Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

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daSchizo
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Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

Beitrag von daSchizo »

Hallo an alle,

meine Frau und ich haben zum ersten male eine Schufa Selbstauskunft eingeholt. Dabei ist uns eine Forderung an meine Frau aufgefallen welche auch jeden Monat aktualisiert wird.

Diese Forderung ist aus einer Zeit in der meine Frau und ich uns noch nicht kannten. In diesem Fall also von vor 2010 - wobei die Aktualisierungen für die Forderung nur bis 2013 zurück reichen.

Im Grunde würden wir das gerne klären aber haben die Befürchtung das dass Inkassounternehmen sofort blut leckt und auf uns los geht, denn diese Forderung ist uns zuvor nie zugestellt worden. Es geht um ein Gemeinschaftskonto mit ihrem Exmann. Vielleicht hat er die Forderungen irgendwann bekommen. Meine Frau jedenfalls nicht.

Meine Frau hatte seit 2007 auch schon ein eigenes Konto könnte aber gleichzeitig, auch nach der Trennung, noch Mitinhaberin des Kontos gewesen sein.

Der Nachweis das Sie die Schulden nicht gemacht hat dürfte damit möglicherweise schwer fallen. Obwohl sie viele Kontoauszüge hat die Zeigen das sie Geld von ihrem neuen Konto auf das, vermutlich zu dem Zeitpunkt überschuldete, Gemeinschaftskonto überwiesen hat als sie von ihrem Mann in Trennung lebte.

Vermutlich müsste Sie die Forderung begleichen wenn Sie nicht beweisen kann das Sie die Schulden nicht gemacht hat.

Bisher gibt es keine Forderung von dem Inkassounternehmen an uns persönlich.

Also weiter ruhen lassen? Oder abarbeiten?

Dazu muss man sagen das meine Frau die Schulden nicht begleichen kann da Sie kein Einkommen hat und auch keines mehr haben wird (54J alt 90% Schwerbehindert). Ich will für die Schulden ihres Ex logischerweise nicht gerade stehen.

Wir befürchten das die Forderung (aktuell ca. 5000€) in einigen Jahren dank Zinsen deutlich höher ist und dann wäre es schwerer sie los zu werden.

Ich dachte darüber nach meine Frau als Miteigentümerin meiner Immobilie eintragen zu lassen. Damit wäre sie aber für das Inkassounternehmen wieder interessant und als Hausmiteigentümerin käme sie wohl nicht mehr umhin diese zu begleichen.

Welche Möglichkeiten sollten wir nach eurer Auffassung in Erwägung ziehen um das Problem zu lösen?

Danke erstmal fürs lesen und Gruß
Manfred
Baden-57
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Re: Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

Beitrag von Baden-57 »

Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto mit dem Ex handelt, ist es nicht erforderlich, dass die Ehefrau hier nachweislich zur Zahlung aufgefordert werden muß, denn als Kontomitinhaberin ist sie über den Konstostand immer informiert, auch wenn sie sich nicht informiert.
I.d.R. sind bei Gemeinschaftskonten im Vertrag oder in den AGB's geregelt, dass einer der beiden Kontoinhaber gleichzeitig Bevollmächtiger des anderen Kontoinhabers ist; dazu müsste man sich mit den AGB's und dem Girokontovertrag des Gemeinschaftskontos auseinander setzen.

Man kann sich auch direkt mit der Bank in Verbindung setzen und auf die Schufa-Eigenauskunft verweisen und um Aufklärung bitten.
Die Bänker erkennen durchaus, dass bei der Schuldnerin nichts mehr zu holen ist, wobei es den Inkasso-Unternehmen nicht interessiert, ob bei der Schuldner nichts mehr zu holen ist.

Die Bank wird und muß Auskunft erteilen; im Interesse der Ehefrau sollte diese darauf dringen, dass das Gemeinschaftskonto mit dem Ex gelöscht wird; auch hierzu ist die Bank vermutlich bereit.

Falls noch Fragen, bitte melden,.... :kopfstreichel:
Pirate
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Re: Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

Beitrag von Pirate »

Wenn kein pfändbares Einkommen (und Eigentum) da ist, entweder aussitzen oder Privatinsolvenz.

Oder ein Vergleichsangebot an den Gläubiger. "Lieber Gläubiger, da ich die 5.000 Euro unmöglich jemals zahlen kann müsste ich entweder Privatinsolvenz anmelden oder aber für 500 Euro, die mir vielleicht mühsam zusammenleihen könnte, aus der Haftung entlassen werden. Also: willst Du 500 Euro oder 0 Euro?".
SusanneBerlin
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Re: Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Der Nachweis das Sie die Schulden nicht gemacht hat dürfte damit möglicherweise schwer fallen.

Vermutlich müsste Sie die Forderung begleichen wenn Sie nicht beweisen kann das Sie die Schulden nicht gemacht hat.
Bei einem Gemeinschaftskoto ist es egal, an wen das Geld ausgezahlt wurde/wer das Konto überzogen hat. Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann von jedem der beiden verlangen, die Forderung zu begleichen (insgesamt aber natürlich nur einmal).

Bisher gibt es keine Forderung von dem Inkassounternehmen an uns persönlich.
Wie kommen Sie darauf, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet ist? Ist die Forderung in der Schufa auf ein Inkassounternehmen eingetragen oder auf die Bank?
Grüße, Susanne
daSchizo
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Re: Bei Schufa Selbstauskunft eine Forderung gefunden

Beitrag von daSchizo »

Baden-57 hat geschrieben: Die Bank wird und muß Auskunft erteilen; im Interesse der Ehefrau sollte diese darauf dringen, dass das Gemeinschaftskonto mit dem Ex gelöscht wird; auch hierzu ist die Bank vermutlich bereit.
Aktuell wissen wir gar nicht ob das Konto überhaupt noch existiert. Meine Frau hat sich ja vor ca. 10 Jahren getrennt.
SusanneBerlin hat geschrieben:Wie kommen Sie darauf, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet ist? Ist die Forderung in der Schufa auf ein Inkassounternehmen eingetragen oder auf die Bank?
Das ganze wurde lt. Schufaauskunft 2014 von der Bank an ein Inkassounternehmen verkauft.
Pirate hat geschrieben: Oder ein Vergleichsangebot an den Gläubiger. "Lieber Gläubiger, da ich die 5.000 Euro unmöglich jemals zahlen kann müsste ich entweder Privatinsolvenz anmelden oder aber für 500 Euro, die mir vielleicht mühsam zusammenleihen könnte, aus der Haftung entlassen werden. Also: willst Du 500 Euro oder 0 Euro?".
Das würde ich auch bevorzugen. Ich würde natürlich dann dafür gerade stehen. Aus meiner Sicht kein Problem. Das darf der Gläubiger aber nicht wissen denn dann rückt er möglicherweise nicht von seinen Forderungen ab. Zumindest wurde mir abgeraten meine Zahlungsbereitschaft zu zeigen - ich muß ja auch nicht.

Was ich noch als Problem sehe ist die Tatsache das ich vor ein paar Jahren ein kleines dreieckiges Grundstück von meinem Nachbarn gekauft habe damit mein Grundstück recheckiger ist. Damals hatte ich meine Frau beim Notar als Miteigentümerin eintragen lassen. Kaufpreis war damals (Wiesengrundstück) 6000€. Da war die Forderung ja noch nicht bekannt. Ich weiß ja nicht ob das wiederum ein Problem darstellt für die Insolvenz - oder wenn der Gläubiger das erfährt.
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