Münchener Kommentar zum BGB

Buchbesprechungen, Rezensionen und Diskussionen zu juristischer Literatur

Moderator: FDR-Team

Cuby
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 964
Registriert: 31.08.12, 18:15

Münchener Kommentar zum BGB

Beitrag von Cuby »

Guten Abend zusammen,

Ich brüte weiterhin über meinem Bgb Fall, welchen ich unter
Zivilrecht gepostet habe.
In einem Forum habe ich gelesen, dass ein Stellvertreter ohne Vertretungsmacht,
die nach §177 II geforderte Genehmigung des Vertretenen selbst für diesen erklären kann,
wenn er inzwischen vom Vertretenen bevollmächtigt wurde.

Dies soll; so der Poster, in den Münchener Kommentaren zum BGB §177 Rn 24
stehen, leider habe ich hier keinen Zugriff darauf oder auf Beck Online.

Hat jemand entsprechende Zugänge griffbereit, bzw. kann diese Aussage aus eigenem Wissen
kommentieren?

Vielen Dank!
Ironie lauert hinter jeder Ecke