Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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barbara müller
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Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

Beitrag von barbara müller »

http://www.n-tv.de/panorama/Gurlitt-ver ... 86666.html
Richtig hat er das gemacht.
So, wie die Bayern mit ihm umgegangen sind.
b.m.
Redfox

Re: Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

Beitrag von Redfox »

Aus dem verlinkten Artikel: "Gurlitt hat demnach die Kunstwerke in seinem Testament dem Museum vermacht."

Also ein Vermächtnis? Wer ist Erbe und erfüllt das Vermächtnis? Gibt es einen Testamentsvollstrecker? Ist das Vermächtnis erbschaftsteuerfrei?

Und dann gibt es auch noch das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) --> http://www.gesetze-im-internet.de/kultg ... 10955.html

Und dann hat er mit dem Freistaat Bayern ja wohl auch noch einen Vertrag abgeschlossen, nach dem er die Sammlung der Washingtoner Erklärung unterworfen.

Viel Spaß bei der Abwicklung.
elwoody
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Re: Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

Beitrag von elwoody »

Die Presse benutzt nicht immer (eigentlich nie) die richtigen Begriffe. Auf das Wort vermachen kann man daher nichts geben. Das Testament ist ja noch nicht mal eröffnet. Nicht er hat einen Vertrag geschlossen, sondern sein Betreuer (so stand es damals in der Presse). Da der Vertrag mit Sicherheit noch nicht durch das Betreuungsgericht genehmigt war (vom Zeitablauf alleine), ist es Sache der Erben den zu genehmigen oder auch nicht (1829 BGB). Daran gebunden sind sie dann auf jeden Fall nicht.
FM
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Re: Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

Beitrag von FM »

Redfox hat geschrieben: Und dann gibt es auch noch das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) --> http://www.gesetze-im-internet.de/kultg ... 10955.html
In dem Verzeichnis sind (stichprobenweise) keine Werke daraus enthalten, aber das könnte nun nachgeholt werden. Wobei zu beachten ist: ein Teil stammt aus Salzburg (oder ist noch dort?).

Da der Erblasser wohl die Bedingung aufgestellt hat, dass die Sammlung nicht geteilt werden darf, wird das dann schwierig. Evtl. müsste das Berner Museum eine Zweigstelle in Deutschland (oder "auf" der deutsch-österreichischen Grenze?) eröffnen, um alle Bedingungen erfüllen zu können.
j.fugger
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Re: Gurlitts Gemäldesammlung geht nach Bern

Beitrag von j.fugger »

Gut das der böse Kunsträuber tot ist, sonst hätten sich die Beteiligten (Staaten) wohl noch auf der Anklageseite wiedergefunden.

Eine Schande wie mit dem Mann umgegangen wurde, meiner Meinung nach.
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
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