Was steht wem zu?

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lottchen
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Was steht wem zu?

Beitrag von lottchen »

Frau und Mann (nicht verheiratet) mit Kleinkind mieten eine Wohnung. Die Mietkaution wird von der Agentur für Arbeit oder vom Landratsamt einer Stadt (ist nicht mehr 100% nachvollziehbar) an den Vermieter überwiesen. Ob als Darlehen oder was auch immer ist unklar. Von Anfang an bis zum Schluß zahlen die Mieter auch niemals die Miete selber, immer "das Amt". Nach einigen Jahren trennen sich die beiden und die Frau zieht mit Kind aus und kündigt, der Mann führt danach das Mietverhältnis allein weiter (darüber bitte nicht diskuttieren, das ist vertraglich so vereinbart). Noch bevor für die Frau das Mietverhältnis beendet ist erhält der Vermieter der beiden einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der sich auf Schulden des Mannes bezieht. Es wird wie üblich alles gepfändet, was an Guthaben aus diesem Mietverhältnis ab sofort entsteht. Also auch eventuelle Betriebskostenguthaben und die Kaution.
Die Frage ist: Falls die Kaution den Mietern zusteht (und nicht einer Behörde, das muss noch geklärt werden) - muss der Drittschuldner die gesamte Kaution an den Gläubiger überweisen (und die Frau muss sich ihre Hälfte zivilrechtlich beim Ex-Partner einklagen) oder nur die halbe, da es zwei Mieter gibt? Dieselbe Frage zu einem Betriebskostenguthaben. Muss da alles oder nur die Hälfte abgeführt werden? Oder kann sich der Vermieter sogar aussuchen, an wen von beiden er ein Guthaben auszahlt?