Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

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Thomas1977Bayern
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Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von Thomas1977Bayern »

Liebes Forum,

zu folgendem Sachverhalt würde ich gerne eure Meinung hören:

Meine Partnerin und ich haben uns getrennt (nicht verheiratet). Sie hat vor Jahren aus dem Erbe heraus das Haus Ihrer Großeltern gekauft und ist laut Grundbuch Alleineigentümerin. Das Haus wurde komplett neu renoviert. Zur Finanzierung der Grunderwerbs- und Baukosten haben wir gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, das wir auch hälftig zahlen.

Da wir nicht verheiratet waren, haben wir beim Notar untereinander einen Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung unterzeichnet. Demnach gilt eine Hälfte der Tilgungsleistungen auf dieses Darlehen als Darlehen meinerseits an meine Ex-Partnerin. Zugunsten meinerseits ist desweiteren eine Buchgrundschuld eingetragen worden.

Laut Notarvertrag verpflichtet sich meine Partnerin zur zinslosen Rückzahlung der Hälfte der Schulden, die zum Erwerb des Grundbesitzes oder für Investitionen in den Grundbesitz eingegangen worden sind wenn wir uns trennen („länger als 2 Monate getrennt leben“).

Des Weiteren erhalte ich die von mir in den Grundbesitz getätigten Verwendungen, die aus meinem vorehelichen Vermögen oder aus einer Erbschaft, einem Vermächtnis, einer Schenkung oder aus einer Ausstattung stammen von ihr zinslos erstattet.

Ich habe nachweislich ca. 70.000 € eigene Verwendungen investiert. Ich muss mich jetzt mit meiner Ex-Partnerin zusammensetzen und sehen was zu regeln ist.

Was ist von meiner Seite zu veranlassen? Ich würde gerne aus dem Darlehen entlassen werden und dann zumindest mein Eigenkapital zurückfordern (s.o. ca. 70.000 €)?

Muss ich mir evtl. einen Rechtsanwalt nehmen bzw. mich beim Notar beraten lassen?

Durch diesen Notarvertrag stehe ich mich meiner Meinung nach ja eigentlich nicht schlecht. Aber was muss ich jetzt tun? Ich möchte es vernünftig regeln und keinen Streit, muss aber da auch an mein Kapital denken, welches ich vielleicht irgendwann anderweitig gebrauchen kann. Was ist, wenn Sie nicht zahlen oder nur einen Teil zahlen kann? Wie ist die Rechtslage?

Für Eure Meinung und Hilfe bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Thomas
idem
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von idem »

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CruNCC
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von CruNCC »

Ich würde gerne aus dem Darlehen entlassen werden..
Das muss man mit der Bank klären. Einen Anspruch darauf hat man nicht.
ktown
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von ktown »

CruNCC hat geschrieben:
Ich würde gerne aus dem Darlehen entlassen werden..
Das muss man mit der Bank klären. Einen Anspruch darauf hat man nicht.
Also mir ist bewusst, dass in vielen Partnerschaften die Frau als Bank oder Finanzminister der Beziehung angesehen wird, aber noch haben wir es hier mit einem Vertragsverhältnis zwischen zwei Personen zutun. :wink:
Thomas1977Bayern hat geschrieben:Da wir nicht verheiratet waren, haben wir beim Notar untereinander einen Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung unterzeichnet.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von Newbie »

ktown hat geschrieben:
CruNCC hat geschrieben:
Ich würde gerne aus dem Darlehen entlassen werden..
Das muss man mit der Bank klären. Einen Anspruch darauf hat man nicht.
Also mir ist bewusst, dass in vielen Partnerschaften die Frau als Bank oder Finanzminister der Beziehung angesehen wird, aber noch haben wir es hier mit einem Vertragsverhältnis zwischen zwei Personen zutun. :wink:
Thomas1977Bayern hat geschrieben:Da wir nicht verheiratet waren, haben wir beim Notar untereinander einen Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung unterzeichnet.

So wie ich das lese, wurde auch ein gemeinsames Bankdarlehen aufgenommen.
Thomas1977Bayern hat geschrieben:Zur Finanzierung der Grunderwerbs- und Baukosten haben wir gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, das wir auch hälftig zahlen.
Wenn das der Fall ist, muss natürlich auch mit der Bank bezüglich einer Schuldhaftentlassung geredet werden. Die Einigung untereinander bringt nämlich nur bedingt etwas, wenn die Bank den Mann nicht aus dem Kredit entlässt.
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ktown
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von ktown »

Wie passt aber da der Darlehensvertrag untereinander dazu?
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von Newbie »

ktown hat geschrieben:Wie passt aber da der Darlehensvertrag untereinander dazu?
Um die Ansprüche untereinander abzusichern, die er ja jetzt geltend machen will im Rahmen der Trennung.
Da wir nicht verheiratet waren, haben wir beim Notar untereinander einen Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung unterzeichnet. Demnach gilt eine Hälfte der Tilgungsleistungen auf dieses Darlehen als Darlehen meinerseits an meine Ex-Partnerin. Zugunsten meinerseits ist desweiteren eine Buchgrundschuld eingetragen worden.
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Re: Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – Trennung

Beitrag von ktown »

Ahhhhh....OK
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