Frage zu Schüler-BAFÖG oder anderweitige Unterstützungen

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Webhummel
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Frage zu Schüler-BAFÖG oder anderweitige Unterstützungen

Beitrag von Webhummel »

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage und wäre wirklich überaus dankbar,
wenn mir hierbei jemand weiterhelfen könnte.

Folgender Fall:
Herr M. ist seit 2011 geschieden. Sein jüngster Sohn (nennen wir ihn einfach "R.") ist nach der Scheidung bei seinem Vater geblieben. Zu seiner Mutter hat der jüngste Sohn ("R.") nur noch sporadisch Kontakt (er besucht seine Mutter hin und wieder mal).

Herr M. ist also alleinerziehender Vater (auch wenn er bei seinen Steuerklärungen immer ein "1/2-Kind" angibt,
obwohl sein Sohn wirklich IMMER bei ihm ist und der Sohn auch nur alle "heiligen Zeiten" Kontakt zu seiner Mutter hat).

Die Mutter von "R." hat nach der Scheidung also noch nie einen Cent Unterhalt für ihren jüngsten Sohn bezahlt.
Aber da Herr M. einfach nur in "Frieden leben" will (er hat vor der Scheidung schon genug durchgemacht), wahnsinnig gutmütig ist und auch bzgl. der Unterhaltszahlungen keinen "Streit vom Zaun brechen will", möchte er einfach nichts gegen die nicht durchgeführten Unterhaltszahlung seiner Ex unternehmen.

Zwischenzeitlich ist "R." 18 Jahre alt. Er hat in diesem Jahr die Mittlere Reife abgeschlossen.

Da er später Lehrer werden möchte, besucht er seit Anfang des neuen Schuljahres die FOS
(sozialer Zweig). Bei der FOS ist er also nun in der 11ten Klasse. Zugleich arbeitet er alle 3 Wochen
als Praktikant in sozialen Einrichtungen (ist von der Schule so vorgegeben). Das heißt, 3 Wochen Schule
und dann 3 Wochen Praktikum (z.B. in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, ...).

Er wohnt nach wie vor zu Hause und da die Busverbindung zur FOS sehr zu wünschen übrig lässt,
fährt er jeden Tag mit seinem eigenen Auto in die Schule bzw. zu seinem Praktikums-Arbeitsplatz.

Nun wollte Herr M. Anfang des ersten FOS-Schuljahrs für seinen Sohn BAFÖG beantragen.
Dies wurde jedoch abgelehnt.

Begründung: Der Sohn hat nach der Realschule keine berufliche Ausbildung absolviert
und zudem wohnt er zu Hause (er hat also keine eigene Wohnung bzw. Wohngemeinschaft
mit anderen FOS-Schülern). Ebenso hat er keine eheliche Beziehung bzw. Kinder.

Da Herr M. gesundheitlich seit einigen Jahren zeitweise stark angeschlagen ist (und er somit auch in seiner
freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr DAS leisten kann, wie vor einigen Jahren),
sind natürlich seit einiger Zeit die monatlichen Einnahmen gerade mal so, dass er damit
gerade mal so "über die Runden" kommt.

Er hatte bereits Krankenhaus-Aufenthalte hinter sich (bei denen jedoch keinerlei Ursachen für seine
gesundheitlichen Probleme gefunden wurden) und auch zick Heilpraktiker-Besuche hinter sich.
Allerdings alles ohne Erfolg. Das heißt: Er arbeitet so gut und so viel er momentan kann.
Und wie oben bereits erwähnt, reicht dieses Arbeitspensum momentan nur soweit aus,
dass er seine monatlichen Unkosten decken kann.

Da - wie ebenfalls oben bereits erwähnt - die Busverbindungen (des Sohnes) zur FOS und auch zu den
Praktikums-Stellen mehr als dürftig sind, wollte er Herr M. staatliche Unterstützung (z.B. Schüler-BAFÖG) beantragen,
da er es sich momentan einfach nicht leisten kann, noch ein 2tes Auto (das von seinem Sohn) zu verhalten.
Sei es nun Benzingeld, Versicherung, Steuern, Reparaturen, Reifen, ....

Deshalb wollte ich nun nachfragen, ob es in oben beschriebenen Fall
evtl. anderweitig staatliche Unterstützungen gibt.

Vorab bedanke ich mich GANZ HERZLICH für jegliche Beiträge.

