Bewertung von juristischen Medienberichten.
Moderator: FDR-Team
Bewertung von juristischen Medienberichten.
Liebe Forenfreunde,
... ich habe diesen Beitrag mal hier platziert weil ich nicht weiß wo dieser eigentlich hingehören sollte.
Nach meiner Ansicht wäre es hilfreich schlechte juristische Zeitungsartikel im Forum online zu präsentieren um mal aufzuzeigen was falsche oder verkürzte Erläuterungen für ein Bild für den Leser ergeben können. Ich kann nicht nachvollziehren weshalb nicht mittlere bzw. bundesweit tätige Zeitungsverlage keine juristischen Berater bei Rechtsberichte zu rate ziehen und sei es nur zum "korrekturlesen" ... Immerhin scheint das weniger ein Problem der überregionalen Tagesblätter zu sein sondern eher der Lokalpresse.
Ob man hierauf aber überhaupt eine Diskussiongrundlage aufbauen kann sei an dieser Stelle jedoch einmal dahingestellt.
... ich habe diesen Beitrag mal hier platziert weil ich nicht weiß wo dieser eigentlich hingehören sollte.
Nach meiner Ansicht wäre es hilfreich schlechte juristische Zeitungsartikel im Forum online zu präsentieren um mal aufzuzeigen was falsche oder verkürzte Erläuterungen für ein Bild für den Leser ergeben können. Ich kann nicht nachvollziehren weshalb nicht mittlere bzw. bundesweit tätige Zeitungsverlage keine juristischen Berater bei Rechtsberichte zu rate ziehen und sei es nur zum "korrekturlesen" ... Immerhin scheint das weniger ein Problem der überregionalen Tagesblätter zu sein sondern eher der Lokalpresse.
Ob man hierauf aber überhaupt eine Diskussiongrundlage aufbauen kann sei an dieser Stelle jedoch einmal dahingestellt.
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Hallo,
ja, mir fällt auch mir immer wieder auf, dass juristische Artikel bzw. Passagen in Artikeln oft schlecht "recherchiert" sind.
Allerdings weiß ich von unserer lokalen Presse, dass zumindest (teilweise) der Versuch unternommen wird, juristischen Sachverstand mit zu Rate zu ziehen bzw. zumindest abklärend mit in die Recherche mit einzubeziehen. Wurde selbst schon mal vor Veröffentlichung eines Artikels zumindest nach meinen Erfahrungen gefragt.
Andererseits ist m. E. oft auch schwierig für die Redakteure bei oft wenig verbleibender Zeit und Spaltenplatz auf der einen Seite und dem Versuch auch verständlich zu schreiben - also nicht in juristendeutsch - auf der anderen Seite den Punkt immer genau zu treffen. Die wenigsten, die über juristisches schreiben haben auch eine juristische Grundbildung.
Und zum Schluss: Was soll das Veröffentlichen hier im Forum bringen? Man könnte doch einfach den betreffenden Redakteur darauf hinweisen?
ja, mir fällt auch mir immer wieder auf, dass juristische Artikel bzw. Passagen in Artikeln oft schlecht "recherchiert" sind.
Allerdings weiß ich von unserer lokalen Presse, dass zumindest (teilweise) der Versuch unternommen wird, juristischen Sachverstand mit zu Rate zu ziehen bzw. zumindest abklärend mit in die Recherche mit einzubeziehen. Wurde selbst schon mal vor Veröffentlichung eines Artikels zumindest nach meinen Erfahrungen gefragt.
Andererseits ist m. E. oft auch schwierig für die Redakteure bei oft wenig verbleibender Zeit und Spaltenplatz auf der einen Seite und dem Versuch auch verständlich zu schreiben - also nicht in juristendeutsch - auf der anderen Seite den Punkt immer genau zu treffen. Die wenigsten, die über juristisches schreiben haben auch eine juristische Grundbildung.
Und zum Schluss: Was soll das Veröffentlichen hier im Forum bringen? Man könnte doch einfach den betreffenden Redakteur darauf hinweisen?
Gruß
Peter H.
Peter H.
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Meine Erfahrung:
Selbst wenn man eigene Beiträge liefert, welche aus unserer Sicht juristisch einwandfrei erklärt werden, besteht die Gefahr, dass durch gewollte (?) oder ungewollte Missverständnisse und Kürzungen völlig sinnentstellende Artikel geschrieben werden. Mittlerweile unterstelle ich der Presse auch gewisse Absichten.
Nicht umsonst leisten sich heute viele Behörden bereits juristisch und journalistisch vorbelastete Pressesprecher um wenigstens die schlimmsten Auswüchse im Griff zu behalten.
Peters Schlußfragen schließe ich mich ausdrücklich an
Selbst wenn man eigene Beiträge liefert, welche aus unserer Sicht juristisch einwandfrei erklärt werden, besteht die Gefahr, dass durch gewollte (?) oder ungewollte Missverständnisse und Kürzungen völlig sinnentstellende Artikel geschrieben werden. Mittlerweile unterstelle ich der Presse auch gewisse Absichten.
