Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:Also nichts mit "gerügt". Sondern wenigstens aus Sicht der Überprüfungskommission war das Vorgehen IN ORDNUNG.
Wie wäre es mit einem Link, der das Gegenteil belegt?
Sterbehilfe für Demenzpatientin: Kommission rügt Arzt
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Also nichts mit "gerügt". Sondern wenigstens aus Sicht der Überprüfungskommission war das Vorgehen IN ORDNUNG.
Wie wäre es mit einem Link, der das Gegenteil belegt?
Sterbehilfe für Demenzpatientin: Kommission rügt Arzt
Tja, da berichten wohl verschiedene gerade aus der Perspektive, die erwünscht ist.

http://www.dailymail.co.uk/news/article ... offee.html
"However they also added that the case should come to court so that judges can confirm that any other doctor who acts in good faith when providing euthanasia to people with dementia cannot be prosecuted."

"The Review Committee concluded that the doctor 'has crossed the line' by giving her the first sleeping medicine, and also should have stopped when the woman resisted."

"Kohnstamm said he was in favour of a trial: 'Not to punish the doctor, who acted in good faith and did what she had to do, but to get judicial clarity over what powers a doctor has when it comes to the euthanasia of patients suffering from severe dementia.'"

Die einen erwähnen die Rüge und dass sich noch ein Gericht damit beschäftigen soll.

Die anderen interpretieren den Wunsch des Vorsitzenden der Kommission, dass keine Strafe verhängt werden soll, als "cleared".

"Wo also ist das Problem?"
Um es damit etwas anders zu beantworten: Dass der Bruch der Regeln, deren Einhaltung eigentlich zwingend erforderlich ist, damit es kein Totschlag/Mord ist, voraussichtlich keine Folgen haben dürfte.

Aber obs so sein wird, weiß man dann vielleicht in ein paar Monaten.

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass unsere Politiker noch genug Hirn hatten, um diesen katastrophalen Mist wie in den Niederlande zu vermeiden. Eine Patientin wird unter Einsatz körperlichen Zwangs zu Tode gebracht und es gibt eine lausige Rüge und vermutlich keine Strafe.
Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:"Wo also ist das Problem?"
Um es damit etwas anders zu beantworten: Dass der Bruch der Regeln, deren Einhaltung eigentlich zwingend erforderlich ist, damit es kein Totschlag/Mord ist, voraussichtlich keine Folgen haben dürfte
Was letztlich auch nur eine Vermutung ist. Viel Aufhebens um heiße Luft.
carn hat geschrieben:Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass unsere Politiker noch genug Hirn hatten, um diesen katastrophalen Mist wie in den Niederlande zu vermeiden
Der „katastrophale Mist wie in den Niederlande“ nämlich „aktive“ Sterbehilfe stand in Deutschland nie zur Diskussion, auch wenn Du das partout nicht wahrhaben willst. Stattdessen darf man in Deutschland nun „lustvoll katholisch verrecken“, wie es ein Blogger mal so überaus treffend formulierte. „Verfaulen und vergammeln während einen der Krebs auffrisst oder die Demenz einen zur gammeligen Rübe werden lässt“ und sich völlig uneigennützig der Forschung zur Verfügung stellen...
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:"Wo also ist das Problem?"
Um es damit etwas anders zu beantworten: Dass der Bruch der Regeln, deren Einhaltung eigentlich zwingend erforderlich ist, damit es kein Totschlag/Mord ist, voraussichtlich keine Folgen haben dürfte
Was letztlich auch nur eine Vermutung ist. Viel Aufhebens um heiße Luft.
Es ist grotesk, die Sorge um den rechtlichen Umgang mit dem gewaltsamem Festhalten eines Menschen, um diesem eine tödliche Injektion zu verabreichen, als "Viel Aufhebens um heiße Luft" zu bezeichnen.