Viele Grüße
Webhummel
SusanneBerlin
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Re:

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Die Mutter von "R." hat nach der Scheidung also noch nie einen Cent Unterhalt für ihren jüngsten Sohn bezahlt.
Aber da Herr M. einfach nur in "Frieden leben" will (er hat vor der Scheidung schon genug durchgemacht), wahnsinnig gutmütig ist und auch bzgl. der Unterhaltszahlungen keinen "Streit vom Zaun brechen will", möchte er einfach nichts gegen die nicht durchgeführten Unterhaltszahlung seiner Ex unternehmen.
ab dem 18. Lebensjahr muss ein Kind selber den Unterhalt von den Eltern fordern.
Beim Bafög wird ebenfalls die Einkommenssituation von beiden Elternteilen geprüft, deshalb wundert mich, dass beim letzten Bafög-Antrag darauf nicht eingegangen wurde.
Dass der Sohn keiner Fahrgemeinschaft angehört und beim Vater wohnt, kann eigentlich nicht der Grund sein, dass das Bafög abgelehnt wurde. Gemeint war wahrscheinlich, dass die Kosten des Autos nicht berücksichtigt werden, da ein Bus genutzt werden kann und wenn der Schüler keine eigene Wohnung hat, eben auch keine Wohnungskosten anfallen und sich dadurch insgesamt (fast) kein Anspruch ergeben würde. Es wurde wahrscheinlich kein Antrag gestellt, sondern sich mit der mündlichen Auskunft zufriedengegeben? Man sollte immer den Antrag stellen, dann muss das Amt den Antrag prüfen und kann einen nicht abwimmeln und hat man die Ablehnung oder Bewilligung schwarz auf weiß.

Allerdings wird man dazu die Nachweise über das Einkommen der Mutter brauchen, denn es ist nicht einzusehen, dass man eine Förderung vom Staat erhält obwohl der Elternteil leistungsfähig ist, nur weil man den Elternteil nicht damit "behelligen" möchte oder zu bequem ist, den zustehenden Unterhalt vom Elternteil zu verlangen.
Da Herr M. gesundheitlich seit einigen Jahren zeitweise stark angeschlagen ist (und er somit auch in seiner
freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr DAS leisten kann, wie vor einigen Jahren),
sind natürlich seit einiger Zeit die monatlichen Einnahmen gerade mal so, dass er damit
gerade mal so "über die Runden" kommt.
Frage zu Schüler-BAFÖG oder anderweitige Unterstützungen
Möglich wäre auch, einen "Aufstockungsantrag" beim jobcenter zu stellen, wenn das Einkommen zu gering ist, dass 2 Personen davon leben können. Aber auch hier wird vorausgesetzt werden, dass man zuerst den Kindesunterhalt bei der Mutter einfordert, bzw. vielleicht macht das auch das jobcenter von sich aus. Ich bin mir da nicht sicher, weil der Sohn schon über 18 ist, ob er selbst den Unterhalt fordern muss oder ob das jobcenter die Mutter anschreiben würde.
Grüße, Susanne
Webhummel
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Registriert: 03.03.09, 19:51

Re: Frage zu Schüler-BAFÖG oder anderweitige Unterstützungen

Beitrag von Webhummel »

Hallo Susanne,

zuerst mal SORRY, dass ich erst heute auf Deinen Beitrag antworte.
Aber die letzten Wochen ging es bei mir dermassen chaotisch zu,
dass ich wirklich nicht mehr dazu gekommen, nachzuschauen,
ob schon jemand auf meine Frage geantwortet hat.

Nun möchte ich mich aber ENDLICH bei Dir bedanken.

Dein Beitrag war für mich wirklich SEHR hilfreich!!!

Ich werde natürlich zuerst nochmals versuchen,
BAFÖG für R. zu bekommen. Denn R. hat zu mir gesagt,
dass er bereits vor Schulbeginn einen BAFÖG-Antrag gestellt hatte,
aber dass dieser Antrag abgelehnt wurde.

Ich werd mir seinen Antrag mal genauer unter die Lupe nehmen
(wer weiß, was er da wieder gemacht hat - heul).

Ansonsten werde ich R. natürlich auch darauf aufmerksam machen,
dass er - da er ja jetzt 18 Jahre alt ist - das Recht hätte,
auf die Unterhaltszahlungen seiner Mutter zu bestehen.
Ob er das macht, bleibt natürlich jetzt ihm überlassen.

Ich mach auf jedenfall nochmal Meldung,
ob das mit dem erneuten BAFÖG-Antrag geklappt hat.

Kann natürlich nochmal ein bißchen dauern,
denn die Ämter sind ja nicht die schnellsten.

Nochmals BESTEN DANK für die Tipps.

Viele Grüße
Webhummel
Simpart2332
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Re: Frage zu Schüler-BAFÖG oder anderweitige Unterstützungen

Beitrag von Simpart2332 »

Der Beitrag hat mir auch geholfen - Danke!
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