Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

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carn
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Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von carn »

Ist der eigene Koerper vom Rechtsverhaeltnis her eigentlich Eigentum?

Also mein Auto, mein Haus, mein Boot, meine Hand, mein Auge?

Die Verfuegungsgewalt ueber den eigenen Koeper hat man ja, man darf z.b. entscheiden jemanden eine Niere zu spenden. Wenn man sich ausversehen den Finger abschneidet, dann darf den ja auch kein anderer vom Boden auflesen und behalten, sondernderjenige muesste einem den Finger zurueckgeben, damit ihn Aertze vielleicht wieder annaehen koennen.
Dann gabs ja noch den beruehmten Spruch "Mein Bauch gehoert mir.".

All das erweckt bei mir den Eindruck, dass man Eigentuemer des eigenen Koerpers ist. (Natuerlich mit gewissen Grenzen wie ich diese Eigentum verwenden darf, z.b. kann ich meine Niere nicht bei Internetauktionshaus [Name geändert] reinstellen, aber es gibt ja auch bei anderem Eigentum Nutzungseinschraenkungen.)

Problem ist jetzt nur, dass eben Eigentum auch verpflichtet, somit waere man verpflichtet durch blosse Existenz bereits was fuer das vom Staat festgelegte Allgemeinwohl zu leisten. Nur das klingt ein wenig nach Leibeigenschaft oder gleich Sklaverei, weswegen Koerper als Eigentum vielleicht schlecht gewaehlt ist.

Aber was ist dann das Rechtsverhaeltnis zum eigenen Koerper?
Ist mein Finger mit der Hand verbunden Eigentum?
Ist er abgeschnitten am Boden mein Eigentum?
Ist er nach dem Wiederannaehen mein Eigentum?
SpecialAgentCooper
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Re: Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von SpecialAgentCooper »

Interessante Frage mit viel anarchischem Potential.
Vom Körper getrennte Teile sind u. U. Sachen im Sinne der §§ 90 ff. BGB, aber auch dann sieht der Staat hierfür teilweise Besonderheiten vor, z. B. hinsichtlich der Hygiene- oder Bestattungsgesetze.
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
spraadhans
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Re: Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von spraadhans »

Versuchen wir uns bzgl. des menschlichen Körpers mal mit dem Gesetz:

903 zeigt, dass Eigentum an Sachen (90) und Tieren bestehen kann. Damit erschöpft sich das Eigentum im BGB.

Nach 90 BGB sind Sachen körperliche Gegenstände, bereits hier kann man mutmaßen, dass der (lebende) menschliche Körper wohl nicht dazu gehört. Deutlich wird dies dann aber spätestens am 90a, denn wenn schon Tiere keine Sachen sind, dann Menschen erst recht nicht.

Darüber hinaus geht die verfassungsrechtliche Definition des Eigentums, welche immaterielle Güter mit einschließt.

In all diesem ist aber der Mensch selber ganz bewusst nicht enthalten und so kann an einem Menschen auch kein Eigentum bestehen.
carn
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Re: Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von carn »

spraadhans hat geschrieben:Versuchen wir uns bzgl. des menschlichen Körpers mal mit dem Gesetz:

In all diesem ist aber der Mensch selber ganz bewusst nicht enthalten und so kann an einem Menschen auch kein Eigentum bestehen.
Ok, also mein Auto, mein Haus, mein Boot, meine Hand geht nicht, jeedenfalls mit gleicher juristischer Bedeutung von "mein".

Wenn ein Koerperteil abgetrennt wird, duerfte er aber eine Sache sein, ein Finger ist ja weder Tier noch Mensch. Ist er dann erstmal Eigentum, dessen an dessen Hand er mal war?
Ich sehe nur die Berguendung nicht, denn z.b. Haare, die gegen den Willen des Menschen ausfallen, scheinen, wenn sie irgendwo hinfallen, niemanden zu gehoeren und der Grundbesitzer darf sie einfach aufsaugen und entsorgen. Hingegen ist das Abschneiden von Haaren gegen den Willen des Betroffenen KV, dementsprechend scheinen Haare am Koerper zum Koerper zu gehoeren und sobald sie runterfallen sind sie "Muell".

Angenommen jemand findet einen Finger auf seinem Grund und weis zu wem der Finger mal gehoerte, aber fuer wiederannaehen ist es zu spaet und als Beweismittel wird er auch nicht benoetigt, muss er zurueckgeben?
Brauerbauer
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Re: Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von Brauerbauer »

Rein rechtlich betrachtet sind Ihre letzten Ausführungen richtig:
Alle "Gegenstände", die fest mit dem Körper verbunden sind, gelten als Bestandteile des Körpers, an denen kein Eigentum erworben werden kann (relevant etwa bei der Frage, ob ein Diebstahl an Goldzähnen möglich ist). Abgetrennte Gliedmaßen etc. sind zunächst Eigentum dessen, von dem sie abgetrennt wurden.

Wer einen Finger findet, muss ihn, genau wie alles andere, nicht von sich aus zurückgeben. Trotzdem macht er sich möglicherweise einer Unterschlagung strafbar. Für den Eigentumserwerb ist § 973 I BGB maßgeblich.
jaeckel
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Re: Koerper/Bestandteile davon Eigentum?

Beitrag von jaeckel »

Dazu eine amüsante Geschichte: Lem Stanislaw. Gibt es Sie, Mister Johns?
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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