Wenn die betreffende Ärztin wie von der Aufsichtskommission bevorzugt keinerlei Strafe erhält, dann ist viel Aufheben eigentlich eine sinnvolle Sache; denn wenn in einem Nachbarland von uns Dinge passieren, die eigentlich eindeutig Totschlag/Mord sind und die Behörden tun nichts deshalb, ist das ein Grund zur Besorgnis.
Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass unsere Politiker noch genug Hirn hatten, um diesen katastrophalen Mist wie in den Niederlande zu vermeiden
Der „katastrophale Mist wie in den Niederlande“ nämlich „aktive“ Sterbehilfe stand in Deutschland nie zur Diskussion, auch wenn Du das partout nicht wahrhaben willst. Stattdessen darf man in Deutschland nun „lustvoll katholisch verrecken“, wie es ein Blogger mal so überaus treffend formulierte. „Verfaulen und vergammeln während einen der Krebs auffrisst oder die Demenz einen zur gammeligen Rübe werden lässt“ und sich völlig uneigennützig der Forschung zur Verfügung stellen...
Doch, er steht immer dann zur Diskussion, wenn man keine richtige Grenze ziehen will. Denn dann gibt es immer noch diesen oder jenen Fall, der unter dem aktuellen Gesetz doch unerträglich ist, woraufhin man ein Auge zudrückt, lockert, was auch immer.

Ist schön in den Niederlanden zu beobachten, die hätten sich bei Einführung vor 15 Jahren auch darüber amüsiert, wenn einer gekommen wäre und behauptet hätte "Moment mal, wenn wir hier nicht aufpassen, endet das ganze damit, dass Patienten gewaltsam festgehalten werden, um ihnen die tödliche Spritze zu verabreichen; wir müssen da nachbessern"; keine Sau wird das damals beabsichtigt haben, dass sowas eventuell straffrei passieren kann; und nun passiert möglicherweise genau das (die Empfehlung aus der Kommission, dass es keine Strafe geben soll, wird ein Gericht nicht einfach ignorieren können).
Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:Wenn die betreffende Ärztin wie von der Aufsichtskommission bevorzugt keinerlei Strafe erhält, dann ist viel Aufheben eigentlich eine sinnvolle Sache; denn wenn in einem Nachbarland von uns Dinge passieren, die eigentlich eindeutig Totschlag/Mord sind und die Behörden tun nichts deshalb, ist das ein Grund zur Besorgnis.
Der Arzt wurde gerügt und es ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu ermitteln. So what?
carn hat geschrieben:Doch, er steht immer dann zur Diskussion, wenn man keine richtige Grenze ziehen will. Denn dann gibt es immer noch diesen oder jenen Fall, der unter dem aktuellen Gesetz doch unerträglich ist, woraufhin man ein Auge zudrückt, lockert, was auch immer.
Es gibt eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Bei passiver Sterbehilfe legt niemand anderer Hand an als der Patient selbst, es werden nur die nötigen Hilfsmittel bereitgestellt. Du argumentierst wie die meisten Sterbehilfe-Gegner auf der schiefen Ebene; ist der Damm erst mal gebrochen folgen Sodom und Gomorra. Fakt aber ist, dass nahezu über ein Jahrhundert Suizidbeihilfe straffrei war und dieser Dammbruch bisher ausgeblieben ist. Es gab somit auch keinerlei Notwendigkeit an dieser Straffreiheit zu rütteln.
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Wenn die betreffende Ärztin wie von der Aufsichtskommission bevorzugt keinerlei Strafe erhält, dann ist viel Aufheben eigentlich eine sinnvolle Sache; denn wenn in einem Nachbarland von uns Dinge passieren, die eigentlich eindeutig Totschlag/Mord sind und die Behörden tun nichts deshalb, ist das ein Grund zur Besorgnis.
Der Arzt wurde gerügt und es ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu ermitteln. So what?
Dass das übliche Prozedere, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei davon erfahren, dass irgendwo in ihrem Zuständigkeitsbereich irgendwer aus egal welchen Gründen irgendwen mit Gewalt fixiert hat, um demjenigen eine tödliche Injektion zu verabreichen, meines Wissens nach doch so in etwa ist, dass

