65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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Sumsum
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65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von Sumsum »

Sehr geehrte Forenmitglieder,


ich wurde kontrolliert, ohne mein Jobticket dabei gehabt zu haben. Ich wollte meine Fahrkarte bei einem DB Schalter nachreichen, doch da ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten hatte, wurde es nicht akzeptiert. Es hieß, ich solle auf Post von der DB warten. Nun habe ich auf der entsprechenden Post eine Nachricht verschickt, in der ich ein Bild meines Jobtickets als Anhang mitgeschickt habe. Heute bekomme ich ein Schreiben, dass ich trotzdem die volle Summe von 65€ zahlen muss, weil ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten habe.

Warum muss ich die VOLLE Summe zahlen, obwohl ich im Besitz eines Jobtickets bin, für das ich monatlich Gebühren zahle? Ist das rechtens?

Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war? Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.


Freundliche Grüße,
Sumsum
questionable content
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von questionable content »

Fakt ist, dass zu den vertraglichen Pflichten bzw. Obliegenheiten üblicherweise das *Mitführen* des Tickets zählt. Das ist auch durchaus nachvollziehbar, da die Kontrolleure nun mal nicht hellsehen können.

Es gibt bei den öffentlichen Verkehrsmitteln verschiedene rechtliche Ausgestaltungen, aber es läuft im Regelfall auf Regelungen mit dem folgenden Ergebnis hinaus:

Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, verletzt den Beförderungsvertrag und muss deshalb den jeweiligen Betrag zahlen. Falls er/sie nachträglich unter näher geregelten Bedingungen (Ort, Frist etc.) das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis nachweist, bekommt er sein Geld - oft abzüglich einer Bearbeitungsgebühr - zurück.

Vorliegend wurde also a) der Beleg nicht mitgeführt und b) die vertraglichen Bedingungen für eine mögliche Rückerstattung verletzt.

Es kann also durchaus sein, dass das "so passt". Allein das Vorliegen einer gültigen Fahrkarte reicht jedenfalls im Regelfall nicht.
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nordlicht02
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von nordlicht02 »

Sumsum hat geschrieben:Ist das rechtens?
Meines Erachtens ja.
Sumsum hat geschrieben:Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war?

Weil Fristen i. d. R. einzuhalten sind.
Sumsum hat geschrieben:Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.
Was Sie aber nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen haben.
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Sumsum
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von Sumsum »

Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.

Ein schönes Wochenende !

Sumsum
Nordland
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von Nordland »

Sumsum hat geschrieben:Warum spielt es so eine große Rolle, dass ich beim Nachreichen ein paar Tage verzögert war? Fakt ist doch, dass ich ein gültiges Ticket besitze.
Wegen der gesetzlichen Vorgabe:
§ 12 Abs. 3 EVO hat geschrieben:Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
Edit: Noch ein Hinweis: Reiserecht wäre das passende Brett gewesen.
Celestro
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von Celestro »

Kleiner Hinweis noch. Wenn man Verträge abschließt, stimmt man den AGB desselben zu. Die sollte man im Normalfall dann auch kennen und noch wichtiger BEACHTEN. Und vor allem sollte man von einer Sache ausgehen ... nämlich das der Vertragspartner bestens über seine eigens aufgestellten Regeln informiert ist.
khmlev
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Re: 65€ trotz Jobticket - Ist das rechtens?

Beitrag von khmlev »

Celestro hat geschrieben:Kleiner Hinweis noch. Wenn man Verträge abschließt, stimmt man den AGB desselben zu. Die sollte man im Normalfall dann auch kennen und noch wichtiger BEACHTEN. Und vor allem sollte man von einer Sache ausgehen ... nämlich das der Vertragspartner bestens über seine eigens aufgestellten Regeln informiert ist.
Den Vertrag über das Jobticket schließt regelmäßig das Verkehrsunternehmen mit Arbeitgeber ab. Der Jobticket-Inhaber ist daher üblicherweise nicht Vertragspartner des Verkehrsunternehmens.

Die Beförderungsbedingungen sollte der Jobticket-Inhaber aber trotzdem kennen, um die hier geschilderte Situation zu vermeiden.
Gruß
khmlev
- out of order -
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