Nicht umsonst leisten sich heute viele Behörden bereits juristisch und journalistisch vorbelastete Pressesprecher um wenigstens die schlimmsten Auswüchse im Griff zu behalten.
Peters Schlußfragen schließe ich mich ausdrücklich an
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Ein zielführender Hinweis dazu:
Einige Tageszeitungen enthalten inzwischen auch weiterführende Quellnachweise. Das geht in die richtige Richtung.
Dies habe ich bei der Durchsicht der Aachener Volkszeitung mehrfach beobachten können. Ein Leser der jedoch nur eine Kurzinformation haben will erreicht das allerdings nicht und der bekommt dann einiges in den "falschen Hals" !!!
Tja da muss ich erst einmal grübeln ...
So eine Rubrik passt wahrscheinlich doch besser bei angehende Redakteure und Fachjournalisten : als abschreckende Beispiele wie man es eben nicht machen sollte. Die Zielsetzung eine bessere Berichtsqualität zu erzielen dürfte hier am ehesten auf fruchtbarem Boden stoßen können.
Einige Tageszeitungen enthalten inzwischen auch weiterführende Quellnachweise. Das geht in die richtige Richtung.
Dies habe ich bei der Durchsicht der Aachener Volkszeitung mehrfach beobachten können. Ein Leser der jedoch nur eine Kurzinformation haben will erreicht das allerdings nicht und der bekommt dann einiges in den "falschen Hals" !!!
Tja da muss ich erst einmal grübeln ...
So eine Rubrik passt wahrscheinlich doch besser bei angehende Redakteure und Fachjournalisten : als abschreckende Beispiele wie man es eben nicht machen sollte. Die Zielsetzung eine bessere Berichtsqualität zu erzielen dürfte hier am ehesten auf fruchtbarem Boden stoßen können.
Zuletzt geändert von helmes63 am 22.03.13, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
ja, wollen sie denn den leuten das lesen beibringen? ist doch ein alter hut, dass man tunlichst alles lesen sollte als nur kurz drüberzufliegen.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Ja Ja : dann überlassen wir die schlecht geschriebenen Artikel den unbedarften Lesern die deren in den falschen Hals bekommen
nach dem Motto Erfahrungswerte ist alles. So kann man durchaus auch verstehen dass schlechte Qualität sich nachhaltig festsetzt
in der Lokalpresse ... mit etwas Glück gibt es auch in der Lokalpresse ja mal gut geschriebene Berichte für den interessierten Bürger.
nach dem Motto Erfahrungswerte ist alles. So kann man durchaus auch verstehen dass schlechte Qualität sich nachhaltig festsetzt
in der Lokalpresse ... mit etwas Glück gibt es auch in der Lokalpresse ja mal gut geschriebene Berichte für den interessierten Bürger.
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Das ist in erster Linie eine Frage des Kaufpreises.mit etwas Glück gibt es auch in der Lokalpresse ja mal gut geschriebene Berichte
In der deutschen "Mirror"zeitschrift steht garantiert nicht halb soviel Mist wie in der Blödzeitung.
Ein Artikel kann mangelhaft recherchiert und grottenschlecht im Hinblick auf den sachlichen Inhalt sein, aber gleichwohl meisterhafte Prosa darstellen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Man bräuchte dann allerdings auch Mediziner, Ingenieure vieler Fachrichtungen, Historiker, Architekten usw.
Angehörige dieser Disziplinen werden sicherlich auch oft fachliche Fehler in der Presse finden.
Das wird etwas teuer, und dann muss das ganze auch noch sehr schnell gehen.
Angehörige dieser Disziplinen werden sicherlich auch oft fachliche Fehler in der Presse finden.
Das wird etwas teuer, und dann muss das ganze auch noch sehr schnell gehen.
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Die BLÖD mal außen vor gelassen
Wie schreibt man über eine Gerichtsverhandlung so, dass es einerseits Juristen als korrekt bezeichnen, es andererseits von jedem Leser verstanden wird, wenn man als Vorgabe zum Beispiel 40 Zeilen - wohlgemerkt a 35 Zeichen - bekommt und das Ganze möglichst vor zwei Stunden fertig sein soll? Logisch, dass da irgendwas auf der Strecke bleibt.
Das Wort "Urheberrecht" sagt Ihnen etwas?
Der deutsche "Mirror" ist gegenüber einer Tageszeitung auch deutlich im Vorteil. Einerseits haben die Redakteure mehr Zeit, da er wöchentlich erscheint, zudem haben sie dort meist auch mehr Zeilen zur Verfügung.Ronny1958 hat geschrieben: In der deutschen "Mirror"zeitschrift steht garantiert nicht halb soviel Mist wie in der Blödzeitung.
Wie schreibt man über eine Gerichtsverhandlung so, dass es einerseits Juristen als korrekt bezeichnen, es andererseits von jedem Leser verstanden wird, wenn man als Vorgabe zum Beispiel 40 Zeilen - wohlgemerkt a 35 Zeichen - bekommt und das Ganze möglichst vor zwei Stunden fertig sein soll? Logisch, dass da irgendwas auf der Strecke bleibt.
helmes63 hat geschrieben:Nach meiner Ansicht wäre es hilfreich schlechte juristische Zeitungsartikel im Forum online zu präsentieren ..
