Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

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Meltinpot
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Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von Meltinpot »

Hallo zusammen,

hoffe das gehört hier rein :oops:

Mal angenommen Person A geht mit Arzt B ein Rechtsgeschäft ein, welches die optische "Verschönerung" einer bestimmten Körperpartie zum Inhalt hat. Dafür entnimmt B aus anderen Körperpartien von A benötigte Einheiten. Diese sind abzählbar und vertraglich festgehalten und protokolliert.
Nun erfährt A, dass während der OP zwar die besprochene Menge an "Material" entnommen wurde, aber B in voller Absicht Material entsorgt hat, um die Behandlungszeit zu verkürzen.

Welche Form von Straftat würde hier neben dem offensichtlichen Betrug noch vorliegen? Körperverletzung, schwere Körperverletzung, ...? Könnte A sogar Gefahr laufen seine Zulassung zu verlieren?

Und noch eine letzte Frage sei mir gestattet:
In welcher Höhe würde eine Entschädigung für B in etwa ausfallen, wenn der Fall verhandelt werden würde?

Danke und Gruss,
Meltinpot
webelch
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Re: Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von webelch »

Was sagt der Arzt dazu? Wurde das entnommene "Material" denn für den Erfolg der Massnahme benötigt oder nicht? Hat die Operation den gewünschten Effekt bewirkt?
Meltinpot
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Re: Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von Meltinpot »

webelch hat geschrieben:Was sagt der Arzt dazu? Wurde das entnommene "Material" denn für den Erfolg der Massnahme benötigt oder nicht? Hat die Operation den gewünschten Effekt bewirkt?
Je Einheit des Materials bewirkt direkt eine Verbesserung des Resultats. Daher ist die Anzahl der Einheiten auch Vertragsbestandteil.
Die Stellungnahme steht noch aus.
Baden-57
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Re: Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von Baden-57 »

Der Betrug setzt einen rechtswidrigen Vermögensvorteil voraus.
Es wird nur vermutet, dass damit die Behandlungszeit abgekürzt werden soll; der Beweis dafür steht aus.

Körperverletzung?
Bei Körperverletzung wird eine Mißhandlung oder Gesundheitsschädigung unterstellt, was schwerlich beweisbar ist.

Der Verlust der ärztlichen Zulassung ist weit von der Realität entfernt. Der Arzt ist haftpflichtversichert, meldet dies an seine Berufshaftpflicht und diese legt ihm auf, keinerlei Stellungnahme abzugeben, da die Berufshaftpflicht ansonsten von jeder Zahlung frei ist. Der Arzt wird in diesem Falle daher einen RA beauftragen.

Ein Schmerzensgeld dürfte ebenso unrealistisch sein.

Abschließend: "Nun erfährt A",.... das liest sich nach Hörensagen und daher vermutlich nicht beweisfähig.
Jurinator
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Re: Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von Jurinator »

Baden-57 hat geschrieben:Körperverletzung? Bei Körperverletzung wird eine Mißhandlung....unterstellt, was schwerlich beweisbar ist..
Aber:
Meltinpot hat geschrieben:Je Einheit des Materials bewirkt direkt eine Verbesserung des Resultats.
Meltinpot hat geschrieben:...B in voller Absicht Material entsorgt hat, um die Behandlungszeit zu verkürzen.
Hier wurde also Material sinnloserweise entnommen für die Tonne obwohl es dem Patienten zusätzlich hätte helfen können. Diese sinnlose Entnahme ist m.E. eine Körperverletzung.
Baden-57 hat geschrieben:Der Verlust der ärztlichen Zulassung ist weit von der Realität entfernt.
Ja, da muß es in Deutschland praktisch schon Tote geben oder hunderte Verstöße des einzelnen Arztes.
rabenthaus
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Re: Schönheits-OP / bewusstes Fehlverhalten des Arztes

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

grundsätzlich ist jede ärztliche Behandlung in Deutschland eine Körperverletzung. Die "Tat" ist deshalb nicht strafbar weil und wenn es eine wirksame Einwilligung gibt.

Man müsste/könnte prüfen ob die Einwilligung unter diesen Umständen die Strafbarkeit noch beseitigt.

Schmerzensgeld dürfte es wohl nicht geben, da Schmerzensgeld eine billige Entschädigung für erlittenen Schmerzen bewirken soll. Hier ist aber kein "Schmerz" zu erkennen der zu entschädigen wäre.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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