die Staatsanwaltschaft (ggf. nach Hinweis der Polizei auf diesen Vorgang) einen zuständigen Richter bittet, bei passender Gelegenheit - beispielsweise JETZT SOFORT - einen Durchsuchungsbeschluss für SÄMTLICHE mit dem Vorgang in Zusammenhang stehende Räumlichkeiten auszustellen, und die zuständige Polizei bittet, bei passender Gelegenheit - beispielsweise JETZT SOFORT - die betreffenden Räumlichkeiten nach eventuell noch nützlichem Beweismaterial zu durchsuchen und den "irgendwer" doch höflichst zu einer Befragung ggf. unter Hinzuziehen eines Anwalts zum passenden Zeitpunkt - beispielsweise JETZT SOFORT - einzuladen bzw. ein zu "laden". Es ist nicht mal unüblich, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob man den betreffenden "irgendwer" eine gewisse Zeit auf Staatskosten unterbringt, wenigstens bis etwas mehr Klarheit bezüglich der Vorgangs herrscht, und das auch einem Richter vorschlägt.

Ok, ich arbeite nicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Aber ich dachte halt, das wäre so in etwa üblich. Und finde es irritierend, dass solches oder ähnliches soweit bekannt in der letzten Woche nicht passiert ist.

Aber @praktiker:
Ist das so üblich, dass 1 Woche lang nachdem eine Sta davon erfahren hat, dass irgendwer irgendwen gewaltsam fixiert und eine tödliche Spritze verabreicht hat, erstmal gar nichts in der Richtung passiert?
Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Doch, er steht immer dann zur Diskussion, wenn man keine richtige Grenze ziehen will. Denn dann gibt es immer noch diesen oder jenen Fall, der unter dem aktuellen Gesetz doch unerträglich ist, woraufhin man ein Auge zudrückt, lockert, was auch immer.
Es gibt eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Bei passiver Sterbehilfe legt niemand anderer Hand an als der Patient selbst, es werden nur die nötigen Hilfsmittel bereitgestellt. Du argumentierst wie die meisten Sterbehilfe-Gegner auf der schiefen Ebene; ist der Damm erst mal gebrochen folgen Sodom und Gomorra. Fakt aber ist, dass nahezu über ein Jahrhundert Suizidbeihilfe straffrei war und dieser Dammbruch bisher ausgeblieben ist. Es gab somit auch keinerlei Notwendigkeit an dieser Straffreiheit zu rütteln.
Und das in unserem Nachbarland ist kein Dammbruch?
Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:Und das in unserem Nachbarland ist kein Dammbruch?
Weil die Befürchtung besteht, dass im Nachbarland möglicherweise aktive Sterbehilfe missbraucht wurde (was auch dort strafbar wäre) müssen nun Patienten in Deutschland um ausreichende palliative Versorgung bangen? Das ist nicht nur verquere Logik sondern ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Nenne mir doch auch nur einen Gesetzesentwurf in dem „aktive“ Sterbehilfe gefordert wurde. Das Gegenteil ist doch der Fall. Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten wurde massiv eingeschränkt und das ist nichts anderes als eine Entmündigung durch die Hintertür.
Charon-
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1652
Registriert: 12.07.06, 21:45

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Charon- »

