Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 11
- Registriert: 25.08.12, 11:55
Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Hallo,
vielleicht bin ich falsch hier aber es interessiert mich ob es in islamischen Ländern auch Strafen mit Bewährung. Ich frage mich ob unsere Täter muslimischen Glaubens (ohne Türkei) den Sinn einer Bewährung ekennen.
vielleicht bin ich falsch hier aber es interessiert mich ob es in islamischen Ländern auch Strafen mit Bewährung. Ich frage mich ob unsere Täter muslimischen Glaubens (ohne Türkei) den Sinn einer Bewährung ekennen.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 11391
- Registriert: 21.01.05, 22:43
- Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Gegenfrage: erkennen denn die Täter nicht-muslimischen Glaubens (gerne inkklusive Türkischstämmiger) den Sinn einer Bewährung?Tars Tarkas hat geschrieben:Ich frage mich ob unsere Täter muslimischen Glaubens (ohne Türkei) den Sinn einer Bewährung ekennen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 11
- Registriert: 25.08.12, 11:55
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Frage nicht verstanden???Dummerchen hat geschrieben:Gegenfrage: erkennen denn die Täter nicht-muslimischen Glaubens (gerne inkklusive Türkischstämmiger) den Sinn einer Bewährung?Tars Tarkas hat geschrieben:Ich frage mich ob unsere Täter muslimischen Glaubens (ohne Türkei) den Sinn einer Bewährung ekennen.
Wenn es in muslimisch geprägten Staaten (türkei ausgenommen-hier weis ich das es Bewqährungsstrafen gibt) das Wesen einer Bewährung nicht geben sollte, hat, denke ich, ein Verurteilung eines Straftäters, z. B. Maghreb oder auch Andere) keine erzieherische Wirkung und erreicht nur das Gegenteil:
"Null Strafe = Staat gaga".
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 11391
- Registriert: 21.01.05, 22:43
- Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Gegenfrage nicht verstanden?Tars Tarkas hat geschrieben: Frage nicht verstanden???
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24798
- Registriert: 05.07.07, 08:27
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Um das festzustellen muss man wohl eine repräsentative Umfrage bei diesem Personenkreis machen.Tars Tarkas hat geschrieben: Ich frage mich ob unsere Täter muslimischen Glaubens (ohne Türkei) den Sinn einer Bewährung ekennen.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5605
- Registriert: 20.06.07, 12:32
- Wohnort: München
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Gegenfrage sinnvoll?Dummerchen hat geschrieben:Gegenfrage nicht verstanden?
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 11
- Registriert: 25.08.12, 11:55
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Bin ich doof???? Ich wollte wissen ob es in muslimischen Ländern (Maghreb, Ägypten usw. usw.) in deren Rechtssprechung eine Bewährungstrafe gibt. Der Sinn meiner Frage ist: Wenn neu zugewanderte Menschen aus diesen Kulturkreis den Sinn einer Bewährung gar nicht kennen werden diese nach einer kleinen Straftat eines merken "Ist in Deutschland erlaubt". Das bei vielen Eingeborenen die Bewährung als Schwäche des Staates gedeutet wird ist leider ausreichend bekannt.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24798
- Registriert: 05.07.07, 08:27
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Wissen wir nicht. Dazu bräuchten wir eine Umfrage unter Leuten, die sie kennen.Tars Tarkas hat geschrieben:Bin ich doof?
Ägypten: JaTars Tarkas hat geschrieben:Ich wollte wissen ob es in muslimischen Ländern (Maghreb, Ägypten usw. usw.) in deren Rechtssprechung eine Bewährungstrafe gibt.
Marokko: Ja
Tunesien: Ja
Algerien: Ja
Alle anderen Staaten finden sie hier
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Ehrlich gesagt, hab auch ich nie richtig "verstanden" warum eine Bewährungsstrafe auf z.B. 6 Monate als härter gilt als ein Geldstrafe von z.B 91 Tagessätzen...
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Weil die Darstellung das jemand zu 6 Monaten auf Bewährung verurteil wurde rein formal nicht ganz stimmt. Offiziell kommen da nämlich 6 Monate Haft raus, wobei es die Möglichkeit(!) gibt Strafen unter 2 Jahren direkt zur Bewährung auszusetzen. Das ist zwar quasi der Regelfall, aber wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt das einen 12 Monate auf Bewährung nicht beeindrucken kann er die Bewährung auch entfallen lassen.Name4711 hat geschrieben:Ehrlich gesagt, hab auch ich nie richtig "verstanden" warum eine Bewährungsstrafe auf z.B. 6 Monate als härter gilt als ein Geldstrafe von z.B 91 Tagessätzen...
Zumal noch dazu kommt, das Urteil lautet zwar x Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit ist aber afaik im Regelfall deutlich länger und wen man in der Zeit erneut straffällig wird droht ein Widerruf der Bewährung und man "darf" dann die Restzeit absitzen.
Geldstrafen dagegen bezahle ich und fertig.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 20562
- Registriert: 19.08.05, 14:20
- Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Haftstrafe belasten oftmals auch das Führungszeugnis länger als reine Geldstrafen
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Bwährungstrafe in islamischer Rechtssprechung
Das wird doch nicht gerade selten der Fall sein. Wenn ein sonst unbescholtener Bürger einmal über die Strenge schlägt (zum Beispiel hat er Einbrecher X schwer verletzt) aber sonst nicht zu erwarten ist, dass da zeitnah wieder was passiert werden den 12 Monate auf Bewährung nicht beeindrucken. Es stört ihn nicht Bewährung zu bekommen, weil ihn das in seiner Lebensführung nicht einschränkt. Er verhält sich ja üblicher Weise "gesetzestreu"... Müsste er hingegen ein paar 1000 EUR abdrücken könnte ihn das (in Abhängigkeit von seinem finanziellen Status) deutlich mehr beeindrucken...Das ist zwar quasi der Regelfall, aber wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt das einen 12 Monate auf Bewährung nicht beeindrucken kann er die Bewährung auch entfallen lassen.
Bewährungsstrafen können doch nur für diejenigen "beeindruckend" sein, bei denen auch zu erwarten ist, dass so etwas zeitnah wieder passiert, eben weil deren Lebensinhalt teilweise darauf ausgerichtet ist mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
-
- Letzte Themen