Das Wort "Urheberrecht" sagt Ihnen etwas?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Akzeptiere ich nicht als Argument zugunsten einer schlampigen Recherche.Einerseits haben die Redakteure mehr Zeit, da er wöchentlich erscheint,
Niemand zwingt die "Blöden" vorschnell zu veröffentlichen.
Auch das ist nur ein Scheinargument.zudem haben sie dort meist auch mehr Zeilen zur Verfügung.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Ich weise nochmals darauf hin, dass wir bei den Defizite in der inhaltlichen Gestaltung ja auf lokale Tageszeitungen uns beschränkt haben; überregionale Tageszeitungen können sich fehlende Sorgfalt bei juristischen Artikeln auf Dauer ohnehin nicht leisten.
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Insbesondere bei freien Journalisten: für 30 Euro kann man keine tagelange Recherche erwarten.Ronny1958 hat geschrieben:Akzeptiere ich nicht als Argument zugunsten einer schlampigen Recherche.Einerseits haben die Redakteure mehr Zeit, da er wöchentlich erscheint,
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Um das Thema mal abzuschließen : können Information dieser Kategorie nicht aternativ über dpa eingekauft werden ?
oder man zitiert aus einem Fachblatt dass ist selbst für einen schreibgewandten Nichtjuristen machbar - aber wohl auch noch zu teuer !!!
oder man zitiert aus einem Fachblatt dass ist selbst für einen schreibgewandten Nichtjuristen machbar - aber wohl auch noch zu teuer !!!
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Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Sie werden lachen: Das wird beispielsweise bei Prozessen von überregionaler Bedeutung - insbesondere auch dann, wenn die in einer anderen Stadt stattfinden - auch gemacht, weil die meisten Tageszeitungen ohnehin Agenturen wie dpa, afp, dapd etc. pp. abonniert haben. Wozu also unnützes Geld ausgeben und einen eigenen Mitarbeiter hinschicken. Ausnahme wäre es, wenn der Prozess gleichzeitig auch von lokaler Bedeutung innerhalb des Verbreitungsgebiets der jeweiligen Zeitung ist.helmes63 hat geschrieben:Um das Thema mal abzuschließen : können Information dieser Kategorie nicht aternativ über dpa eingekauft werden ?
Und bei Prozessen von lediglich lokaler Bedeutung werden dpa und andere Agenturen oftmals gar nicht vor Ort sein - oder meinen Sie, die berichten über jeden "Pups"?
Stimmt. Würde unnötiges Geld kosten. Zudem ist eine Tageszeitung keine Fachzeitschrift sondern deckt ein breites Themenspektrum ab. Darüber hinaus soll der Text so verfasst sein, dass es auch jeder versteht. Und das wäre bei Zitaten aus Fachzeitschriften nicht unbedingt der Fall. Da greift man eben lieber auf die Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte zurück.helmes63 hat geschrieben:oder man zitiert aus einem Fachblatt dass ist selbst für einen schreibgewandten Nichtjuristen machbar - aber wohl auch noch zu teuer !!!
Und warum sollte der juristische Bereich bevorzugt werden? Wie FM bereits schrieb, müsste man dann für jeden Fachbereich Spezialisten heranziehen. Ich kenne zum Beispiel einen Schiffbauingenieur, der jeden Artikel über unsere Werften hier oder über Schiffe "auseinander nimmt" - und das, obwohl der zuständige Redakteur auf dem Gebiet durchaus bewandert ist. Jeder Mediziner wird vermutlich fachlich nicht ganz richtige Formulierungen finden. Und eine Tageszeitung, die aus Zitaten diverser Fachzeitschriften besteht - auf die könnte ich gut und gerne verzichten.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Bewertung von juristischen Medienberichten.
Naja, in meiner Lokalzeitung wurde schon mal von einem Schöffengerichtsprozess am Landgericht wegen einer Revision berichtet.nordlicht02 hat geschrieben:Wie schreibt man über eine Gerichtsverhandlung so, dass es einerseits Juristen als korrekt bezeichnen, es andererseits von jedem Leser verstanden wird, wenn man als Vorgabe zum Beispiel 40 Zeilen - wohlgemerkt a 35 Zeichen - bekommt und das Ganze möglichst vor zwei Stunden fertig sein soll? Logisch, dass da irgendwas auf der Strecke bleibt.
Nun besteht natürlich die "kleine Strafkammer" aus mehr Buchstaben als das "Schöffengericht" (wenngleich die Besetzung grundsätzlich gleich ist, ein Berufsrichter, zwei Schöffen), aber "Berufung" hat genauso viele Zeichen wie "Revision".
Bei einem anderen Prozessbericht war gar nicht erkennbar, ob es sich um einen Zivilprozess oder ein Strafverfahren gehandelt hat. Es wurden Begriffe aus beiden Bereichen verwendet.
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