A Schenkt B sein Haus auf den eine Grundschuld lastet.
B ist aber 1 Jahr alt
Muss ich bei Geschäftsunfähigen auch prüfen, ob dieser durch die Schenkung ledigl. rechtl. Vorteil erlangt?
rechtlicher Vorteil bei Geschäftsunfähigkeit
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Re: rechtlicher Vorteil bei Geschäftsunfähigkeit
Müssen Sie nicht, das macht der Rechtspfleger am Familiengericht, dessen Zustimmung die Sorgeberechtigten einholen müssen, andernfalls kann die Schenkung nicht notariell beurkundet werden. Ein Notar ist notwendig, weil Grundstücksgeschäfte notariell beurkundet werden müssen, für das Kind unterschreiben in Stellvertretung die Sorgeberechtigten.
Grüße, Susanne
Re: rechtlicher Vorteil bei Geschäftsunfähigkeit
Angenommen
A Schenkt B sein Haus auf den KEINE Grundschuld mehr lastet.
Wäre das RG auch dann genehmigungspflichtig? Wenn ja, welche Norm ?
A Schenkt B sein Haus auf den KEINE Grundschuld mehr lastet.
Wäre das RG auch dann genehmigungspflichtig? Wenn ja, welche Norm ?
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Re: rechtlicher Vorteil bei Geschäftsunfähigkeit
Ja, auch dann.
BGB § 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3, 5, 8 bis 11 ein Vormund der Genehmigung bedarf.
BGB § 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:
1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück;
2. zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder auf Begründung oder Übertragung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstücks von einem solchen Recht gerichtet ist;
Grüße, Susanne
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