Wechsel des Prüfungsamtes

Alle Fragen zu Jurastudium, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungsankündigungen

Moderator: FDR-Team

mertan
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 34
Registriert: 31.01.07, 22:01

Wechsel des Prüfungsamtes

Beitrag von mertan »

Liebes Forum,

A würde gerne nach Abbruch des Studium, das Prüfungsamt wechseln und sein Jura-Studium in der Stadt aufnehmen, in der er nun seit über 3 Jahren lebt und arbeitet.

Gemäß § 20 III und § 21 III JAG muss für den Wechsel ein WICHTIGER GRUND vorliegen.

Genügt als wichtiger Grund, wenn A aufführt, dass er seit Jahren in der Stadt lebt und arbeitet und dadurch sein Studium finanzieren könnte? Eine Verlobung und eine baldige Hochzeit wäre doch sicherlich auch ein wichtiger Grund (zumindest für A) in dem Bundesland zu bleiben?

Für Anregungen und Hinweise wären ich und A sehr dankbar.

Beste Grüße
Mertan
spraadhans
FDR-Moderator
Beiträge: 11239
Registriert: 26.11.05, 23:24

Re: Wechsel des Prüfungsamtes

Beitrag von spraadhans »

Mir ist die Zielrichtung der Frage ncht ganz klar.

Ich kann doch problemlos von einer Uni zur anderen wechseln, solange etwaige Studienleistungen anerkannt werden. Zuständig wird m.E. das Landesjustizprüfungsamt, in dem das Examen abgelegt werden soll.

Oder fehlen hier etwas Infos bzgl. des "Studienabbruches"? Wurden Prüfungen etwa nicht bestanden?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen