Hotelkosten & Betriebsschließung: Wer trägt die Kosten?

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kleinundgemein
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Hotelkosten & Betriebsschließung: Wer trägt die Kosten?

Beitrag von kleinundgemein »

Ein Kläger wird vor Gericht laden, der Prozess findet 600 km von seinem Heimatort um 11 Uhr morgens statt.

Der Kläger ist selbständig (2 Personen-GbR ohne Angestellte). Der Betrieb kann nur bei Anwesenheit beider Personen betrieben werden und muss daher am Prozesstag geschlossen werden. Auf Grund der weiten Anreise würde der Kläger gerne am Vortag mit dem Zug anreisen (besitzt keinen für die Fahrt geeigneten PKW und eine Anreise am Prozesstag mit dem Zug wäre zeitlich gar nicht zu schaffen).

- Hat der Klänger ein Anrecht auf Erstattung der durchschnittlichen Tageseinnahmen für den Tag des Prozesses?
- Kann der Kläger auf Grund der großen Entfernung (mindestens 6 Stunden Fahrtzeit zzgl. Berufsverkehr wären das mit einem Auto, ca. 6 Stunden mit dem Zug) einen Tag vorher anreisen und Hotelkosten geltend machen? Wie gesagt wäre es nicht möglich mit dem Zug pünktlich vor Ort zu sein, wenn die Anreise am gleichen Tag erfolgen würde.
- Könnte der Kläger für den Anreisetag ebenfalls die Erstattung der durchschnittlichen Tageseinnahmen geltend zu machen (Öffnungszeiten des Betriebes gehen von Nachmittags bis spät Abends/Nachts, um jedoch am Ort des Gerichts noch mit dem letzten Zug abends anzukommen)?
- Spielt es bei diesen Punkten eine Rolle, ob der Kläger vor Gericht veliert, gewinnt oder ob es zu einem Vergleich kommt?

Danke!
SusanneBerlin
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Re: Hotelkosten & Betriebsschließung: Wer trägt die Kosten?

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Kläger kann das erstmal machen wie er möchte, er muss sich nicht genehmigen lassen, wie und wann er anreist und ob er ein Hotel nutzt. Kostenerstattung gibt es erst nach dem Prozess, abhängig von dessen Ausgang. Der Verlierer trägt seine Kosten selbst + die Kosten des Gegners. Bei einem Vergleich kommt es darauf an, was man bezüglich der Prozesskosten vereinbart.
Grüße, Susanne
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