Überprüfen des Abschlusses als Jurist?

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Nordland
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Überprüfen des Abschlusses als Jurist?

Beitrag von Nordland »

Da es einen Bezug zum Jurastudium gibt, stelle ich die Frage mal hier. Es geht um die Frage, inwieweit ein ganz normaler Abschluss als Volljurist mit zweitem Staatsexamen eigentlich überprüfbar ist.

Also, da ist ein Arbeitgeber, der eine solche Stelle als Volljurist ausschreibt. Verlangt wird eine ganz normale Bewerbung, welche schriftlich oder elektronisch (als pdf-Datei) mit den üblichen Anlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien) einzureichen ist. Bei der Person, die eingestellt wird, zeigen sich im Laufe der Jahre teils auffällige Schwächen. Es werden auch mehrere Gerichtsverfahren verloren.

Kurzum: Ist es auszuschließen, dass an dem Abschluss manipuliert wurde? Gibt es ein System in Form einer öffentlichen Registratur, das Manipulationen ausschließt? Oder handelt es sich - wie bei anderen Studiengängen - um herkömmliche schriftliche Zeugnisse, deren Übereinstimmung ein Arbeitgeber gegebenenfalls überprüfen müsste? Es geht weniger um eine Totalfälschung, sondern eher um die Noten.
FM
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Re: Überprüfen des Abschlusses als Jurist?

Beitrag von FM »

Dass ein Jurist "mehrere Gerichtsverfahren" verliert ist ziemlich normal. In einem Prozess der auf beiden Seiten von Juristen geführt liegt die Wahrscheinlichkeit (wenn man mal Vergleiche usw. beiseite läßt) bei 100 %, dass einer der beiden Juristen verliert.

Ein öffentliches Register in dem man Staatsexamensergebnisse einsehen kann gibt es nicht, Datenschutz. Nur die Zulassung als Rechtsanwalt kann geprüft werden, durch Nachfrage bei der Kammer (oft auch Online-Verzeichnisse). Wenn man die Kopie eines Zeugnisses für gefälscht hält, verlangt man eben das Original oder eine beglaubigte Kopie. Hätte aber bei der Einstellung geschehen sollen.
Hafish
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Re: Überprüfen des Abschlusses als Jurist?

Beitrag von Hafish »

Ich bin mir jetzt nicht vollkommen sicher, aber ich nehme mal an, man könnte das Zeugnis auch zur Überprüfung an das herausgebende OLG schicken. Zumindest eine gewisse Zeit lang sollten die die Originale noch irgendwo im Keller bzw. in der Datenbank haben. Da sehe ich auch kein Problem mit dem Datenschutz, wenn man ein schlichtes "ja, ist das Original" oder "da stimmt was nicht" zurückkriegt.

Ansonsten seh ich das wie FM. Beglaubigte Kopie verlangen und gut ist. Der finanzielle Aufwand sollte von jemandem, der als Volljurist eingestellt wird, gerade noch verlangt werden können.
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
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