Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Moderator: FDR-Team
Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Dieser Artikel ist mir begegnet:
http://www.focus.de/finanzen/videos/erf ... 41198.html
Nehmen wir mal an :
Ein Schuldner hat eine Schuld von 758,46 € nicht beglichen.
Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel
Der Schuldner besitzt verschiedene pfändbare Besitztümer :
-Girokonto mit 1500 € Guthaben
pfändbare Gegenstände (Wert vom Gerichtsvollzieher geschätzt) :
1) Auto im Wert von 20 000 €
weitere pfändbare Gegenstände im Wert von :
2) 300 €
3) 600 €
4) 900 €
5) 400 €
Frage : Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird,
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ?
http://www.focus.de/finanzen/videos/erf ... 41198.html
Nehmen wir mal an :
Ein Schuldner hat eine Schuld von 758,46 € nicht beglichen.
Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel
Der Schuldner besitzt verschiedene pfändbare Besitztümer :
-Girokonto mit 1500 € Guthaben
pfändbare Gegenstände (Wert vom Gerichtsvollzieher geschätzt) :
1) Auto im Wert von 20 000 €
weitere pfändbare Gegenstände im Wert von :
2) 300 €
3) 600 €
4) 900 €
5) 400 €
Frage : Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird,
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ?
Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Hat niemand eine Meinung ?
Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Ich.
Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird, -> grundsätzlich ja
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ? -> NJAIN. Der GV macht (normalerweise) nur, wozu man ihn beauftragt. Eine Forderungspfändung fällt nicht in den Aufgabenbereich des GV (Ausnahme: vorläufiges Zahlungsverbot bei entsprechendem Auftrag). Lautet der Vollstreckungsauftrag auf Pfändung einer konkreten Sache, wird von ihm nicht geschaut, ob sich links oder rechts wertmäßig treffendere Gegenstände befinden.
Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird, -> grundsätzlich ja
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ? -> NJAIN. Der GV macht (normalerweise) nur, wozu man ihn beauftragt. Eine Forderungspfändung fällt nicht in den Aufgabenbereich des GV (Ausnahme: vorläufiges Zahlungsverbot bei entsprechendem Auftrag). Lautet der Vollstreckungsauftrag auf Pfändung einer konkreten Sache, wird von ihm nicht geschaut, ob sich links oder rechts wertmäßig treffendere Gegenstände befinden.
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Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Die Pfändung des Fahrzeuges dürfte unverhältnismäßig sein insbesondere mit Blick darauf das sich die Forderung mit den anderen möglichen Pfandstücken bedienen lassen könnte.
§ 803 ZPO
(1) Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist.
§ 803 ZPO
(1) Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist.
Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
http://www.juraforum.de/lexikon/forderungspfaendungidem hat geschrieben: Eine Forderungspfändung fällt nicht in den Aufgabenbereich des GV (
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... kung_4.pdf
Der Begriff "Forderungspfändung" scheint mir nicht zum beschriebenen Fall zu passen.
Ich hoffe, dass ich in meiner Fragestellung den Begriff "Forderung" nicht falsch verwendet habe.Altbauer hat geschrieben:Frage : Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird,
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ?
Grüße, Altbauer
Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Kontopfändung (und zB Lohnpfändung) ist Forderungspfändung.Altbauer hat geschrieben:http://www.juraforum.de/lexikon/forderungspfaendungidem hat geschrieben: Eine Forderungspfändung fällt nicht in den Aufgabenbereich des GV (
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/filea ... kung_4.pdf
Der Begriff "Forderungspfändung" scheint mir nicht zum beschriebenen Fall zu passen.
Ich hoffe, dass ich in meiner Fragestellung den Begriff "Forderung" nicht falsch verwendet habe.Altbauer hat geschrieben:Frage : Kann der Gläubiger nun veranlassen, dass das Auto im Wert von 20000 € gepfändet wird,
oder ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Bankkonto bzw. Gegenstände zu pfänden, die eher
in passender Weise die titulierte Forderung abdecken ?
Grüße, Altbauer
Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
Vielen Dank.Jdepp hat geschrieben:Kontopfändung (und zB Lohnpfändung) ist Forderungspfändung.
Dann verbleiben also für den vor Ort erschienenen GV die Gegenstände 2 bis 5.
(Dann bräuchte er Nr.1 ,das Auto, nicht zu pfänden)
Wenn wir nun auf diesen Beitrag schauen:Altbauer hat geschrieben:pfändbare Gegenstände (Wert vom Gerichtsvollzieher geschätzt) :
1) Auto im Wert von 20 000 €
weitere pfändbare Gegenstände im Wert von :
2) 300 €
3) 600 €
4) 900 €
5) 400 €
dann wäre die Sache ja eigentlich klar.Rabenwiese hat geschrieben:§ 803 ZPO
(1) Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist.
Die Pfändung des Autos (im Wert von 20000 €) wäre also allenfalls plausibel, wenn der GV keine sonstigen pfändbaren
Gegenstände vorgefunden hat.
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Re: Pfändung eines bestimmten Gegenstandes ?
So sehe ich es zumindest. Die Forderung kann aus dem anderen Zeug bedient werden und durch die Pfändung des Eisenschweines wir mehr Schaden produziert als nötig.
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