Sparkasse und P-Konto = viele Fragen und Probleme

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SZintzsch
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Sparkasse und P-Konto = viele Fragen und Probleme

Beitrag von SZintzsch »

Hallo,

nachdem zum 31.12. neue Hiobsbotschaften eintrafen, habe ich mich nun entschlossen, auf allen mir zur Verfügung stehenden Wegen nach Informationen zu suchen.

Dazu möchte ich kurz meine persönliche Information darlegen, um eine Einschätzung zu ermöglichen.

Ich habe seit einigen Jahren ein Konto bei der Sparkasse und habe aufgrund einer Scheidung und daraus entstandener Rechtsanwaltskosten sowie Bürgschaften aus dieser Ehe in eine finanzielle Schieflage geraten. Daher erfolgte die Umwandlung der Kontos in ein P-Konto.
Mit Aufnahme einer Arbeit im Laufe des vorigen Jahres und einer Gehaltserhöhung zum Oktober 2015 erreichte ich ein Einkommen größer als der Pfändungsfreibetrag und das Schlamassel begann. Es erfolgte eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber und dies ist auch auf den Lohnabrechnungen klar ersichtlich. Die Sparkasse pfändete aber nochmals weitere Forderungen auf ein bereits gepfändetes Einkommen - obwohl verschiedenste Formulare der AWO sowie einer Schuldnerberatung klar aufzeigten, dass mir als alleinerziehende Mutter durch Unterhalt, Kindergeld etc ein anderer Freibetrag zustand, als die Sparkasse anerkennen wollte. Nachdem verschiedene Gespräche erfolglos verliefen, blieb mir nichts anderes übrig, als beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen. Ziel war, die verschiedenen Stellen der Pfändung zu vereinheitlichen und eine einheitliche Regelung zu garantieren. Darüber hinaus wurde beantragt, das Weihnachtsgeld Ende November zu schützen.

Dieser Antrag Mitte November verursachte eine Kontosperre, um keine Tatsachen zu schaffen bevor das Amtsgericht nicht endgültig entschieden hat. Dem Antrag lag eine Auflistung der bei der Sparkasse bekannten Gläubiger bei (konkret bei der Sparkasse angefordert). Die Bearbeitung des Amtsgerichtes verzögert sich voraussichtlich bis Mitte Februar. Gründe sind die Feiertage sowie das notwendige Feedback aller Gläubiger sowie Nachforschungen des Amtsgerichtes, ob der eigentliche Schuldner (ExMann) nicht für seine Verbindlichkeiten selbst einstehen kann bevor die Bürgschaften weiter greifen.

Seit Mitte November besteht also kein Zugang zu Geld. Weder für Mietzahlungen noch für alle weiteren notwendigen Zahlungen wie Strom/Wasser/Telefon und natürlich auch Lebenshaltung. Dies ist für mich - gerade in Verbindung mit der Verantwortung für ein Kind - zunehmend problematisch und nur durch viel externe Hilfe möglich.

Hier würde mich generell mal interessieren, ab wann es unzumutbar wird. Die Wohnung zu verlieren und ggf mit dem Kind obdachlos zu werden steht für mich in keinstem Verhältnis mehr zu meiner Intention, die Ungerechtigkeit durch die Doppelpfändung durch das Amtsgericht unterbinden zu lassen.

Seit der Kontosperre sind auf dem Konto 2 Gehaltseingänge eingegangen (November und Dezember) und zusätzlich das Weihnachtsgeld im Monat November.

Soweit die Situation bis Ende Dezember, welche zwar ärgerlich ist, aber sich meiner Meinung nach spätestens Mitte Februar auflösen wird und ich wieder über das aufgelaufene Guthaben von 3 Monaten verfügen kann. Ich ging davon aus, dass dies komplett zur Verfügung steht, da ja der Arbeitgeber bereits pfändet. Zumindest bis zur Entscheidung des Amtsgerichtes sollte das Geld sicher sein vor weiteren Doppelabbuchungen.


Leider habe ich hier wieder die Rechnung ohne die Sparkasse gemacht.
Am 31.12. bemerkte ich eine Abbuchung der Sparkasse von dem eigentlich durch das Amtsgericht gesperrten Konto. Nach einem Anruf bei der zuständigen Abteilung erfuhr ich, dass diese sich auf ihre AGBs berufen (es bestand vor dem PKonto ein Dispo von ca 800€ welcher in monatliche Ratenzahlungen von 20€ umgewandelt wurde) und auf deren Basis nun in das Konto hineingepfändet wird. Dies kommt zu Stande, da ja durch die Sperre ein visueller Betrag weit über der Pfändungsgrenze vorhanden ist. Mir wurde erklärt, dass nur ein monatlicher Freibetrag für die Bewertung herangezogen wird, obwohl nun bereits Guthaben von 2 Monatsgehältern plus Weihnachtsgeld eingezahlt wurde. Von diesen Geldern MUSS ich aber nach Freigabe des Kontos alle Verbindlichkeiten seit Mitte November nachträglich begleichen. Sollte die Sparkasse nun Anfang Januar wiederum in dieser Form in ein gesperrtes Konto hereingreifen, verbleibt nicht mehr genügend Geld um allein die Miete für 2 ausstehende Monate zu zahlen. Das kann doch nicht rechtens sein - oder? Aussage der Sparkassenmitarbeiterin: Ich soll doch froh sein - zahle ich wenigstens mal Schulden zurück. Die daraus entstehenden Konsequenzen waren nicht von Interesse.
Die Sparkasse hat sich auch nicht auf die Liste der Gläubiger gesetzt, welche dem Amtsgericht zur Verfügung gestellt wurde und sieht sich dadurch evtl nicht an den Erlass des Amtsgerichtes gebunden, wonach die Verteilung der Gelder an die Gläubiger bis zum Entscheid ausgesetzt wird. Hier bedient sich meiner Ansicht nach die Sparkasse einfach weil sie es kann und an der Quelle sitzt - entspricht aber in keinster Weise der Intention des Amtsgerichtes mit dem Erlass.
Es müsste aber doch ein Freibetrag angesetzt werden, der dem Zeitraum der Sperre entspricht um das aufgelaufene Guthaben realistisch zu bewerten. Oder sehe ich die komplett falsch?
Mit dem derzeitigen Vorgehen treibt man mich direkt in den Verlust der Wohnung und widerspricht meinem jeglichen Rechtsverständnis.

