Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich wurde kontrolliert, ohne mein Jobticket dabei gehabt zu haben. Ich wollte meine Fahrkarte bei einem DB Schalter nachreichen, doch da ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten hatte, wurde es nicht akzeptiert. Es hieß, ich solle auf Post von der DB warten. Nun habe ich auf der entsprechenden Post eine Nachricht verschickt, in der ich ein Bild meines Jobtickets als Anhang mitgeschickt habe. Heute bekomme ich ein Schreiben, dass ich trotzdem die volle Summe von 65€ zahlen muss, weil ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten habe.
Warum muss ich die VOLLE Summe zahlen, obwohl ich im Besitz eines Jobtickets bin, für das ich monatlich Gebühren zahle? Ist das rechtens?
Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war? Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.
Freundliche Grüße,
Sumsum
65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 8260
- Registriert: 14.02.05, 19:12
- Wohnort: Mein Körbchen.
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Fakt ist, dass zu den vertraglichen Pflichten bzw. Obliegenheiten üblicherweise das *Mitführen* des Tickets zählt. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, da die Kontrolleure nun mal nicht hellsehen können.
Es gibt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln verschiedene rechtliche Ausgestaltungen, aber es läuft im Regelfall auf Regelungen mit dem folgenden Ergebnis hinaus:
Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, verletzt den Beförderungsvertrag und muss deshalb den jeweiligen Betrag zahlen. Falls er/sie nachträglich unter näher geregelten Bedingungen (Ort, Frist etc.) das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis nachweist, bekommt er sein Geld - oft abzüglich einer Bearbeitungsgebühr - zurück.
Vorliegend wurde also a) der Beleg nicht mitgeführt und b) die vertraglichen Bedingungen für eine mögliche Rückerstattung verletzt.
Es kann also durchaus sein, dass das "so passt". Allein das Vorliegen einer gültigen Fahrkarte reicht jedenfalls im Regelfall nicht.
Es gibt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln verschiedene rechtliche Ausgestaltungen, aber es läuft im Regelfall auf Regelungen mit dem folgenden Ergebnis hinaus:
Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, verletzt den Beförderungsvertrag und muss deshalb den jeweiligen Betrag zahlen. Falls er/sie nachträglich unter näher geregelten Bedingungen (Ort, Frist etc.) das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis nachweist, bekommt er sein Geld - oft abzüglich einer Bearbeitungsgebühr - zurück.
Vorliegend wurde also a) der Beleg nicht mitgeführt und b) die vertraglichen Bedingungen für eine mögliche Rückerstattung verletzt.
Es kann also durchaus sein, dass das "so passt". Allein das Vorliegen einer gültigen Fahrkarte reicht jedenfalls im Regelfall nicht.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 13877
- Registriert: 14.12.06, 18:18
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Meines Erachtens ja.Sumsum hat geschrieben:Ist das rechtens?
Sumsum hat geschrieben:Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war?
Weil Fristen i. d. R. einzuhalten sind.
Was Sie aber nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen haben.Sumsum hat geschrieben:Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Ein schönes Wochenende !
Sumsum
Ein schönes Wochenende !
Sumsum
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Wegen der gesetzlichen Vorgabe:Sumsum hat geschrieben:Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war? Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.
Edit: Noch ein Hinweis: Reiserecht wäre das passende Brett gewesen.§ 12 Abs. 3 EVO hat geschrieben:Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Kleiner Hinweis noch. Wenn man Verträge abschließt, stimmt man den AGB desselben zu. Die sollte man im Normalfall dann auch kennen und noch wichtiger BEACHTEN. Und vor allem sollte man von einer Sache ausgehen ... nämlich das der Vertragspartner bestens über seine eigens aufgestellten Regeln informiert ist.
Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?
Den Vertrag über das Jobticket schließt regelmäßig das Verkehrsunternehmen mit Arbeitgeber ab. Der Jobticket-Inhaber ist daher üblicherweise nicht Vertragspartner des Verkehrsunternehmens.Celestro hat geschrieben:Kleiner Hinweis noch. Wenn man Verträge abschließt, stimmt man den AGB desselben zu. Die sollte man im Normalfall dann auch kennen und noch wichtiger BEACHTEN. Und vor allem sollte man von einer Sache ausgehen ... nämlich das der Vertragspartner bestens über seine eigens aufgestellten Regeln informiert ist.
Die Beförderungsbedingungen sollte der Jobticket-Inhaber aber trotzdem kennen, um die hier geschilderte Situation zu vermeiden.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
- Letzte Themen