(beschließen), ausfertigen/erlassen, (verkünden)

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Pullunder
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(beschließen), ausfertigen/erlassen, (verkünden)

Beitrag von Pullunder »

Was geschieht am "Tag" des Gesetzes? Was ist der Unterschied zwischen "erlassen" und "ausfertigen"? Ich habe diese Begriffe bislang synonym behandelt, wurde jedoch neulich stutzig. Ich dachte stets, das ein "Gesetz vom 17. August 2017" wohl an diesem, im Inhaltsverzeichnis des Bundesgesetzblattes schöde als "Tag" bezeichneten Datum, das Gesetz ausgefertigt wurde. Und wirklich steht dann, soweit ich blicken konnte, stets der "Tag" auch unter dem Gesetz in der Ausfertigungsklausel: "... hiermit ausgefertigt. ... zu verkünden. Berlin, den 17. August 2017". Bis ich neulich auf das Paß-Gesetz der DDR vom 15. September 1954 gestoßen bin, das erst einen Tag später ausgefertigt wurde: "Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer unter dem sechzehnten September neunzehnhundertvierundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet." (GBl. 1954 S. 786) Ist das nun am 15. September 1954 erlassen worden und einen Tag später ausgefertigt?

Weitere Begriffe: sanctioniren, bestätigen, promulgiren, contrasigniren, beglaubigen

"Der König allein sanctionirt die Gesetze und erläßt dieselben mit seiner Unterschrift und Anführung der Vernehmung des Staats-Raths und des erfolgten Beirats und der Zustimmung der Lieben und Getreuen, der Stände des Reiches." Bay Verf 1818

"Der Großherzog bestätigt und promulgirt die Gesetze." Baden 1818

"Die Gutachten des Staatsrats und die entworfenen Gesetze und Verordnungen, sind ohne Ausnahme Unserer Bestätigung unterworfen, und erhalten für die ausübenden Behörden nur dann Kraft, wenn Unsere Sanction erfolgt ist. Jedes Gesetz wird vom Präsidenten contrasignirt und vom Minister-Staatssekretär beglaubigt." Preußen 1817