Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

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Die_Any-Taste
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Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von Die_Any-Taste »

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem per Schriftverkehr ausgetragenen Konflikt mit einem Stromanbieter, hatte ich in dem letzten Brief als Schlusssatz folgenden Wortlaut mit eingebunden:
Unter Stromanbietern ist diese Praxis außerdem unüblich, wenn nicht gar sittenwidrig. Eine Mitwirkung des Kunden in dem von Ihnen erwarteten Umfang war bei anderen Anbietern bisher nicht erforderlich, weswegen die von Ihnen bezeichnete „Schadensersatzpauschale“ eigentlich „Kompetenzabwesenheitsunkostenerhebung“ heißen müsste.
Zur Erklärung:
"Der Stromanbieter" hatte noch vor Inkrafttreten des Vertrages einen Widerruf erwirkt, aufgrund eines von mir versäumten Telefonats, weswegen der Vertrag angeblich durch meine fehlende Mitwirkung nicht zustande kommen konnte. Daraufhin forderte der Stromanbieter eine Schadenspauschale in Höhe von 96 Euro.


Meine Frage:
Mein Schlusssatz beinhaltet durchaus erkennbare Kritik an der Arbeitsweise des Stromanbieters.
Kann dieser Wortlaut in dieser Formulierung als eine strafbare Beleidigung ausgelegt werden oder würde das lediglich nur als eine Unhöflichkeit ausgelegt werden?


Vielen Dank schon mal im voraus!


Gruß
Frank
Gammaflyer
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Re: Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von Gammaflyer »

Eine Beleidigung kann man nur gegenüber konkreten natürlichen Personen begehen. Eine Kritik an Arbeitsweisen eines Unternehmens erfüllt den Tatbestand nicht.
Die_Any-Taste
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Re: Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von Die_Any-Taste »

Ja vielen Dank.

Genau, ich kannte das sonst auch nicht, dass man eine juristische Person, in diesem Fall eine Firma, beleidigen könnte.

Haarig wirds natürlich immer dann, wenn man öffentliche, geschäftsschädigende Propaganda betreiben würde.
Schachspieler
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Re: Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von Schachspieler »

Was wollte der Stromanbieter denn am Telefon von Ihnen erfragen? Ihre Zählernummer? Den Namen des Anbieters, bei dem man in Ihrem Namen kündigen sollte? Oder unter welchem Namen (oder welcher Kundennummer) Sie dort geführt werden?
webelch
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Re: Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von webelch »

unkosten und kompetenzabwesenheit in einem wort; irgendwie sagt dies mehr über den schreiber, statt den adressaten zu beleidigen. ;-)
Schachspieler
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Re: Indirekte Beleidigung gegen Firmen im Schriftverkehr ???

Beitrag von Schachspieler »

Darf man bei Fragen zu Streitfällen zwischen Energieversorgern und Kunden auch einfach auf diese Homepage hinweisen?
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Der User hat zwar nicht danach gefragt, aber vielleicht hat er nur darum nicht gefragt, weil er noch nicht wusste, dass es das gibt.
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