in einem per Schriftverkehr ausgetragenen Konflikt mit einem Stromanbieter, hatte ich in dem letzten Brief als Schlusssatz folgenden Wortlaut mit eingebunden:
Zur Erklärung:Unter Stromanbietern ist diese Praxis außerdem unüblich, wenn nicht gar sittenwidrig. Eine Mitwirkung des Kunden in dem von Ihnen erwarteten Umfang war bei anderen Anbietern bisher nicht erforderlich, weswegen die von Ihnen bezeichnete „Schadensersatzpauschale“ eigentlich „Kompetenzabwesenheitsunkostenerhebung“ heißen müsste.
"Der Stromanbieter" hatte noch vor Inkrafttreten des Vertrages einen Widerruf erwirkt, aufgrund eines von mir versäumten Telefonats, weswegen der Vertrag angeblich durch meine fehlende Mitwirkung nicht zustande kommen konnte. Daraufhin forderte der Stromanbieter eine Schadenspauschale in Höhe von 96 Euro.
Meine Frage:
Mein Schlusssatz beinhaltet durchaus erkennbare Kritik an der Arbeitsweise des Stromanbieters.
Kann dieser Wortlaut in dieser Formulierung als eine strafbare Beleidigung ausgelegt werden oder würde das lediglich nur als eine Unhöflichkeit ausgelegt werden?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß
Frank