Gemeinderecht

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MikeMichael
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Gemeinderecht

Beitrag von MikeMichael »

Wie schon gesagt, ich schmöker gerade im dt. Recht umher.
Bin auf folgendes gestoßen:

GemO (Germeindeordnung), §15 (1). Ich kann nicht anders, ich staune! Ist das nicht reiner Zwang? Wie wird das philosophisch gerechtfertigt (trotz des Gemeinschaftsgedankens). In den USA würde es sowas, glaube ich, niemals geben.
moro
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Re: Gemeinderecht

Beitrag von moro »

Von der Gemeindeordnung welchen Bundeslandes sprechen Sie?

Gruß,
moro
MikeMichael
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Re: Gemeinderecht

Beitrag von MikeMichael »

Gemeindeordnung GemO für Baden-Württemberg
(Gemeindeordnung - GemO)
in der Fassung vom 24. Juli 2000

Ist folgende Fallkonstellation möglich: Kläger klagt auf Pflichterfüllung, daraufhin überträgt Beklagter nach §15,1 GemO ebendiese Pflicht auf den Kläger? Wär' ja erstaunlich!
Ronny1958
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Re: Gemeinderecht

Beitrag von Ronny1958 »

Käme auf die konkrete, wie Sie es nennen Pflicht an, aber ja, theoretisch wäre es denkbar.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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