Hallo,
angenommen, es liegt folgende Konstellation vor:
Es wurde ein Vollstreckungsbescheid gegen eine Person mit Wohnsitz in Deutschland erwirkt.
Kurz darauf hat diese Person ihren Wohnsitz nach Großbritannien verlegt, wo er auch noch heute besteht.
Tatsächlich ist diese Person aber nach einigen Jahren wieder zurück in Deutschland, wobei sie hier ordnungswidrig nicht gemeldet ist und der genaue Wohnsitz auch nicht bekannt ist. Es ist aber klar (Facebook-Fotos), dass die Person permanent und hauptsächlich in einer bestimmten Stadt in Deutschland ist.
Es ist auch bekannt, dass die Person in Deutschland für eine deutsche Firma (mehrere Filialen in D) arbeitet, allerdings über einen Personaldienstleister (der ebenfalls seinen Sitz in Deutschland hat, ebenfalls mit mehreren Filialen). Deswegen ist auch der *genaue* Arbeitsort, also die Anschrift, wo die Tätigkeit tatsächlich verrichtet wird, nicht bekannt.
Fragen:
- Kann gegen so eine Person prinzipiell erfolgreich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Gehaltspfändung) erwirkt werden?
- Wer ist der Drittschuldner ("tatsächlicher" Arbeitgeber oder Personaldienstleister? Die zuständige Filiale oder der Hauptsitz?)
- Was sollte in so einem Fall als Anschrift des Schuldners angegeben werden? Die Anschrift aus dem Vollstreckungsbescheid (die aber nicht mehr gültig ist)? Oder der Arbeitsort (wobei die genaue Anschrift wegen zahlreicher Filialen nicht bekannt ist)?
Danke!
Gehaltspfändung in Deutschland - Wohnsitz im Ausland
Moderator: FDR-Team
Re: Gehaltspfändung in Deutschland - Wohnsitz im Ausland
Das kann nur der Personaldienstleister sein, mit dem hat der Schuldner einen Vertrag und von dem bekommt er sein Geld. Oder was würden Sie davon halten wenn Sie einen Handwerker beauftragen und plötzlich als Drittschuldner des Gesellen der bei Ihnen tätig war angeschrieben werden?peterpan3 hat geschrieben: - Wer ist der Drittschuldner ("tatsächlicher" Arbeitgeber oder Personaldienstleister? Die zuständige Filiale oder der Hauptsitz?)
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