carn hat geschrieben:Dass das übliche Prozedere
Das übliche Prozedere bei der Setzung einer Spritze mit Todesfolge ist sicherlich nicht eine sofortige Durchsuchung und Festnahme des Täters, wenn es sich um einen Arzt in der Ausübung seiner Pflichten handelt, selbst dann, wenn sich später rausstellt, dass eine strafbare Handlung vorlag. Hier kommt noch dazu, dass die Täterin selber einen umfassenden Bericht abgegeben hat und die Tat auch nicht abstreitet, was also soll es bringen, wenn "JETZT SOFORT" gehandelt wird (außer, dass alles ggf. zweimal gemacht werden muss, weil die StA jetzt noch gar nicht in den Fall eingearbeitet ist)?
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Charon- hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Dass das übliche Prozedere
Das übliche Prozedere bei der Setzung einer Spritze mit Todesfolge ist sicherlich nicht eine sofortige Durchsuchung und Festnahme des Täters, wenn es sich um einen Arzt in der Ausübung seiner Pflichten handelt,
Es war keine Pflichtausübung, was der Ärztin hätte auffallen müssen, als ihr Opfer sich gewehrt hat.
Charon- hat geschrieben: selbst dann, wenn sich später rausstellt, dass eine strafbare Handlung vorlag.
Da gibts nichts "sich später herausstellen". Es ist bereits im Augenblick der Handlung unmittelbar klar, dass eine rechtswidrige Tötungshandlung vorlag (das mit der Strafbarkeit stellt sich sowieso immer erst später raus, wenn halt Sta oder Gericht das Ding zu Ende bringen, womit die Strafbarkeit irrelevant ist).
Charon- hat geschrieben: Hier kommt noch dazu, dass die Täterin selber einen umfassenden Bericht abgegeben hat und die Tat auch nicht abstreitet, was also soll es bringen, wenn "JETZT SOFORT" gehandelt wird (außer, dass alles ggf. zweimal gemacht werden muss, weil die StA jetzt noch gar nicht in den Fall eingearbeitet ist)?
Dass die Täterin in Anbetracht dessen, dass ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen könnte, abhaut?

Zufälligerweise habe ich mir mal eine Übersetzung des anwendbaren Gesetzes durchgelesen; dieses schreibt explizit vor, dass nur bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben, nur dann, das ganze nicht als Tötungsdelikt geahndet wird.

Es ist also formal so, dass wenn bereits ein Arzt auch nur 1 Tag später als vorgeschrieben, den Fall der Kommission übermittelt, eigentlich ein ganz normales Tötungsdelikt vorliegt, da die entsprechenden Euthanasiegesetze dann dem Wortlaut nach nicht mehr wirken und dann ist es halt ein Tötungsdelikt.

Jetzt handhabt das keine Sta so, wohl weil man dann locker die halbe Ärzteschaft dort einsperren könnte (wer verschlampt mal nciht 1 Tag bei Übersendung von Unterlagen?); aber mit Gewalt fixieren gegen aktiven Widerstand widerspricht dem ganzen Konzept, dass es auf den WILLEN des Patienten ankommt, dass hier eigentlich nichts anderes gemacht werden sollte als nach Gesetz zu verfahren, also dass aufgrund der Nichtanwendbarkeit der entsprechenden Strafausschliessungs/Rechtfertigungsgründe aus dem Euthanasiegesetz - die offentichlich nicht anwendbar sind, da die Kommission offiziell festgestellt hat, dass gegen die Vorgaben verstoßen wurde - das wie ein ganz stinknormales Tötungsdelikt abgearbeitet wird und die Sta dann auf eine vielleicht eher niedrige aber doch mehrjährige Haftstrafe abzielt.

Einzige Ausnahmen:
- die entsprechenden Gesetzespassagen, dass bei Missachtung der entsprechenden Vorgaben ganz normal wegen Tötungsdelikt ermittelt und angeklagt werden, interessieren dort sowieso keine Sau mehr
- es handelt sich doch um eine im Wesentlichen zulässige Euthanasie, da die körperliche Gegenwehr einer nicht mehr zurechnungsfähigen Person nicht deren vorherige bei gestiger Klarheit erfolgte Willenserklärung aufhebt

Beides würde ich als Dammbruch sehen.

Und ich stelle immer wieder überrascht fest, dass etwas ganz einfaches nicht eingesehen wird:
Wenn man unter bestimmten definierten Ausnahmen/Regeln aktive Sterbehilfe nicht als Tötungsdelikt ahndet, dann ist eine "aktive Sterbehilfe", bei der diese Ausnahmen/Regeln missachtet wurden, keine aktive Sterbehile sondern stinknormal Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen oder was halt sonst so passt.

