Weiterbildung Steuerstrafrecht

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botafoch
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Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von botafoch »

Hallo,

bin auf o.g. Weiterbildungsangebot einer dt. Fernuni aufmerksam geworden.
Mich würde es interessieren, ob eine Weiterbildung in dem Bereich (für einen Berufsanfänger) überhaupt Sinn macht. :mrgreen:

Meine Überlegungen und meine vielen Fragen:

- Wahrscheinlich kommt eine solche Fortbildung bei möglichen Arbeitgebern durchaus positiv an, aber den größeren praktischen Nutzen hätte man vielleicht dann doch, wenn man stattdessen einen Fachanwaltskurs absolviert?

- Ich habe zwar Ahnung vom Strafrecht, aber keine Ahnung vom Steuerrecht. Letztere kann man natürlich auch erwerben, aber die Fortbildung soll mich schließlich auch schon vorher ernähren. Stehe zwar grundsätzlich erstmal allem aufgeschlossen gegenüber, aber den FA für Strafrecht würde ich dem FA Steuerrecht wohl vorziehen. Also sind das Rechtsgebiete, die durchaus voneinander getrennt sind, oder geht das eine nicht ohne das andere (ist verständlich, was ich meine?)?
Wäre eine Kooperation mit einem Steuerberater denkbar oder sogar anzuraten?

- Wie sieht es überhaupt aus mit dem Bedarf in diesem Bereich?

LG
b.
hws
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Re: Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von hws »

botafoch hat geschrieben:Mich würde es interessieren, ob eine Weiterbildung in dem Bereich (für einen Berufsanfänger) überhaupt Sinn macht.
Weiterbildung macht eigentlich fast immer Sinn - allerdings vornehmlich in seinem eigenen Beufsbereich. (Sie sind im Steuerfach tätig?)
Sicher kann man sich zusätzlich im Strafrecht weiterbilden, das ist dann aber mehr Hobby.
botafoch hat geschrieben:Wäre eine Kooperation mit einem Steuerberater denkbar oder sogar anzuraten?
Was machen sie beruflich? Was macht ihr AG beruflich?
Was haben sie mit einer Kooperation zu bestimmen?
botafoch hat geschrieben:- Wie sieht es überhaupt aus mit dem Bedarf in diesem Bereich?
Welcher Bereich?

hws
botafoch
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Re: Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von botafoch »

hws hat geschrieben:
botafoch hat geschrieben:Mich würde es interessieren, ob eine Weiterbildung in dem Bereich (für einen Berufsanfänger) überhaupt Sinn macht.
(Sie sind im Steuerfach tätig?)
Nein, geplant und bevorzugt ist Strafrecht.
Grds. aber keine größeren Abneigungen gegen das Steuerrecht.
Was machen sie beruflich? Was macht ihr AG beruflich?
Was haben sie mit einer Kooperation zu bestimmen?
Anwalt; dann eigener AG
botafoch hat geschrieben:- Wie sieht es überhaupt aus mit dem Bedarf in diesem Bereich?
Welcher Bereich?
Naja, nicht im Arbeitsrecht.
Das bezog sich immer noch aufs Steuerstrafrecht / Strafrechtler mit Qualifikation im Steuerstrafrecht.
Meinetwegen weite ich die Frage aus aufs Steuerrecht.
jurico

Re: Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von jurico »

botafoch hat geschrieben:Ich habe zwar Ahnung vom Strafrecht, aber keine Ahnung vom Steuerrecht. ... Also sind das Rechtsgebiete, die durchaus voneinander getrennt sind, oder geht das eine nicht ohne das andere (ist verständlich, was ich meine?)?
Wäre eine Kooperation mit einem Steuerberater denkbar oder sogar anzuraten?

- Wie sieht es überhaupt aus mit dem Bedarf in diesem Bereich?
Steuerstrafrecht ohne Steuerrecht geht nicht. Das sieht man schon an der Zentralnorm § 370 AO (Steuerhinterziehung):
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. ...
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Allgemein geht man davon aus, dass § 370 AO eine Blankettnorm ist, die erst durch die jeweiligen Steuergesetze bzw. Steuertatbestände ausgefüllt werden muss. Ohne Ahnung vom Steuerrecht wird man kaum feststellen können, was "steuerlich erheblich" ist und wo im materiellen Steuerrecht die Musik spielt. Außerdem hat man es i. d. R. mit einem im Steuerrecht gut ausgebildeten Gegner (Steuerfahndung, Bußgeld-/Strafsachenstelle des Finanzamtes) zu tun, der einem steuerlich unbedarften Verteidiger sonstwas vom Storch erzählen kann. Man läuft auch Gefahr, das Mandat nur durch die strafrechtliche bzw. strafprozessuale Brille zu sehen. Viele Fälle lassen sich aber nur durch steuerrechtliche Argumentation knacken.

