Konversion zu einer anderen Religion gegen Geld

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ReNoAzubi
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Konversion zu einer anderen Religion gegen Geld

Beitrag von ReNoAzubi »

Guten Abend,

ich wusste nicht so recht in welche Kategorie ich diese Frage einordnen sollte und hoffe hier einigermaßen richtig zu sein.

In der Berufsschule haben wir eine Hausaufgabe zu nichtigen, anfechtbaren und gültigen Rechtsgeschäften. Darunter befindet sich ein Fall bei welchem sich die Geister scheiden. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Der Muslim A vereinbart mit seinem Kollegen B schriftlich, dass dieser gegen Zahlung von 5.000,00 € zum Islam übertritt. Der Kollege B überdenkt dies allerdings noch einmal und bereut seine Entscheidung und möchte diese rückgängig machen. A lässt nicht mit sich reden und besteht auf Vertragserfüllung.

Abgesehen davon, dass der gegebene Sachverhalt kompletter Bullshit ist und kaum realitätsferner sein könnte, bin ich der Meinung, dass die Vereinbarung nichtig ist (§ 134 BGB; Art. 4 GG). Allerdings sind einige andere der Meinung dass das Rechtsgeschäft anfechtbar ist, wiederum andere meinen es sei gültig.

Was meint ihr?
freemont
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Re: Konversion zu einer anderen Religion gegen Geld

Beitrag von freemont »

ReNoAzubi hat geschrieben:...
Abgesehen davon, dass der gegebene Sachverhalt kompletter Bullshit ist und kaum realitätsferner sein könnte, bin ich der Meinung, dass die Vereinbarung nichtig ist (§ 134 BGB; Art. 4 GG). Allerdings sind einige andere der Meinung dass das Rechtsgeschäft anfechtbar ist, wiederum andere meinen es sei gültig.

Was meint ihr?
Hallo,

das Ergebnis ist schon richtig, der Vertrag ist nichtig.

Allerdings ist Art. 4 GG kein gesetzliches Verbot i.S. des § 134 BGB.

Der Vertrag verstößt aber "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" und ist damit sittenwidrig und nach § 138 I BGB nichtig, nicht erzwingbar oder gar einklagbar.

Falls die 5.000 EUR bezahlt wurden, wäre es eine spannende Zusatzfrage: Kann A das Geld zurückfordern? Siehe § 817 BGB.
zimtrecht
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Re: Konversion zu einer anderen Religion gegen Geld

Beitrag von zimtrecht »

Interessant wird es, wenn der Kollege zum Islam konvertiert und vorher - sagen wir - katholischer Christ war. Denn ebenso wie der Islam kennt die rk Kirche keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft, die einmal erteilte Taufe ist nicht umkehrbar. (https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenau ... che_Kirche)

Er kann also "getrost" konvertieren und bleibt weiter Mitglied der rk Glaubensgemeinschaft. Seinen islamischen Glauben muss er ja ebenso(wenig) lebendig ausüben wie seinen christlichen. Erinnert mich irgendwie an "Life of Pi" :-)
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