sanktionieren

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moro
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sanktionieren

Beitrag von moro »

Zwar kein Thema der Rechtsphilosophie, aber vielleicht passt ein Beitrag zur Rechtssprache auch hierher, aus Anlass dieser Diskussion:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=251877 (siehe den zweiten Beitrag von Newbie2007),

aber ich hätte auch zahlreiche andere Beispiele nennen können.


"Sanktion" heißt eigentlich "Heiligung", von daher in nichtreligiösem Zusammenhang einfach "Billigung".

Da verschärfte Strafdrohungen in besonderen Förmlichkeiten ergingen (analog zur "Heiligung") gewann das Substantiv "Sanktion" im Laufe der Zeit die zusätzliche (und eigentlich gegenteilige) Bedeutung einer negativen Reaktion auf ein Verhalten, also z.B. einer Bestrafung. Da die eigentliche Bedeutung "Heiligung" aber praktisch nicht mehr in Gebrauch ist, gibt es beim Substantiv keine Verständigungsprobleme oder Missverständnisse.

Beim Verb "sanktionieren" war es aber bis an die Gegenwart heran bei der ursprünglichen Bedeutung geblieben, nämlich etwas "billigen" oder "gut heißen". Seit einigen Jahren wird nun auch das Verb immer häufiger im gegenteiligen Sinn verwendet, im Sinne einer negativen Reaktion, also z.B. als Synonym für "bestrafen". Zunächst fand sich dieser Gebrauch des Wortes nur bei Journalisten oder auch sonst in den allgemeinen Medien, aber er schleicht sich nun auch bei den Juristen ein.

Das ist nun ziemlich verwirrend. Man weiß nie, was der Gesprächspartner sagen will, wenn er "sanktionieren" verwendet: dass etwas gebilligt wird oder dass es gerade nicht gebilligt, sondern sogar bestraft wird. Aus dem Kontext kann man das Gemeinte dann zwar oft erschließen, aber nicht immer.

Eine bedauerliche Entwicklung, weil sie die Klarheit der Sprache beeinträchtigt und Missverständnisse befördert. Aber wie immer bei sprachlichen Entwicklungen (siehe "Deppenapostroph") wird man sich wohl einfach daran gewöhnen müssen.

Gruß,
moro
juggernaut
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Re: sanktionieren

Beitrag von juggernaut »

in der juristischen fachsprache ist damit aber generell eine rechtsfolge gemeint, die für den betroffenen nachteilig ist.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
moro
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Re: sanktionieren

Beitrag von moro »

Nein, gerade die juristische Fachsprache kennt die eigentliche Bedeutung des Wortes (wenngleich auch in ihr die Verwendung des Wortes in seiner gegenteiligen Bedeutung zunimmt). Siehe z.B. hier

http://www.duden.de/rechtschreibung/sanktionieren
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd ... nieren.htm
http://www.lexexakt.de/glossar/sanktionieren.php

- was ich gerade so auf die Schnelle im Netz gefunden habe. Bei Gelegenheit schreibe ich mal rein, was in den gedruckten Rechtswörterbüchern steht.

Gruß,
moro
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