Und das ganze "Ärztin", "Pflichten" und ganze Gerede hinsichtlich der Vorzüge von aktiver oder passiver Sterbehilfe und der Fiesheit von Verbot dieser ändert daran absolut gar nichts; einzig kann es vielleicht bei der Strafhöhe eine Rolle spielen, wenn die Ärztin aufgrund Inkompetenz nicht bemerkte, dass sie gerade außerhalb des zulässigen handelte und eigentlich Totschlag oder Mord begeht; aber mindestens sollte sich die Damen dann einen anderen Job suchen, da beim Töten von Menschen halt besondere Sorgfalt geboten ist und wer die nicht hat, der hat in dem Job nichts verloren.
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Und das in unserem Nachbarland ist kein Dammbruch?
Weil die Befürchtung besteht, dass im Nachbarland möglicherweise aktive Sterbehilfe missbraucht wurde (was auch dort strafbar wäre) müssen nun Patienten in Deutschland um ausreichende palliative Versorgung bangen? Das ist nicht nur verquere Logik sondern ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Nenne mir doch auch nur einen Gesetzesentwurf in dem „aktive“ Sterbehilfe gefordert wurde. Das Gegenteil ist doch der Fall. Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten wurde massiv eingeschränkt und das ist nichts anderes als eine Entmündigung durch die Hintertür.
Ich hatte erstmal nur gefragt, ob das in unserem Nachbarland ein Dammbruch ist oder nicht? (wobei ich auch die allgemeine Entwicklung dort meinte)

Problem am Dammbruch-Argument ist häufig, dass man nur selten sagen kann, ob es zutrifft; denn das Dammbruch-Argument ist ja gerade dagegen gerichtet, es einfach mal auszuprobieren und dann ggf. nachzubessern, weil das eben bei einem Dammbruch nicht mehr klappt.

Deshalb ist es interessant zu wissen, ob eine Entwicklung in einem anderen Land als Dammbruch eingeschätzt wird (wenn ja, dann kann man z.b. sinnvoll darüber streiten, ob und warum es dort den Dammbruch gab und ob und wie der hier vermieden werden kann; wenn verschieden eingeschätzt wird, obs ein Dammbruch ist, dann weiß man immerhin, dass man sogar unter Dammbruch verschiedenes versteht).

Und es wurde kein Gesetzesentwurf mit aktiver Sterbehilfe diskutiert; aber die liberaleren Entwürfe hätten denen, die aktive Sterbehilfe wollen, sehr genützt.
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

carn hat geschrieben: Und ich stelle immer wieder überrascht fest, dass etwas ganz einfaches nicht eingesehen wird:
Wenn man unter bestimmten definierten Ausnahmen/Regeln aktive Sterbehilfe nicht als Tötungsdelikt ahndet, dann ist eine "aktive Sterbehilfe", bei der diese Ausnahmen/Regeln missachtet wurden, keine aktive Sterbehile sondern stinknormal Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen oder was halt sonst so passt.
Das ist sogar noch faszienierender, weil in einem anderen Bereich ähnliches allen sofort klar ist:
Bei Notwehr.

Du wolltest im Prinzip in Notwehr handeln, hast aber dafür zu fest zugeschlagen? Körperverletzung.
Du wolltest im Prinzip in Notwehr handeln, aber den mit 20 Euro fliehenden Dieb tödlich in Notwehr in den Rücken schießen scheitert an Gebotenheit? Mord, da Habgier. Dir war nicht klar, was dieses Gebotenheitsding ist (so wie 95%+ der Bevölkerung) und dass das dann deshalb doch keine Notwehr sein konnte? Tja, erstmal dein Problem; ggf. wenn du den Richter genug anwinselst geringere Schuld.

Bei Notwehr ist jedem sofort klar, dass wenn die dafür definierten Grenzen überschritten sind, dass es dann halt Körperverletzung, schwere KV, gefährliche KV, Totschlag, Mord oder entsprechendes ist und es dann auch locker ein paar Jahre Knast geben kann.

Hat man Ausnahmen für aktive Sterbehilfe ist es dasselbe in Grün; alles eingehalten? Geht ok; da und dort etwas zu sehr übersehen? Glückwunsch, wir sind gleich im Bereich von 5, 10, 15 oder 20 Jahren Knast, je nachdem was genau übersehen wurde.
Charon-
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1652
Registriert: 12.07.06, 21:45

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Charon- »

carn hat geschrieben:Es war keine Pflichtausübung, was der Ärztin hätte auffallen müssen, als ihr Opfer sich gewehrt hat.
Was der Ärztin hätte auffallen müssen, muss das Gericht entscheiden...
carn hat geschrieben:Es ist bereits im Augenblick der Handlung unmittelbar klar, dass eine rechtswidrige Tötungshandlung vorlag
Auch dies muss das Gericht feststellen.