Das Amtsgericht wurde ebenfalls am 31.12. informiert. Diese zeigten auch Unverständnis. Der zuständige Sachbearbeiter ist aber leider erst zum 11.1. wieder im Haus und ich habe die starke Befürchtung, dass dann schon Tatsachen geschaffen wurden und ich das in meinen Augen unrechtmäßig abgebuchte Geld seitens der Sparkasse nicht mehr wiedersehe. Mit allen dann entstehenden Konsequenzen.

Was kann ich noch tun?

Amtsgericht erscheint mir die einzige Möglichkeit, da die Sparkasse mich als Privatperson einfach ignoriert und in meinen Augen tut was sie möchte. Stimmt ihr da zu?

Schlichtungsstelle der Sparkassen entfällt ja, da bereits das Amtsgericht aktiv ist.

Danke im Voraus für das Lesen des langen Textes sowie ein paar Sichtweisen und evtl Tipps von einer verzweifelten Mutter.
Stefanie145
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Re: Sparkasse und P-Konto = viele Fragen und Probleme

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

ich kann Ihnen so nicht weiterhelfen, wenn Sie allerdings schon mit einer Schuldnerberatung in Kontakt stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich bei dieser, unter Hinzuziehung aller Unterlagen, individuell beraten zu lassen.

Hier im Forum ist es schon schwerer, da wir die entsprechenden Unterlagen / Anträge nicht kennen.
SZintzsch
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Re: Sparkasse und P-Konto = viele Fragen und Probleme

Beitrag von SZintzsch »

Guten Morgen,

vielen Dank dennoch für die Rückmeldung.
Ich war bereits mit diversen Organisationen und Schuldnerberatungen in Kontakt - diese haben mir auch Scheine ausgestellt, wie die Pfändungsfreibeträge sich darstellen. Allein die Sparkasse interessiert dies rein gar nicht. Daher auch letztlich der Gang vors Amtsgericht, da nur offizielle Institutionen hier noch Abhilfe schaffen können.

Ich finde nur das Verhalten der Sparkasse unverständlich, wie diese in ein vom Amtsgericht vorübergehend eingefrorenes Konto (bis zum endgültigen Bescheid) hineingreift und sich ihre eigenen Forderungen abzweigt. Das widerspricht ja jeglicher Intention des "Einfrierens", wo ja gerade Tatsachen verhindert werden sollen.
Außerdem finde ich es mehr als merkwürdig, dass die Sparkasse sich bei der von ihr erstellten Gläubigerliste sich nicht auf eben diese gesetzt hat aber nun wie ein Gläubiger auftritt. Und dies ja nur tun kann, da sie als kontoführende Bank auf ein Konto Zugriff hat, welches durch eine nun 2 monatige Sperre nicht dem regulären Bewegungen unterliegt (Miete/Lebenshaltungskosten etc).

Dann bleibt wohl nur zu hoffen, dass die Mitarbeiter beim Amtsgericht ab dem 11.1. schnell handeln und nicht schon Tatsachen geschaffen wurde, mit deren Konsequenzen ist dann leben soll - ohne zu wissen wie.

Danke.
Baden-57
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Re: Sparkasse und P-Konto = viele Fragen und Probleme

Beitrag von Baden-57 »

Hallo,

nur Versachlichung:
Bürgschaften: bei selbstschuldnerische Bürgschaft muß der Gläubiger nicht den Nachweis erbringen, dass der Schuldner (hier wohl der Ex) zahlungsunfähig ist; da genügt alleine die Tatsache, dass der Schuldner seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt.
Also wenig Hoffnung, dass die Bürgschaftsbank sich hier auf ein anderes Procedere einlässt.

Guthaben sind innerhalb des P-Kontos von der Bank auszubezahlen; wenn Geldbeträge eingehen, die über dem pfändungsfreien P-Konto zu verbuchen sind, sind diese an die Pfändungsgläubiger auszukehren, aber das pfändungsfreie Guthaben beträgt derzeit ca. 1.480€; damit dürfte wohl die Mietzahlung gesichert sein.

Wenn die Bank trotz P-Konto den geschützten Geldbetrag nicht zur Verfügung stellt, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig; was sagt denn die Bank dazu?

Es ist nicht verboten, dass ein anderer Gläubiger, der nicht den Lohn/Gehalt pfändet, bei der Bank das Guthaben pfändet, insbesondere dann nicht, wenn ein Guthaben über den geschützten Betrag vorliegt.

Hinsichtlich der 800€ Dispo und der Ratenvereinbarung von 20E ist anzumerken, dass die Bank gem. den AGB's bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit, und eine Pfändung ist eine Zahlungsunfähigkeit, Ratenvereinbarungen aufkündigen und die Restsumme zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen dürfen. Es ist zu befürchten, dass die Bank diese gesetzliche Regelung durchführt, also seitens der Bank weder rechts- noch sittenwidrig.

lG
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