauf und Max Meier der sich für die Skiferien ausstattet, sind davon genauso betroffen wie der Möchtegernfusballfan der meint jedem der einen anderen Verein gut findet ein's auf die 12 geben zu dürfen.

Solange die Bundepolizei bei der Durchsetzung das nötige Augenmaß anwendet wird das sicher auch gut gehen. Aber nur dann.
Das ist ja kein Polizeistaat. Das VG München steht bereit.

Die PolG lassen die Inanspruchnahme des Nichtstörers ausdrücklich zu, "wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert ... werden kann". Die drohenden Gefahren sind erheblich, die bedrohten Rechtsgüter stehen ganz oben im Grundrechtskatalog.

Denkbar wäre selbstverständlich auch, das Spiel vor leeren Rängen stattfinden zu lassen. Das wäre nach der Totalabsage die effizienteste Art der Gefahrenbeseitigung.
winterspaziergang

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben: Das Problem ist das die FÜR ALLE gilt. Sprich Oma Meier mit ihrem Wocheneinkauf und Max Meier der sich für die Skiferien ausstattet, sind davon genauso betroffen wie der Möchtegernfusballfan der meint jedem der einen anderen Verein gut findet ein's auf die 12 geben zu dürfen.
und wie will man das regeln, ohne, dass der nächste ankommt und was von Diskriminierung und AGG von sich gibt?
Solange die Bundepolizei bei der Durchsetzung das nötige Augenmaß anwendet wird das sicher auch gut gehen. Aber nur dann.
Dass die Bundespolizei mit Vorliebe 80jährige Omas, vor allem die mit Rollator, oder Max Meier, mit zwei Kleinkindern im Schlepptau anhält und kontrolliert, wurde bislang nicht oft vernommen.
Name4711
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von Name4711 »

mmh... wo kann denn derjenige, der kein Auto hat sich das Taxi-Geld abholen wenn er seine einkäufe auch zuhause nutzen will?

...und überhaupt... wird dann in jedem Bus bein einstieg kontrolliert, was die Leute so in ihren Taschen haben?
ExDevil67
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von ExDevil67 »

freemont hat geschrieben: Das ist ja kein Polizeistaat. Das VG München steht bereit.
Und wir konkret hilft mir das VG München wenn ich mit Skihelm und Skibrille in Stuttgart von der BPol einen Platzverweis kassiere mit der Ansage den Ausgang links zu nutzen, ich aber den rechts nutzen will/muss um nach Hause zu kommen?
SusanneBerlin
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von SusanneBerlin »

Helm und Brille als Paket nach Hause senden und die Portokosten vor dem VG einklagen.
Grüße, Susanne
Charon-
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von Charon- »

Name4711 hat geschrieben: wird dann in jedem Bus bein einstieg kontrolliert, was die Leute so in ihren Taschen haben?
Gilt denn die Verfügung überhaupt für Busse? Ich lese was von Bahnhöfen und Bahnverbindungen, aber nicht von Bussen.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Oktavia
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von Oktavia »

Charon- hat geschrieben:Gilt denn die Verfügung überhaupt für Busse?
Ne, aber ich glaube für einige S-Bahnlinien. Allerdings ist ja fast der komplette ÖPNV betroffen wenn am zentralsten Punkt so eine Verfügung gilt.
Ich frage mich, warum so viele denken, dass sie solche Verfügungen (Möglichkeiten) ja nicht betreffen. Da die Dinge verboten sind, darf man das nicht, Punkt, Ende, Aus. Auch Oma Puddelich und Radrennfahrer Rudi verstoßen gegen die Verfügung, wenn sie Helm und Piccolöchen mit sich führen.
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von freemont »

Oktavia hat geschrieben:
Charon- hat geschrieben:Gilt denn die Verfügung überhaupt für Busse?
Ne, aber ich glaube für einige S-Bahnlinien. Allerdings ist ja fast der komplette ÖPNV betroffen wenn am zentralsten Punkt so eine Verfügung gilt.
Ich frage mich, warum so viele denken, dass sie solche Verfügungen (Möglichkeiten) ja nicht betreffen. Da die Dinge verboten sind, darf man das nicht, Punkt, Ende, Aus. Auch Oma Puddelich und Radrennfahrer Rudi verstoßen gegen die Verfügung, wenn sie Helm und Piccolöchen mit sich führen.
Da ein Verstoß aber eine bloße Ordnungswidrigkeit ist, gilt § 47 OwiG, das Opportunitätsprinzip.
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
https://de.statista.com/statistik/daten ... gaspielen/
Anzahl der verletzten Personen bei Spielen der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga* in den Spielzeiten von 1999/2000 bis 2016/2017

Die Statistik zeigt die Anzahl der verletzten Personen bei Spielen der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga* von der Saison 1999/00 bis zur Saison 2016/17. In der Saison 2016/17 zählte die Polizei bei insgesamt 734 Spielen 996 verletzte Personen.
FM
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von FM »

Soweit es um München Hbf geht, ist der örtliche Geltungsbereich:
alle Abfahrtsbahnsteige einschließlich der Zu- und Abgänge für die Zugverbindungen Hbf München - Hbf Ulm (siehe 5.1).
Diese Züge fahren in der Regel in der Haupthalle ab. Es gibt keine Möglichkeit irgendeinen anderen Bahnsteig in der Haupthalle zu erreichen, ohne einen Zu- oder Abgang z.B. zu Bahnsteig 17 zu kreuzen. Ganz abgesehen davon, dass in einem solchen Bahnhof zum großen Teil Ortsfremde unterwegs sind.

Da ist schon fraglich, ob die Allgemeinverfügung eindeutig klar genug formuliert ist.
winterspaziergang

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben: Ich frage mich, warum so viele denken, dass sie solche Verfügungen (Möglichkeiten) ja nicht betreffen. Da die Dinge verboten sind, darf man das nicht, Punkt, Ende, Aus. Auch Oma Paddelich und Radrennfahrer Rudi verstoßen gegen die Verfügung, wenn sie Helm und Piccolöchen mit sich führen.
:arrow: und wie will man das regeln, ohne, dass der nächste ankommt und was von Diskriminierung und AGG von sich gibt?
Oktavia
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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Beitrag von Oktavia »

winterspaziergang hat geschrieben:und wie will man das regeln, ohne, dass der nächste ankommt und was von Diskriminierung und AGG von sich gibt?
Oma Puddelich muss nicht zahlen, Enke Puddelich, der für Omma einkauft schon? Altersdiskriminierung? :wink:
Bundespolizei hat geschrieben:11. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird schon jetzt gemäß § 3 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht. Sollte das Zwangsgeld uneinbringlich sein, kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Bundespolizei hin gemäß § 3 Absatz 4 VwGO Ersatzzwangshaft für den Fall der Zuwiderhandlung anordnen.

Nunja, ein Verstoß kostet immerhin 200€ und wenn dies uneinbringlich sein sollte Erzwingungshaft. Die letzte ähnliche Verfügung in Hannover kostete 250€. Ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung kostet auch 200€.
Hey, irgendwie müssen die ja den neuen Bahnhof in Stuttgart finanzieren :shock:
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