Übrigens rechtfertigt der Punkt "das hätte sie sehen müssen" immer noch keine "JETZT SOFORT" Aktionen.
carn hat geschrieben:Dass die Täterin in Anbetracht dessen, dass ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen könnte, abhaut?
Wenn eine Strafdrohung immer ein Grund ist "JETZT SOFORT" zu handeln, dann würde die StA gar nicht mehr zu Atem kommen. Gibt es denn noch andere Gründe außer der Tatsache, dass evtl. ein Strafprozess droht, die für eine Flucht der Betroffenen sprechen? (Kein fester Wohnsitz, keine Arbeit, keine Familie, kein soziales Umfeld, andere Staatsbürgerschaft, etc.)?
carn hat geschrieben:Zufälligerweise habe ich mir mal eine Übersetzung des anwendbaren Gesetzes durchgelesen
Übersetzungen sind immer schwierig, weil es immer darauf ankommt, welches Wort gewählt wurde. Wer hat denn übersetzt, das zuständige Ministerium oder Google-Übersetzer?
carn hat geschrieben: da die entsprechenden Euthanasiegesetze dann dem Wortlaut nach nicht mehr wirken und dann ist es halt ein Tötungsdelikt.
Und das steht auch so in dem Gesetz drin, oder ist das eine Eigeninterpretation einer Übersetzung eines Gesetzes? Gibt es dazu Urteile, dass das Gesetz so auszulegen ist?
carn hat geschrieben:Jetzt handhabt das keine Sta so, wohl weil man dann locker die halbe Ärzteschaft dort einsperren könnte
Und diese Erkenntnis beruht worauf?
carn hat geschrieben: das wie ein ganz stinknormales Tötungsdelikt abgearbeitet wird
Wieso, es wird doch als Tötungsdelikt abgearbeitet, die StA ist doch involviert, woraus sonst resultiert denn der Apell, die StA solle "JETZT SOFORT" handeln, alles beschlagnahmen und festnehmen?
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:Ich hatte erstmal nur gefragt, ob das in unserem Nachbarland ein Dammbruch ist oder nicht? (wobei ich auch die allgemeine Entwicklung dort meinte)
Die Entwicklung dort ist eine völlig andere als in unserem angeblich so „liberalen“ Deutschland.
carn hat geschrieben:Problem am Dammbruch-Argument ist häufig, dass man nur selten sagen kann, ob es zutrifft; denn das Dammbruch-Argument ist ja gerade dagegen gerichtet, es einfach mal auszuprobieren und dann ggf. nachzubessern, weil das eben bei einem Dammbruch nicht mehr klappt.
Suizidbeihilfe war in Deutschland nahezu ein Jahrzehnt lang straffrei. Hast Du etwa einen Dammbruch bemerkt? Wurde denn in Deutschland massenweise Suizidbeihilfe geleistet oder geht der Trend nicht eher in Richtung Missachtung der Patientenautonomie, weil Ärzte und Pflegepersonal zuweilen meinen sie müssten sich über die unvernünftigen Entscheidungen ihrer unwissenden Patienten hinwegsetzen oder womöglich finanzielle Interessen überwiegen?
Pflegedienste missachten regelmäßig Patientenverfügungen
carn hat geschrieben:Und es wurde kein Gesetzesentwurf mit aktiver Sterbehilfe diskutiert; aber die liberaleren Entwürfe hätten denen, die aktive Sterbehilfe wollen, sehr genützt.
Welche „liberalen“ Gesetzesentwürfe? Der Gesetzesentwurf um Künast/Sitte wollte gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Hintze/Reimann/Lauterbach wollten Suizidbeihilfe auf irreversible, zum Tode führende Erkrankungen einschränken. Brand/Griese/Vogeler (unterstützt von Merkel und Gröhe) forderten die Strafbarkeit bei geschäftsmäßiger, regelmäßiger Sterbehilfe, der sich letztlich durchsetzte und der Gesetzesentwurf um Sensburg/Dörflinger wollte Suizidbeihilfe gar ganz verbieten. Jeder einzelne dieser Gesetzesentwürfe zielte auf eine Einschränkung der bis dato straffreien Suizidbeihilfe. Kein einziger dieser Gesetzesentwürfe war „liberal“ oder hätte "denen die aktive Sterbehilfe wollen" in irgendeiner Form genützt. Du scheinst Dich nicht mal ansatzweise mit der Thematik beschäftigt zu haben.
carn
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5376
Registriert: 15.02.06, 16:05

