Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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Caesar
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Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

Beitrag von Caesar »

Der BGH hat ja AFAIK vor einiger Zeit entschieden, dass eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung bis zum Tod gilt,
allerdings gibt es in Deutschland ja Vertragsfreiheit.

Was wäre daher, wenn man eine ähnliche Unterlassungserklärung neu verfasst und diese mit einer Gültigkeitsfrist versieht und dann unterschreibt?
Diese müsste dann doch nur bis zur gegebenen Frist gültig sein, denn etwas anderes wurde ja vertraglich nicht vereinbart bzw. nicht unterschrieben.
Drakon
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Re: Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

Beitrag von Drakon »

Das ist zwar richtig, aber es ist fraglich, ob sich der Empfänger der Erklärung damit begnügt.
Caesar
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Re: Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

Beitrag von Caesar »

Danke für die Antwort.

Bezüglich der Frage ob der Empfänger sich damit begnügt ergeben sich zwei neue Fragen.

1. Welche Dauer wäre hier als Frist zumutbar? 3 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder vielleicht ein ganz anderer Zeitraum?

2. Wenn er sich nicht damit begnügt, hätte man dann Gelegenheit zur Verbesserung (z.b. Verlängerung der Frist) oder würde dies dann sofort zu den eigentlichen rechtlichen Schritten führen, weswegen die Unterlassungserklärung überhaupt versendet wurde? Und falls ja, hätte die abgegebene zeitlich befristete Unterlassungserklärung dann in der eigentliche Sache die der eigentliche Grund für die Unterlassungserklärung war, vor Gericht einen straf- bzw. kosten mildernden Effekt?
hws
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Re: Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

Beitrag von hws »

Caesar hat geschrieben:...Bezüglich der Frage ob der Empfänger sich damit begnügt ergeben sich zwei neue Fragen.
Eigentlich nur eine: Stimmt der Empfänger der Befristung zu oder nicht.
Wenn nicht, wird er 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre usw wohl als Verar.. ansehen und klagen - vermute ich. Wenn man bereit ist, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben, muss ja was an der Sache dran sein? :roll:
Caesar hat geschrieben: 2. Wenn er sich nicht damit begnügt, hätte man dann Gelegenheit zur Verbesserung (z.b. Verlängerung der Frist) oder würde dies dann sofort zu den eigentlichen rechtlichen Schritten führen, weswegen die Unterlassungserklärung überhaupt versendet wurde?
Ich weiss nicht, wie geduldig der Absender ist. Ich würde jedenfalls nach der befristeten Erklärung und dann dem Nachverhandeln spätestens "die Rolladen runterlassen".

hws
rabenthaus
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Re: Kann man eine Unterlassungserklärung zeitlich befristen?

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

eine befristete Unterlassungserklärung ist unzulässig und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Man muss dann mit einer Klage oder einer Einstweiligen Verfügung und damit verbunden auch mit hohen Kosten rechnen.

Es gibt aber zulässige Formulierungen mit denen man sich das Recht offen hält bei einerÄnderung der gesetzlichen Grundlagen oder der einschlägigen Rechtsprechung das ursprünglich beanstadete und dann wieder zulässige Verhalten wieder auf zu nehmen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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