Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

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JZedtler
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Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

Beitrag von JZedtler »

Hallo!

Ich weiß ja das eine spezielle Rechtsauskunft nicht erlaubt ist daher frage ich vorher erstmal obs geht.
Ich bin in Privatinsolvenz (Wohlverhaltensperiode) die bald zu Ende ist. Das Haus mit Grundstüvk weshalb ich hauptsächlich in PI gegangen bin ist nicht in der Insolvenzmasse drin und stellt für mich aber eine Belastung dar weil fast 7 Jahre leerstehend.
Nun hat mir die Firma, die im Auftrag des Gläubers vergeblich versucht hat seit gut 6 Jahren das Objekt per Zwangsversteigerung oder Verkauf zu veräußern, das Angebot eines Kaufes gemacht.
Wäre prima für mich weil ich dann diese Sorge los wäre.
Nun bin ich aber in Hartz4 und so ein Kauf/ Verkauf kostet ja z.B Notargebühren und ich habe darauf bestanden das auf mich keine solche Kosten zu kommen dürfen. Den Entwurf des Kaufvertrages habe ich schon erhalten und bin mir aber nicht sicher ob die Regelung der Kosten entsprechend ausformuliert wurde.
Ich weiß das ich per Amtsgericht Beratungsbeihilfe bekommen kann aber eventuell gehts ja einfacher ohne den Staat zu belasten.
Daher wollte ich fragen ob ein anonym reingestellter Kaufvertrag im Bereich Immobilienrecht hier im Forum mit Bitte auf Durchsicht eine unerlaubte Rechtsauskunft darstellt oder ob dies noch möglich wäre.

Gruß Joachim
Gammaflyer
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Re: Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

Beitrag von Gammaflyer »

Das wäre hier unzulässig.
JZedtler
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Registriert: 02.11.07, 15:27

Re: Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

Beitrag von JZedtler »

Danke für die Antwort.
hambre
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Re: Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

Beitrag von hambre »

Der Notar, der mit der Beurkundung beauftragt worden ist, beantwortet derartige Fargen.
khmlev
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Re: Immobilienkaufvertrag hier checken lassen erlaubt?

Beitrag von khmlev »

hambre hat geschrieben:Der Notar, der mit der Beurkundung beauftragt worden ist, beantwortet derartige Fargen.
... und im Rahmen des Beurkundungsverfahrens ist diese Beratung bereits durch die Beurkundungsgebühr, welche regelmäßig vom Käufer zu tragen sind, bereits abgedeckt.
Gruß
khmlev
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