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von carn »

Cordelia hat geschrieben:
carn hat geschrieben:Ich hatte erstmal nur gefragt, ob das in unserem Nachbarland ein Dammbruch ist oder nicht? (wobei ich auch die allgemeine Entwicklung dort meinte)
Die Entwicklung dort ist eine völlig andere als in unserem angeblich so „liberalen“ Deutschland.
Ich frage es nochmal, vielleicht wird es ja mal beantwortet:
Gab es in unserem Nachbarland irgendwann einen Dammbruch?
Zur Auswahl stehen "Ja" und "Nein" ggf. mit Erläuterung warum irgendwas ein Dammbrauch war oder auch nicht.
Cordelia hat geschrieben: Welche „liberalen“ Gesetzesentwürfe? Der Gesetzesentwurf um Künast/Sitte wollte gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Hintze/Reimann/Lauterbach wollten Suizidbeihilfe auf irreversible, zum Tode führende Erkrankungen einschränken. Brand/Griese/Vogeler (unterstützt von Merkel und Gröhe) forderten die Strafbarkeit bei geschäftsmäßiger, regelmäßiger Sterbehilfe, der sich letztlich durchsetzte und der Gesetzesentwurf um Sensburg/Dörflinger wollte Suizidbeihilfe gar ganz verbieten. Jeder einzelne dieser Gesetzesentwürfe zielte auf eine Einschränkung der bis dato straffreien Suizidbeihilfe. Kein einziger dieser Gesetzesentwürfe war „liberal“ oder hätte "denen die aktive Sterbehilfe wollen" in irgendeiner Form genützt. Du scheinst Dich nicht mal ansatzweise mit der Thematik beschäftigt zu haben.
Nein, du hast keine Ahnung davon. Denn die Dammbruch-Problematik läuft nun einmal darauf hinaus, dass nachher etwas passiert, was keiner vorher offiziell beabsichtigt hat; folglich sind diese Vorschläge nicht danach zu bewerten, was die Autoren wollten, sondern welche Möglichkeiten sie den Befürwortern von allen Arten von Sterbehilfe geboten hätten, das von ihnen gewünschte doch zu bekommen.

Und da sind sowohl Künast als auch Hintze ziemlich heikel.

@Charon-
Bleiben wir mal bei der aktuellen Konstellation:
http://www.ejtn.eu/PageFiles/6533/2014% ... ENG_PV.pdf
"Section 293
1.
Any person who terminates the life of another person at that other person’s express and earnest
request, shall be liable to a term of imprisonment not exceeding twelve years or a fine of the fifth
category.
2.
The offence referred to in subsection (1) shall not be punishable, if it is committed by a medical
doctor who meets the requirements of due care referred to in section 2 of the Termination of Life
on Request and Assisted Suicide (Review Procedures) Act [Wet Toetsing Levensbeëindiging op
Verzoek en Hulp bij Zelfdoding] and who informs the municipal forensic pathologist in accordance
with section 7(2) of the Burial and Cremation Act [Wet op de Lijkbezorging]."

http://www.patientsrightscouncil.org/si ... _04_12.pdf
"Section 2
1.
In order to comply with the due care criteria referred to in article 293, paragraph 2, of the
Criminal Code, the attending physician must:"

Wer also an den dort nachfolgend aufgelisteten Punkten versagt, der macht sich nach Art. 293 Abs. 1 strafbar, strafbar mit bis zu 12 Jahren Knast.