Eine Kooperation mit einem Steuerberater ist sicherlich sinnvoll. Noch besser ist es, mit mehreren Steuerberatern zu kooperieren bzw. Kontakte zu knüpfen. Viele Steuerberater geben steuerstrafrechtliche Fälle und z. B. auch Klagen zum Finanzgericht gern an einen Anwalt ab, weil ihnen das Strafrecht und die Prozessführung nicht so geläufig sind. Allerdings sollte man dann schon vom Steuerstrafrecht, steuerlichen Verfahrens- und Prozessrecht mehr Ahnung haben als der Steuerberaterkollege. :wink:

Bedarf an dieser Spezialmaterie ist immer vorhanden, wobei es sicher auch auf den Standort ankommt. Man hat nicht so viel Konkurrenz wie z. B. im Familien- oder Arbeitsrecht. Steuerrecht wählen dorch nur wenige Juristen im Studium / Referendariat als Schwerpunkt. Bei den Steuerberatern wiederum wird das Steuerstrafrecht nur stiefmütterlich behandelt. Ein Steuerberater darf grds. auch nicht in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens allein als Verteidiger handeln, siehe § 392 AO.
botafoch
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Re: Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von botafoch »

Dass es nicht ganz ohne Steuerrecht geht, ist mir schon bewusst. :wink:

Vielleicht kann ich es so deutlicher formulieren: Muss man Profi im Steuerrecht sein oder ist das Steuerstrafrecht soweit eine eigenständige Materie, als dass man sich die steuerlich relevanten Dinge "schnell mal" anlesen kann? Muss ich die Steuererklärug des Mandanten selbst zerpflücken oder bekomme ich das sowieso vom Steuerberater durchleuchtet auf den Tisch?

Zwar hat sich wieder was geändert, so dass eine Weiterbildung zZt nicht in Betracht kommt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. :mrgreen:

Danke für die Hilfe!
juggernaut
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Re: Weiterbildung Steuerstrafrecht

Beitrag von juggernaut »

botafoch hat geschrieben:Vielleicht kann ich es so deutlicher formulieren: Muss man Profi im Steuerrecht sein oder ist das Steuerstrafrecht soweit eine eigenständige Materie, als dass man sich die steuerlich relevanten Dinge "schnell mal" anlesen kann?
wenn, dann ist es umgekehrt: das steuerrecht ist eine eigenständige materie, das strafrecht kann man sich schnell mal anlesen (genauer: das strafprozessrecht. für das strafrecht reicht ja fast aus, was im studium zu den grundlagen gelernt hat). man sollte also eher profi im steuerrecht sein.


im übrigen solltest du dich von der vorstellung trennen, dass es um "einkommenssteuererklärungen" eines privaten mandanten, so ungefähr wie die eigene, und dabei um die frage geht, ob der mandant wirklich die kosten der tageszeitung als werbungskosten absetzen konnte oder nicht. davon kann man nicht leben, und das FA verfolgt solcherlei kleckerbeträge allenfalls dann, wenn es einer allzu dreist versucht (oder es doch kein kleckerbetrag ist). deshalb wird es meistens um unternehmen gehen, und deshalb wird man sich nicht nur im (unternehmens-)steuerrecht auskennen müssen, sondern ein bisschen buchhaltung schadet ebenfalls nicht. soll heissen: "steuerrecht" wird in diesem zusammenhang meist sowas heissen wie "umsatzsteuer", "körperschaftssteuer", etc. - und nur selten "lohnsteuer".

und bei unternehmen geht es dann schnell mal um ein paar millionen, was bedeutet, dass das FA das auch nicht gerade locker nimmt, sondern ein paar experten hinschickt, zu denen man dann schon auf augenhöhe sein sollte. sonst sind bei der durchsuchung schnell mal einfach alle computer der firma beschlagnahmt und damit weg - und es kann dauern, bis die wiederkommen. heisst: auf das prozessuale kommt es an (und das ist auch der grund, warum sich viele StB das nicht zutrauen - wer will schon der steuerfahndung glaubhaft erklären, dass das zimmer des unternehmensjuristen, der zufällig RA ist, nicht durchsucht werden darf?)
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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