Freie Stadt Danzig

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Tikal
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Freie Stadt Danzig

Beitrag von Tikal »

Hallo,

mal eine geschichtliche Frage:

nach der Konstitution der Freien Stadt Danzig 1920 galten laut des Artikels 116 der Verfassung die Gesetze des Deutschen Reiches ja zunächst weiter. Mich würde interessieren, ob und ggf. welche Veränderungen danach im Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Namensrecht abweichend von den Regelungen im Deutschen Reich getroffen wurden.

96% der Bevölkerung waren Deutsche und wurden vermutlich Danziger? Wie wurde das im Deutschen Reich gewertet? Galten Danziger mit deutschen Wurzeln als Ausländer oder wurden sie als Deutsche behandelt?

Ich hab mich durch etliche Seiten gegoogelt, konnte dazu aber nichts finden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gesetzgebung sehr "deutsch" geblieben ist, wüsste aber gerne mehr darüber, gibt es wertvolle Links oder andere Quellen?

Schon mal besten Dank

Tom
Ronny1958
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Re: Freie Stadt Danzig

Beitrag von Ronny1958 »

Wie wurde das im Deutschen Reich gewertet? Galten Danziger mit deutschen Wurzeln als Ausländer oder wurden sie als Deutsche behandelt?
Hallo

zunächst wurden die ehemaligen Reichsangehörigen die am 10.01.1920 ihren Wohnsitz in dem in Art. 100 des Versailer Vertrages genannten Gebiet hatten, mit Wirkung von diesem Tag Staatsangehörige der freien Stadt Danzig (so sinngemäß der Text in Art. 105 VV) .

Es bestand nach Art 106 eine zeitlich befristete Optionsmöglichkeit für die deutsche Reichsangehörigkeit, mit der Folge dass der Wohnsitz nach Deutschland verlegt werden mußte.

Der Senat Danzigs erließ sogar ein eigenes Staatsangehörigkeitsrecht.

Nach dem Beginn des II.WK wurde im Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 01.09.1939 die Repatriierung geregelt.

Die Verordnung über die deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten 04.03.1941 in der Fassung vom 31.01.1942 regelte im § 4 dass ehemalige Danziger Staatsangehörige rückwirkend zum 01.09.1939 die deutsche Staatsangehörigkeit (zurück-)erwarben, ohne dass sie in die DVL aufgenommen werden mußten.

Also war man im DR bestrebt, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen des VV so weit möglich zu revidieren. Allerdings gabs ja auch Danziger, die als "unerwünschte Bevölkerungszuwächse" angesehen wurden, für deren Ausschluß vom Wierdererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sorgte dann die beim Danziger RP angesiedelte Bezirksstelle der DVL (§ 4 Abs. 2 VolkslistenVO).

Quelle: Maßfeller , Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht von 1870 bis zur Gegenwart, Verlag für Standesamtswesen Frankfurt, II.Aufklage 1955).
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Redfox

Re: Freie Stadt Danzig

Beitrag von Redfox »

Die Verfassung der Freien Stadt Danzig vom 17. November 1920 findet man hier --> www.verfassungen.de/de/x/danzig22.htm#i4

Den elften Abschnitt (Art 100 ff.) des Versailler Vertrages findet man hier --> www.versailler-vertrag.de/vv3a.htm

Infos bekommt man in dem Werk Aachener Kongress- Hussar Fall Von Schlochauer, Hans J. / Krüger, Herbert / Mosler, Hermann / Scheuner, Ulrich, (S. 307 ff zu Danzig) das im Internet verfügbar ist.
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