Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von Chavah »

Ich verstehe das Gedöns um diese Sendung nicht.

Das Sendeformat ist nicht neu, sondern die Wiederauflage eines alten ("Wie würden Sie entscheiden"). Gab es über Jahre im ersten. Nix neues.

Und die materiell-rechtliche Seite wurde auch immer mal wieder erschöpfend behandelt. Nach München (wurde oben schon drauf hingewiesen), aber auch nach dem 11. September. Oder auch nach Polizeieinsätzen.

Chavah
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von nordlicht02 »

Chavah hat geschrieben: Gab es über Jahre im ersten. Nix neues.
Nö. Im ZDF. Lief von 1974 bis 2000.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von carn »

Chavah hat geschrieben:
Und die materiell-rechtliche Seite wurde auch immer mal wieder erschöpfend behandelt.
Das wurde sie in den mir bekannten Quellen nicht. Denn ob wir in Art. 1 Abs. 1 GG wie Townspector es so schön formulierte nun einen Selbstmordpakt haben oder nicht, kann ich den mir bekannten Quellen nicht entnehmen; womit es eben keine erschöpfende Behandlung ist.
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von Chavah »

Was für Quellen sind dir denn bekannt?

Chavah
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von carn »

Chavah hat geschrieben:Was für Quellen sind dir denn bekannt?

Chavah
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 35705.html

Aber es ist ziemlich sinnlos, dass ich jetzt Quellen aufliste, aus denen meiner Ansicht eventuell "Selbstmordpakt" folgt, und irgendwer anders argumentiert dann, dass daraus doch nicht "Selbstmordpakt" folgt.

Denn wenn Art. 1 Abs. 1 GG einen seitens des Staates niemals zu verletzenden Schutzbereich umfasst, dann ist bereits ein "Selbstmordpakt" gegeben, denn grundsätzlich muss dann der Staat bei einer Lebensgefahr, die nur durch Verletzung dieses niemals zu verletzenden Schutzbereichs, sich dafür entscheiden, die betroffenen Leben nicht auf diese Art zu schützen, womit es ein "Selbstmordpakt" ist.

Einzig könnte dann sein, dass entsprechende Konstellationen in der Praxis niemals auftreten; würde aber nichts an dem theoretisch bestehenden "Selbstmordpakt" ändern.

Aber trotzdem die besonders relevanten Stellen des Urteils:
"Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 <227 f.>), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 <6> ); 45, 187 <228>; 96, 375 <399> )."

"generell aus" heißt eventuell das gleiche wie "immer aus"; jedenfalls sehe ich da momentan keinen Unterschied.

"In dieser Extremsituation, die zudem durch die räumliche Enge eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs geprägt ist, sind Passagiere und Besatzung typischerweise in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen.

Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen. Flugzeugbesatzung und -passagiere können diesem Handeln des Staates auf Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getötet werden. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt."

Das ist zwar auf eine spezifische Situation geschrieben, jedoch nur so, dass aufgezeigt wird, dass in dieser spezifischen Situation es eben hilflose Unschuldige gibt, die völlig ohne Handeln zu können der Tötungshandlung des Staates zwecks Lebensrettung anderer ausgesetzt sind.

Somit ist davon auszugehen, dass absolut jede Situation, in der in gleicher Weise hilflose Opfer von Tätern in solche Situationen gebracht werden, gleich zu werten ist, also dass der Staat in dem Fall die unschuldigen nicht zwecks Rettung anderer opfern darf.

Somit ist bei jeglichen Angriff, der nur durch die Tötung auch von hilflosen Opfern abwehrbar ist, der Staat gezwungen nicht abzuwehren.

Da dies als unmittelbar aufgrund von Art. 1 Abs. 1 GG als gültig anzusehen ist, gilt das auch immer.

Da es aber offensichtlich in gewissem Maße in der Hand von Angreifern liegt, ob nun hilflose Opfer mit reingezogen werden oder nicht, hat JEDER Angreifer - ob er nun einzelne Ziele angreift oder auch die BRD als ganzes - im Prinzip die Möglichkeit seinen Angriff so zu gestalten, dass die BRD nicht abwehren darf.

Ergo, Selbstmordpakt, jedenfalls unter entsprechend spezifischen Umständen, die vielleicht keinen Praxisbezug haben.

edit:
Und ob dieser Schluss nun gilt oder nicht, sehe ich nirgendwo behandelt. Soweit ich weiß, wird dem immer ausgewichen aufgrund von mangelnder Praxisrelevanz.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Fernsehfilm zum Thema Flugzeugabschuss

Beitrag von Deputy »

Das BVerfG hat gesagt, dass die Regelung zum Abschuss verfassungswidrig ist. Nicht mehr. Zu der Frage, ob jemand, der in so einer Situation tatsächlich ein Flugzeug abschießt, schuldig ist oder nicht, hat das BVerfG keine Stellung bezogen. Die Frage bestand auch nie.

Im Übrigen ist mein Hinweis auf § 34 StGB auch falsch; Rechtfertigungsgründe kann es nicht geben, da die Menschen im Flugzeug dann eine Duldungspflicht zu ihrer Tötung hätten (Wieso wurde da nur Mord in 164 Fällen (=Passagiere) angeklagt? Was ist mit der Crew?)

In Frage käme ein Schuldausschließungsgrund; bzgl. der nahestehenden Person könnte man argumentieren, dass der Pilot einen Eid geleistet hat, die Menschen im Stadion zu schützen, er dadurch eine Garantenstellung hat sie sie deswegen quasi nahe Angehörige im Sinne des StGB sind. Wäre aber schon ziemlich konstruiert.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen