Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
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Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Hallo,
ist vielleicht eine merkwürdige Frage, aber ich würde gerne mal wissen, ob da rechtlich was gemacht werden kann.
Ich mache es kurz - meine Ex-Freundin welche in der Schweiz wohnt und ich in Deutschland hat hier etwas bei mir liegen lassen, um genau zu sein ein Oberteil. Wo wir uns noch verstanden haben, habe ich Ihr das aus Spaß gezeigt, ob Ihr das bekannt vorkommt, daher weiß Sie nun also, dass ich es habe. Jedenfalls möchte sie nun, dass ich es zu Ihr schicke. Ich sehe es jedoch nicht ein, dass ich wegen einer Kleinigkeit 20€ bezahle, ist halt deutlich teurer weil Sie in der Schweiz wohnt, dann kommt auch noch der Mist mit dem Zoll hinzu usw.
Ich habe Ihr klipp und klar gesagt, dass sie es sich gefälligst holen soll, wenn Sie es schon selber liegen lässt oder Sie soll mir von jemanden eine Adresse in Deutschland sagen, wo ich es hin schicken kann und Sie es holen kann.
Könnte Sie da nun irgendwas machen, wenn ich es wirklich nicht verschicke?
ist vielleicht eine merkwürdige Frage, aber ich würde gerne mal wissen, ob da rechtlich was gemacht werden kann.
Ich mache es kurz - meine Ex-Freundin welche in der Schweiz wohnt und ich in Deutschland hat hier etwas bei mir liegen lassen, um genau zu sein ein Oberteil. Wo wir uns noch verstanden haben, habe ich Ihr das aus Spaß gezeigt, ob Ihr das bekannt vorkommt, daher weiß Sie nun also, dass ich es habe. Jedenfalls möchte sie nun, dass ich es zu Ihr schicke. Ich sehe es jedoch nicht ein, dass ich wegen einer Kleinigkeit 20€ bezahle, ist halt deutlich teurer weil Sie in der Schweiz wohnt, dann kommt auch noch der Mist mit dem Zoll hinzu usw.
Ich habe Ihr klipp und klar gesagt, dass sie es sich gefälligst holen soll, wenn Sie es schon selber liegen lässt oder Sie soll mir von jemanden eine Adresse in Deutschland sagen, wo ich es hin schicken kann und Sie es holen kann.
Könnte Sie da nun irgendwas machen, wenn ich es wirklich nicht verschicke?
Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Ja, sie könnte zum Beispiel anbieten, den Versand zu bezahlen.
Ansonsten? Nein.
Sie sind übrigens auch nicht verpflichtet, das Ding bis zum Nimmerleinstag zu lagern. Also könnte man theoretisch einen Termin ausmachen bis wann das Ding abgeholt sein soll, ansonsten wegwerfen....
Ansonsten? Nein.
Sie sind übrigens auch nicht verpflichtet, das Ding bis zum Nimmerleinstag zu lagern. Also könnte man theoretisch einen Termin ausmachen bis wann das Ding abgeholt sein soll, ansonsten wegwerfen....
Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Anbieten das zu versenden gegen VORHERIGE Bezahlung der Versandkosten. Ansonsten Termin -> Dann Müll
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Hallo,
passt das "kleine schwarze" nicht auch in einen Maxi-Brief oder so?
MfG
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MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Also wenn das Teil selbst einen Wert von mehr als 10,- € hat, geben Sie es doch einfach an das Fundbüro Ihrer Gemeinde und teilen denen die Anschrift der vermutlichen Verliererin mit.
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In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Da man dort den Fundort wissen will, werden die es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht annehmen, wenn der Fundort "bei mir zu Hause unterm Bett" ist.Townspector hat geschrieben:..geben Sie es doch einfach an das Fundbüro Ihrer Gemeinde
Und wenn die Eigentümerin bekannt ist, wird es sicher erst recht nicht angenommen werden.Townspector hat geschrieben:und teilen denen die Anschrift der vermutlichen Verliererin mit.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Wo steht im BGB, dass dies nicht als Fundort zulässig ist, oder geht das BGB grundsätzlich davon aus, dass ich weiß, wer oder was sich bei mir alles im Bett aufgehalten hat?nordlicht02 hat geschrieben:Da man dort den Fundort wissen will, werden die es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht annehmen, wenn der Fundort "bei mir zu Hause unterm Bett" ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Also grundsätzlich ist der Fundort keinem Ausschluss unterworfen (außer vielleicht dem Haushalt des Verlierers). Dass die Verliererin (s.o.: "hier liegen lassen") bekannt ist und von dem Fund weiß, ist ebenfalls unschädlich.
Der Finder hat gem. § 967 BGB das Recht, die Fundsache an die Zuständige Behörde abzuliefern.
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Und wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel.Townspector hat geschrieben:Also grundsätzlich ist der Fundort keinem Ausschluss unterworfen
Aus den "Richtlinien der xxx-Universität über die Behandlung von Fundsachen im Hochschulbereich":
M. W. werden Finder mit Fundsachen aus diesem Bereich auch vom städtischen Fundbüro an die Universität verwiesen.Verlorene Sachen, die innerhalb des Hochschulgeländes und der Dienstgebäude der Universität gefunden werden (Behördenfund), sind nach diesen Richtlinien zu behandeln.
[..]
Die Finder eines Behördenfundes treffen nicht die weitergehenden Rechte und Pflichten aus den §§ 965 – 967 und 969 – 977 BGB.
[..]
Für die Annahme, Aufbewahrung und ggf. Aushändigung von Fundsachen ist die Zentrale Registratur der xxx-Universität [..] zuständig. Verlorene Sachen, die außerhalb des Hochschulgeländes gefunden werden, dürfen von der Zentralen Registratur nicht angenommen werden.
Vermutlich ist es heute nicht mehr so, aber als Anekdote am Rande: Vor etlichen Jahren konnten Sachen, die auf Bahngelände gefunden wurden nur bei einer Fundstelle der Bahn abgegeben werden. Dinge, die man vor dem Bahnhof fand, wurden dort aber nicht angenommen, die musste man zum städtischen Fundbüro bringen. Fand man aber etwas in einer Telefonzelle auf dem Bahnhof, musste man das wiederum bei der Post abliefern, weil dafür weder Bahn noch Stadt zuständig waren.
Das war noch deutsche Bürokratie par excellence.
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Das ist insofern keine "wirkliche" Ausnahme weil eine Universität als Anstalt des öffentlichen Rechts insofern die zuständige Behörde ist.nordlicht02 hat geschrieben:Und wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel.Townspector hat geschrieben:Also grundsätzlich ist der Fundort keinem Ausschluss unterworfen
siehe § 978 BGB:
Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern.
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Sodom und Gomorrahktown hat geschrieben:..oder geht das BGB grundsätzlich davon aus, dass ich weiß, wer oder was sich bei mir alles im Bett aufgehalten hat?
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Ist das nicht ein bisschen aus der Welt gefallen?Townspector hat geschrieben:Also grundsätzlich ist der Fundort keinem Ausschluss unterworfen (außer vielleicht dem Haushalt des Verlierers). Dass die Verliererin (s.o.: "hier liegen lassen") bekannt ist und von dem Fund weiß, ist ebenfalls unschädlich.
Der Finder hat gem. § 967 BGB das Recht, die Fundsache an die Zuständige Behörde abzuliefern.
Ich hab hier auch noch reichlich Geraffel von der Ex (was die mir mehr oder weniger auf's Auge gedrückt hat)- die ist auch ausgewandert Damit kann ich doch das Fundbüro nicht belasten : Hier, das ist ihre Lieblings-Kaffeekanne, die nicht mehr in den Kontainer passte - bitte einmal mit Luftfracht verschicken - Danke!
Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Ist ein Fundbüro dazu verpflichtet die Fundsache dem Besitzer nachzusenden?Name4711 hat geschrieben:Damit kann ich doch das Fundbüro nicht belasten : Hier, das ist ihre Lieblings-Kaffeekanne, die nicht mehr in den Kontainer passte - bitte einmal mit Luftfracht verschicken - Danke
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt, dass man solche Gegenstände einfach entsorgen kann, wenn der Termin nicht eingehalten wird?mariameme hat geschrieben:Ja, sie könnte zum Beispiel anbieten, den Versand zu bezahlen.
Ansonsten? Nein.
Sie sind übrigens auch nicht verpflichtet, das Ding bis zum Nimmerleinstag zu lagern. Also könnte man theoretisch einen Termin ausmachen bis wann das Ding abgeholt sein soll, ansonsten wegwerfen....
Re: Bin ich dazu verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
würde mich auch mal interessieren?Creative123 hat geschrieben:Ist das irgendwo gesetzlich geregelt, dass man solche Gegenstände einfach entsorgen kann, wenn der Termin nicht eingehalten wird?mariameme hat geschrieben:Ja, sie könnte zum Beispiel anbieten, den Versand zu bezahlen.
Ansonsten? Nein.
Sie sind übrigens auch nicht verpflichtet, das Ding bis zum Nimmerleinstag zu lagern. Also könnte man theoretisch einen Termin ausmachen bis wann das Ding abgeholt sein soll, ansonsten wegwerfen....
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