Zwangsräumung von Ex-Eigentümer: Problem Lebensgefährte

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peterpan3
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Zwangsräumung von Ex-Eigentümer: Problem Lebensgefährte

Beitrag von peterpan3 »

Ist die Zwangsräumung einer Immobilie nach einer Zwangsversteigerung gegen den noch in der Immobilie wohnenden früheren Eigentümer beabsichtigt, benötigt man bekanntlich eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses.

Nun habe ich aber ein paar Fragen betreffend den ggf. mit in der Immobilie lebenden Angehörigen, konkret einem nichtverheirateten Lebensgefährten des ehemaligen Eigentümers unter der Annahme, dass KEIN Mietvertrag besteht, sondern der Lebensgefährte "einfach so" mit in der Wohnung lebt.

Ich lese in §727 ZPO, dass die vollstreckbare Ausfertigung auch für "denjenigen Besitzer der in Streit befangenen Sache, gegen die das Urteil nach § 325 wirksam ist" erteilt werden kann. Aber: der "Besitz" muss "durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen" werden oder "offenkundig" sein.

Fragen:

1. Verstehe ich das richtig: bevor die Zwangsräumung auch gegen einen Lebensgefährten durchgeführt werden kann, muss erstmal durch Urkunden bewiesen werden, dass dieser überhaupt in der Immobilie lebt?

2. Wenn ja, dann lautet meine Frage, wie man in der Praxis den Nachweis erbringen könnte, dass der Lebensgefährte mit in der Immobilien wohnt:
- Mir würde dafür spontan ein Foto vom Klingelschild einfallen, aber das wird wohl nicht als öffentlich beglaubigte Urkunde durchgehen... vielleicht aber unter dem Label "offenkundig"?
- Wie sieht es mit der Auskunft vom Einwohnermeldeamt aus (Auskunft vom Meldeamt bei einem Mehrparteienhaus enthält aber (nicht immer) die Etage bzw. Wohnungsnummer)?
- Angenommen, der Lebensgefährte ist einer Hausverwaltung bekannt, zahlt. ggf. sogar eigene Nebenkosten. Reicht das als Nachweis aus?

3. Muss die Ankündigung der Zwangsräumung gegen den Lebensgefährten separat an diesen zugestellt werden, oder reicht die Zustellung an den früheren Eigentümer aus?