Falsche Übwerweisung

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Aleks83
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Falsche Übwerweisung

Beitrag von Aleks83 »

Firma X hat dem Gläubiger A eine Rechnung gezahlt.
Anstelle von 600 € wurden 5.800 € überwiesen. (Firma X hat die Rechnungen durcheinander gebracht)

Folgendes Problem: Das Konto von Gläubiger A ist gesperrt (Pfändungen). Also kann Gläubiger A nicht die zuviel gezahlte Differenz zurück überweisen. Firma X will sein Geld wieder haben.

Wie ist hier die Rechtslage ?
Baden-57
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von Baden-57 »

Zivilrecht: Die Firma hat den überzahlten Betrag zu überweisen, § 812 BGB.
Strafrechtlich relevat wäre dann § 246 StGB (Unterschlagung).

Dass das Konto gepfändet ist, ist für den Gläubiger uninteressant.

Der Schuldner müsste unverzüglich bei Gericht, welches den PfÜB erlassen hat, die "Freigabe" des Geldbetrages beantragen.
idem
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von idem »

"Freigabe" beantragen :shock: - auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung?
freemont
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von freemont »

idem hat geschrieben:"Freigabe" beantragen :shock: - auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung?
Und § 246 StGB, "Wer eine fremde bewegliche Sache sich ... rechtswidrig zueignet, ...", eine Unterschlagung scheint mir hier irgendwie schwierig zu bewerkstelligen zu sein.
Aleks83
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von Aleks83 »

Kann den eine Überweisung rückgängig gemacht werden ?

Firma X schreibt an die Bank: Wir haben eine falsche Rechnung gezahlt, bitte um Rücküberweisung.
Als Anlage auch ein Schreiben von Person A, das das Geld ihm nicht zusteht und bitte um Rücküberweisung trotz Pfändung.
idem
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von idem »

Nein.

Die Empfängerbank wird jedenfalls die Pfändung beachten und jedes Verhalten meiden, was dieser zuwiderläuft.

Firma X hat sich allein an den Kontoinhaber A zu wenden. Dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten ist, ist allgemeines, von ihr hinzunehmendes Lebensrisiko.
Aleks83
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von Aleks83 »

Das heisst der Kontoinhaber A darf sich an dem zuviel gezahlten Geld bereichern und die Pfändungen bedienen ?!?

Firma X hat Pech gehabt ?
ExDevil67
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Re: Falsche Übwerweisung

Beitrag von ExDevil67 »

Aleks83 hat geschrieben:Das heisst der Kontoinhaber A darf sich an dem zuviel gezahlten Geld bereichern und die Pfändungen bedienen ?!?
A bereichert sich nicht an dem Geld. Die Bank wird das Geld direkt an den Gläubiger weiterleiten der die Pfändung veranlasst hat. Nur wenn die gepfändete Forderung < gezahlter Summe ist und A das Geld behält, würde A sich bereichern.
Aleks83 hat geschrieben: Firma X hat Pech gehabt ?
Jein, bei A ist das ein reiner Passivtausch. Statt Schulden bei Gläubiger G der gepfändet hat, hat A nun Schulden in gleicher Höhe bei Firma X.
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