"Section 8
1.
The committee shall assess, on the basis of the report referred to in section 7,
subsection 2 of the Burial and Cremation Act, whether an attending physician, in
terminating life on request or in assisting with suicide, acted in accordance with the due
care criteria set out in section 2."

Die Kommission hat also festzustellen, ob dem Genüge getan wurde. Hier hat sie bereits festgestellt, dass dem nicht so ist. Folglich drohen jetzt bis zu 12 Jahre Knast.


Wenn und zwar nur dann wenn die Tötung: "Any person who terminates the life of another person at that other person’s express and earnest request"
auf "express and earnest request" der Toten erfolgte; insofern die Möglichkeit bestünde, dass körperliche Gegenwehr "express and earnest request" ausschließen sollte (was natürlich das Gericht zu beurteilen hat, ist ja eine hochkomplexe Frage, ob jemand, der sich gerade dagegen wehrt, getötet zu werden, damit zum Ausdruck bringt, dass er doch keinen ernsthaften und ausdrücklichen Willen hat, getötet zu werden), dann handelt es sich um Totschlag, für den es nach Art. 287 des dortigen Rechts bis zu 15 Jahre gibt.


Also, wir reden hier über einen maximalen Strafrahmen von 12 oder 15 Jahren.

Ist es da echt übertrieben, wenn die Sta zügig handelt und versucht, Beweise zu sichern, außer dem was die VERDÄCHTIGE von sich aus Preis gegeben hat?

Oder ist das normal, dass wenn einer eine Selbstanzeige wegen möglichen Totschlags macht, dass man den dann nicht verhört, nicht den Tatort untersucht, nicht Unterlagen zu dem Vorgang sucht, nicht die Tatwaffe zu sichern versucht, nicht versucht Zeugen aufzutreiben? Und zwar in Zeitfenstern so von 1-2 Wochen? Und dass man sich einfach mit dem Text der Selbstanzeige zufrieden gibt?

Würde mich doch sehr überraschen.
Cordelia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 814
Registriert: 28.01.14, 22:27

Re: Sterbehilfe gegen körperlichen Widerstand

Beitrag von Cordelia »

carn hat geschrieben:Ich frage es nochmal, vielleicht wird es ja mal beantwortet:
Gab es in unserem Nachbarland irgendwann einen Dammbruch?
Zur Auswahl stehen "Ja" und "Nein" ggf. mit Erläuterung warum irgendwas ein Dammbrauch war oder auch nicht.
Was willst Du mit dieser Frage denn bezwecken? Der Vergleich mit den Niederlanden ist angesichts der strukturellen und rechtlichen Unterschiede gänzlich untauglich, dazu bedienst Du Dich gezielt eines Einzelfalles der selbst in den Niederlanden nicht den Normalfall darstellt weshalb ja die Staatsanwaltschaft involviert ist, um ein vermeintliches Problem zu identifizieren. Deine gesamte Argumentation geht fehl und baut nur auf einer reflexartigen Empörung die Deine einseitige Sicht eines angeblichen Dammbruchs bestätigen soll.
carn hat geschrieben:Nein, du hast keine Ahnung davon. Denn die Dammbruch-Problematik läuft nun einmal darauf hinaus, dass nachher etwas passiert, was keiner vorher offiziell beabsichtigt hat; folglich sind diese Vorschläge nicht danach zu bewerten, was die Autoren wollten, sondern welche Möglichkeiten sie den Befürwortern von allen Arten von Sterbehilfe geboten hätten, das von ihnen gewünschte doch zu bekommen.
Du willst es offenbar einfach nicht verstehen, denn all diese Möglichkeiten gab es schon vorher und es kam zu keinem Dammbruch. Das ist nun mal Fakt. Die von Dir angewandte slipperly-slope-Agumentation dagegen ist eine rhetorische Manipulation um Ängste und Hysterie zu schüren die schärfere Gesetze rechtfertigen sollen. Ähnliches ist derzeit beim Terrorwahn und in der Flüchtlingspolitik zu beobachten, Themen die Du ja auch gerne bedienst.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen