Falsche Übwerweisung
Moderator: FDR-Team
Falsche Übwerweisung
Firma X hat dem Gläubiger A eine Rechnung gezahlt.
Anstelle von 600 € wurden 5.800 € überwiesen. (Firma X hat die Rechnungen durcheinander gebracht)
Folgendes Problem: Das Konto von Gläubiger A ist gesperrt (Pfändungen). Also kann Gläubiger A nicht die zuviel gezahlte Differenz zurück überweisen. Firma X will sein Geld wieder haben.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Anstelle von 600 € wurden 5.800 € überwiesen. (Firma X hat die Rechnungen durcheinander gebracht)
Folgendes Problem: Das Konto von Gläubiger A ist gesperrt (Pfändungen). Also kann Gläubiger A nicht die zuviel gezahlte Differenz zurück überweisen. Firma X will sein Geld wieder haben.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Re: Falsche Übwerweisung
Zivilrecht: Die Firma hat den überzahlten Betrag zu überweisen, § 812 BGB.
Strafrechtlich relevat wäre dann § 246 StGB (Unterschlagung).
Dass das Konto gepfändet ist, ist für den Gläubiger uninteressant.
Der Schuldner müsste unverzüglich bei Gericht, welches den PfÜB erlassen hat, die "Freigabe" des Geldbetrages beantragen.
Strafrechtlich relevat wäre dann § 246 StGB (Unterschlagung).
Dass das Konto gepfändet ist, ist für den Gläubiger uninteressant.
Der Schuldner müsste unverzüglich bei Gericht, welches den PfÜB erlassen hat, die "Freigabe" des Geldbetrages beantragen.
Re: Falsche Übwerweisung
"Freigabe" beantragen - auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung?
Re: Falsche Übwerweisung
Und § 246 StGB, "Wer eine fremde bewegliche Sache sich ... rechtswidrig zueignet, ...", eine Unterschlagung scheint mir hier irgendwie schwierig zu bewerkstelligen zu sein.idem hat geschrieben:"Freigabe" beantragen - auf welcher Grundlage/mit welcher Begründung?
Re: Falsche Übwerweisung
Kann den eine Überweisung rückgängig gemacht werden ?
Firma X schreibt an die Bank: Wir haben eine falsche Rechnung gezahlt, bitte um Rücküberweisung.
Als Anlage auch ein Schreiben von Person A, das das Geld ihm nicht zusteht und bitte um Rücküberweisung trotz Pfändung.
Firma X schreibt an die Bank: Wir haben eine falsche Rechnung gezahlt, bitte um Rücküberweisung.
Als Anlage auch ein Schreiben von Person A, das das Geld ihm nicht zusteht und bitte um Rücküberweisung trotz Pfändung.
Re: Falsche Übwerweisung
Nein.
Die Empfängerbank wird jedenfalls die Pfändung beachten und jedes Verhalten meiden, was dieser zuwiderläuft.
Firma X hat sich allein an den Kontoinhaber A zu wenden. Dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten ist, ist allgemeines, von ihr hinzunehmendes Lebensrisiko.
Die Empfängerbank wird jedenfalls die Pfändung beachten und jedes Verhalten meiden, was dieser zuwiderläuft.
Firma X hat sich allein an den Kontoinhaber A zu wenden. Dass dieser in finanziellen Schwierigkeiten ist, ist allgemeines, von ihr hinzunehmendes Lebensrisiko.
Re: Falsche Übwerweisung
Das heisst der Kontoinhaber A darf sich an dem zuviel gezahlten Geld bereichern und die Pfändungen bedienen ?!?
Firma X hat Pech gehabt ?
Firma X hat Pech gehabt ?
Re: Falsche Übwerweisung
A bereichert sich nicht an dem Geld. Die Bank wird das Geld direkt an den Gläubiger weiterleiten der die Pfändung veranlasst hat. Nur wenn die gepfändete Forderung < gezahlter Summe ist und A das Geld behält, würde A sich bereichern.Aleks83 hat geschrieben:Das heisst der Kontoinhaber A darf sich an dem zuviel gezahlten Geld bereichern und die Pfändungen bedienen ?!?
Jein, bei A ist das ein reiner Passivtausch. Statt Schulden bei Gläubiger G der gepfändet hat, hat A nun Schulden in gleicher Höhe bei Firma X.Aleks83 hat geschrieben: Firma X hat Pech gehabt ?
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