Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

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ktown
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben:Ob nun §13 oder §17 StromGVV, der Stromversorger wird sich in meinen Augen schon den Vorwurf gefallen lassen müssen hier mit sehr (zu) engen Fristen zu arbeiten und Post- und Banklaufzeiten nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.
Problem ist, dass der Versorger überhaupt nicht mahnen muss.
In §17 Abs. 1 steht
Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
Da in der letzten Jahresabrechnung die Zeitpunkte für die Abschläge mit Datum genannt sind, sind da auch die Beträge fällig und der Verbraucher danach im Verzug.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Froggel
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von Froggel »

ktown hat geschrieben:Problem ist, dass der Versorger überhaupt nicht mahnen muss.
Müssen muss er nicht, hat er aber. Und dann muss er m.E. auch für angemessene Fristen sorgen.
Ich bin kein Jurist.
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ktown
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von ktown »

Ich stelle in Zweifel, dass es ein korrektes Mahnschreiben war.
Weiterhin hebelt ein solches Schreiben die eigentlichen Termine nicht aus. Daher war der Verbraucher so oder so schon im Verzug.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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mattberlin
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von mattberlin »

Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Aber wie geht A nun am besten vor?

Einfach die Inkassogebühren zahlen (Die Hauptforderung wurde ja schon längst überwiesen)?
Oder gibt es eine sinnvolle Alternative?
Evariste
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: Da in der letzten Jahresabrechnung die Zeitpunkte für die Abschläge mit Datum genannt sind, sind da auch die Beträge fällig und der Verbraucher danach im Verzug.
Das der Kunde in Verzug ist, bestreitet - glaube ich jedenfalls - niemand. Die Frage ist aber, ob das den Versorger berechtigt, sofort ein Inkassobüro einzuschalten.
Froggel
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von Froggel »

mattberlin hat geschrieben:Einfach die Inkassogebühren zahlen (Die Hauptforderung wurde ja schon längst überwiesen)?
Oder gibt es eine sinnvolle Alternative?
Es kommt immer drauf an. Will der Kunde Ärger vermeiden, zahlt er. Andernfalls wird das Ganze mit Sicherheit irgendwie weiter gehen, es wird teurer, weil sich das Inkasso im Recht sieht und am Ende entscheidet ein Gericht. Hat man die Nerven dazu, das Ganze mit ungewissem Ausgang durchzuziehen?
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mattberlin
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Re: Stromanbieter - Inkasso gerechtfertig?

Beitrag von mattberlin »

Nun ja, es ist ja ganz klar, dass die Forderung des Inkassos unhaltbar ist. Das Mindeste ist ein neues Schreiben, das um die Hauptforderung gekürzt ist, da diese schon beglichen ist.

Oder kann man von mir erwarten, dass ich die Ermittlung des fälligen Betrags (Inkassogebühr, Auslagen etc. Minus Hauptforderung) selber ausrechne?
Muss ich dem Inkasso gegenüber überhaupt die getätigte Zahlung der Hauptforderung nachweisen?


Was ist von folgender Formulierung im 1. Antwortschreiben zu halten?
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche den Forderungen aus Ihrem Schreiben vom 04.07.2017 vollumfänglich.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich Ihnen untersage, meine personenbezogenen Daten zu spei-chern oder weiterzuleiten, insbesondere an Auskunfteien oder andere (Vertrags-) Partner.

Vorsorglich weise ich auf Folgendes hin:
Die Hauptforderung und die Mahngebühren Ihrer Auftraggeberin waren nachweislich bereits ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vor Ihrem Tätigwerden beglichen worden.

Daraus leitet sich eine offensichtliche Entbehrlichkeit des Inkasso-Verfahrens ab.

Des Weiteren handelt es sich um eine vehement bestrittene Forderung. Daher musste Ihre Auftrag-geberin zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung davon ausgehen, dass ein Inkasso-Verfahren nicht zielfüh-rend ist. Vielmehr hätte sie ein Gerichtsverfahren anstreben müssen. Das Einschalten eines Inkasso-Dienstleisters steht in Konflikt zum Grundsatz der Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB.
Auch hieraus leitet sich eine offensichtliche Entbehrlichkeit des Inkasso-Verfahrens ab.

Ferner sind die Inkassokosten unangemessen hoch. Für einen derart einfach gelagerten Auftrag mit standardisierten Textbausteinen und automatisierter Generierung von Anschreiben wäre maximal die 0,3-fache Geschäftsgebühr anzusetzen, sofern das Inkasso-Verfahren überhaupt gerechtfertigt wäre, was hier, wie mehrfach oben erläutert, klar nicht der Fall ist.

Daher bitte ich Sie, das Verfahren einzustellen, da es jedweder Grundlage entbehrt.

Mit freundlichen Grüßen
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